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Klaus-Peter Puls zu TOP 32: Föderalismusreform nur unter Wahrung der Landesinteressen
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 22.03.2006, Nr.: 061/2006Klaus-Peter Puls:Föderalismusreform nur unter Wahrung der LandesinteressenIn der Landtagsdebatte zur Reform des Föderalismus (TOP 32) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:Die Position der SPD-Landtagsfraktion ist unverändert: 1. Die Neuordnung des Föderalismus ist erforderlich. Es ist gut, dass sie von der großen Koalition in Berlin angepackt worden ist. Gerade die Rolle des Bundes- rates ist immer problematischer geworden. Wir brauchen hier Reformen, um die in den vergangenen Jahren inflationär genutzten Möglichkeiten der Blockade von Bundesgesetzen durch den Bundesrat zu reduzieren. 2. Wenn der Bundestag künftig deutlich mehr Gesetze ohne Zustimmung des Bundesrates beschließen können soll, wie es geplant ist, dann müssen im Ge- genzug die Länder – und hier auch die Parlamente – mehr eigenständige Ges- taltungsbereiche erhalten. Aber eben nur da, wo es sinnvoll ist. 3. Nicht sinnvoll ist aus unserer Sicht die Verlagerung von Bundeskompetenzen z.B. bei der Beamtenbesoldung, beim Strafvollzug und beim Heimrecht: - die besoldungsrechtliche Landeskompetenz würde zu einer Verschärfung des ohnehin schon vorhandenen Wettbewerbs zwischen finanzstarken und finanz- schwächeren Bundesländern führen und die zwischen den Ländern bestehen- den Ungleichgewichte verstärken. Die Forderung nach gleichen Lebensverhält- nissen muss Hauptmotor und Hauptmotiv des Länderfinanzausgleichs bleiben. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2- - Aufgesplittete Landeskompetenzen im Strafvollzug würden auch in diesem äußerst sensiblen Bereich vermutlich sehr schnell zur Aufhebung der aus unse- rer Sicht erforderlichen bundeseinheitlichen Standards führen. Da es auf euro- päischer Ebene gerade Bemühungen einer Vereinheitlichung der Strafvollzugs- bedingungen gibt, wäre es geradezu widersinnig, innerhalb Deutschlands die vorhandene Einheitlichkeit aufzuheben. - Und: Die Übertragung der Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder hät- te voraussichtlich ähnliche Konsequenzen. Bei dem erst 2002 in Kraft getrete- nen novellierten Heimrecht des Bundes ging es um eine Verbesserung der Rechtsstellung der Heimbewohner und -bewohnerinnen, um verbesserte Ein- griffsmöglichkeiten der Heimaufsicht und um weitere grundsätzliche Regelun- gen. Bei unterschiedlichen Standards in den Ländern bestünde die Gefahr ei- nes „Sozialdumpings“, das wir alle nicht wollen können.Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Föderalismusreform. Wir werden uns zum Wohle unseres Landes weiterhin in die Debatte einmischen und erwarten dies auch von unseren schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten. Wir freuen uns, dass in der SPD-Bundestagsfraktion nicht mehr starr an einem unveränderlichen Gesamt- paket festgehalten wird.Änderungen der Reform im Interesse des Landes Schleswig-Holstein sind dringend er- forderlich. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die von uns geforderten Änderungen einzusetzen und erst am Ende der Debatte über ihr Abstim- mungsverhalten im Bundesrat zu entscheiden.