Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Monika Schwalm zu TOP 10: Frühzeitige Information und Beteiligung des Parlamentes ist wichtiger als je zuvor
Nr. 123/06 22. März 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Monika Schwalm zu TOP 10: Frühzeitige Information und Beteiligung des Parlamentes ist wichtiger als je zuvor Was lange währt, wird endlich gut, das könnte die Überschrift der heutigen Debatte sein. Bereits Anfang 2004 hat die CDU Fraktion den Entwurf eines Parlamentsinfor- mationsgesetzes mit dem Ziel einer Stärkung des Parlamentes eingebracht.Artikel 22 der Landesverfassung verpflichtete zwar die Landesregierung zu einer frühzeitigen und vollständigen Information über die Zusammenarbeit mit dem Bund, den Ländern, den Staaten der Europäischen Gemeinschaften und deren Organen sowie über die Mitwirkung im Bundesrat. Das Nähere sollte und soll auch nach der soeben eingebrachten Verfassungsänderung das Gesetz regeln. An einem solchen Gesetz fehlt es aber bis heute.Aufgrund der zunehmenden Bedeutung von Staatsverträgen und europäischen Rechtsakten auch für unser Land ist eine frühzeitige Information und Beteiligung wichtiger als je zuvor. Zukünftig soll daher der Landtag rechtzeitig und umfassend informiert und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden, die von der Lan- desregierung zu berücksichtigen ist. Bei Staatsverträgen soll zukünftig das Parlament vier Wochen vor Abschluss eines Staatsvertrages vom zuständigen Ministerium in- formiert werden. Dies ist von besonderer Bedeutung, denn gerade bei Staatsverträ- gen besteht nach Unterzeichnung durch die Landesregierung kaum noch eine Ein- flussmöglichkeit, wenn man den Vertrag nicht in Gänze ablehnen will.Vor dem Hintergrund der verstärkten Kooperation im norddeutschen Raum werden solche Verträge an Bedeutung zunehmen. Das Parlamentsinformationsgesetz wird den Landtag in die Lage versetzen, frühzeitig und konstruktiv Einfluss zu nehmen.Auch im normalen Gesetzgebungsverfahren werden sich erhebliche Verbesserungen ergeben: Es ist allgemein üblich, dass die Fachressorts vor einer Einbringung in den Landtag Vereine und Verbände anhören. Der einzelne Abgeordnete sieht sich dann mit der Situation konfrontiert, dass er Vertreter dieser Verbände, darum bitten muss, ihm ein Exemplar des Entwurfs zu überlassen. Bereits jetzt gibt es positive Beispiele, in denen ein neues Verfahren gewählt wurde und zeitgleich mit der Anhörung auch dem Landtagder entsprechende Entwurf zugeleitet wird. Der Landtag hat dadurch die Möglichkeit, früher mit den Betroffenen zu diskutieren, die Vorarbeiten auf Seiten der Landesre- gierung werden transparent und die fachliche Tiefe der parlamentarischen Beratung erhöht.Über die Notwendigkeit des Gesetzes und die Richtigkeit der Ziele herrschte von vornherein weitgehendes Einvernehmen. Durch die beispielhafte Arbeit aller Fraktio- nen konnte schließlich ein Gesetzentwurf gemacht werden, der auch im Detail par- teiübergreifend getragen wurde.Leider wurde das Gesetz ein Opfer des Wechsels der Wahlperiode. Im Koalitionsver- trag haben wir gemeinsam mit der SPD dann die erneute Einbringung gemeinsam mit der soeben diskutierten Verfassungsänderung beschlossen.Aufgrund der breiten Diskussion in der letzten Wahlperiode erwarte ich eine zügige Beratung, damit wir dieses für die Parlamentsarbeit so wichtige Gesetz in Kürze ver- abschieden können.