Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anne Lütkes zum Schutz der anerkannten nationalen Minderheiten
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 16 – Schutz und Förderung der Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel anerkannten nationalen Minderheiten Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Anne Lütkes: Nr. 155.06 / 22.03.06Wir brauchen die Mehrheit für die MinderheitenFür uns sind der Schutz und die Bewahrung von Minderheiten und Identitäten Grundan- satz unserer Politik. Jeder Mensch und jede Gruppe soll nach ihren Bräuchen und Tradi- tionen leben, sofern sie die Menschenrechte respektieren und nicht diskriminierend oder antidemokratisch sind, und ihre Sprache und Kultur bewahren. Unser Gesellschaftsbild geht von der individuellen Entfaltung möglichst unterschiedlicher Lebensformen und - läufe aus. Was allgemein gilt, gilt natürlich auch für diejenigen Menschen in Schleswig- Holstein, die sich einer nationalen Minderheit zugehörig fühlen. Die Befreiung von der 5 Prozent-Klausel ist vorbildlich für Europa und in jedem Fall beizubehalten.Wir haben uns auf Bundesebene maßgeblich sowohl für die Einrichtung des Minderhei- tensekretariats als auch für die Einsetzung des „Arbeitskreises für Minderheitenfragen beim Deutschen Bundestag“ und erfolgreich für deren Erhalt auch in der neuen Legisla- tur eingesetzt. Auch die dauerhafte Einrichtung des Minderheitenbeauftragten bei der Bundesregierung wird von uns mit Nachdruck betrieben.Drei der vier in dem Antrag erwähnten Minderheiten sind in Schleswig-Holstein ansässig. Und wiederum zwei davon werden durch unsere Landesverfassung geschützt. Wir set- zen uns seit langem dafür ein, auch die Sinti und Roma in die Landesverfassung aufzu- nehmen. Der Kreis schließt sich in dieser Landtagssitzung, denn nachher werden wir uns ja auch noch mit der gleichen Frage auf Landesebene befassen.1/2 Neben der wichtigen Aufnahme der Minderheiten in das Grundgesetz dürfen wir aber ein anderes Ziel für die wirksame Förderung von Minderheitenkulturen nicht vergessen, nämlich die Schaffung eines eigenen Haushaltstitels auf Bundesebene. Bisher findet die Minderheitenförderung leider ausschließlich über das Vehikel der Haushaltsausgaberes- te statt. Außerdem darf die geplante Föderalismus-Reform die Länder mit dem Minder- heitenschutz nicht alleine lassen, eine Minderheitenförderung nach Kassenlage der be- troffenen Länder darf es nicht geben.Die Große Koalition beabsichtigt mit der Föderalismusreform die Kultur- und Bildungs- kompetenz fast ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder zu geben. Eine angemes- sene Förderung der nationalen Minderheiten und ihrer Einrichtungen ist gerade im Licht der internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur chancengerech- ten Gleichbehandlung der Minderheiten mit wachsenden Lasten für die betroffenen Bun- desländer verbunden.Die Förderung der nationalen Minderheiten muss auch nach der Reform des Föderalis- mus Aufgabe des Bundes in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ländern sein. Ich bin hoffnungsfroh, dass wir die Abgeordneten in diesem Hause samt und sonders davon ü- berzeugen können: Legt doch der schleswig-holsteinische Koalitionsvertrag fest, dass al- le Minderheiten gleich ernst zu nehmen sind und erwähnt die Sinti und Roma gleichbe- rechtigt neben den Dänen und Friesen.In diesem Sinne haben CDU, SPD, SSW und FDP sich hier bereits 1993 für einen Min- derheitenartikel im Grundgesetz ausgesprochen, der ausdrücklich alle Minderheiten ein- geschlossen hat. Es wäre schön, wenn wir diese Einigkeit wieder herstellen könnten, diesmal auch unter Beteiligung von Bündnis 90/Die Grünen. ***