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Anne Lütkes zum Parlamentsinformationsgesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 10 – Parlamentsinformationsgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Vorsitzende Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Anne Lütkes: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 157.06 / 22.03.06Parlamentsinformation darf keine Einbahnstraße seinDer Verfassungsentwurf und der Entwurf für das Parlamentsinformationsgesetz berück- sichtigen teilweise die Vorschläge, die der wissenschaftliche Dienst des Landtags vor gut einem Jahr dem Innenausschuss auf dessen Wunsch hin unterbreitet hatte. Der wissen- schaftliche Dienst hatte damals im Zuge der Diskussion um den Erlass eines Parla- mentsinformationsgesetzes eine grundsätzliche Überarbeitung des eingebrachten Ge- setzentwurfs und auch des Artikels 22 Absatz 1 der Landesverfassung, also der Grund- sätze der Parlamentsinformation angeregt.Das hatte zum einen den Grund, dass Informationen über Staatsverträge und Angele- genheiten der Europäischen Union in der Verfassung bisher nicht ausreichend berück- sichtigt sind. Das hatte aber auch den Grund, dass das Parlamentsinformationsgesetz, so wie es damals von der CDU-Fraktion eingebracht wurde, auf die schleswig- holsteinische Verfassung nicht passte, was auch nicht weiter verwunderlich war, denn er war aus Bayern abgeschrieben.Wir beraten heute in zwei verschiedenen Tagesordnungspunkten über das Parlamentsin- formationsgesetz und über die Neuformulierung des Informationsrechts in der Landes- verfassung. Die beiden betreffenden Gesetzesvorlagen fallen leider teilweise hinter den Stand der Beratungen vom Januar 2005 zurück. In welcher Beziehung?Der wissenschaftliche Dienst hatte damals zu Recht darauf hingewiesen, dass die an ei- nigen Stellen verankerte einfachgesetzliche Verpflichtung des Landesregierung, die Stel- lungnahmen des Landtags zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen, Berücksich- tigung in der Verfassung finden sollte. Und dieser Hinweis ist berechtigt. In den Tätig- keitsbereichen, in denen die Kompetenz der Legislative berührt ist, muss diese Kompe- tenz auch von der Regierung geachtet werden. Warum die Verankerung in der Landes- verfassung in dem CDU-SPD-Entwurf unterblieben ist, aus grundsätzlichen rechtsdog- matischen Erwägungen oder aus anderen Gründen, wird sich im Laufe der weiteren Be- ratungen hoffentlich klären.1/2 Ich halte es für verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, aus der Ermächtigungsgrundlage in Art. 22 Abs. 3 Landesverfassung „Das Nähere regelt ein Gesetz“ herauszulesen, dass der einfache Gesetzgeber quasi als Annex zum Informationsrecht dazu befugt ist, ein gänzlich neues Recht einzufügen. Die Ausgestaltungsbefugnis aus Absatz 3 bezieht sich allein auf die Gegenstände der Unterichtung, wohl kaum auf die Schaffung neuer Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Landtag und Landesregierung.Parlamentsinformation kann und soll keine Einbahnstraße sein, das sehen auch die Fraktionen von SPD und CDU so, dann lassen sie uns auch den Mut haben, das in der Verfassung eindeutig klarzustellen.Welche Schwächen zeigen sich außerdem in dem vorliegenden Gesetzentwurf? Eine große Schwäche im parlamentarischen Alltagsgeschäft zeigt sich in der Einflussnahme auf den Inhalt von Staatsverträgen und hierfür findet sich meines Erachtens auch in dem Entwurf keine befriedigende Lösung.Ein Staatsvertrag soll nach dem vorliegenden Entwurf vier Wochen vor Unterzeichung vorgelegt werden, das heißt in der Regel dann, wenn das Paket zugeschnürt ist. Mir stellt sich die Frage, was mit einer Information und einer Stellungnahme des Parlaments dann noch erreicht werden kann. Nehmen wir beispielsweise die regelmäßig verhandelten NDR-Staatsverträge. Vier Bundesländer sind hieran beteiligt, und es ist absolut illuso- risch zu glauben, der Sack würde noch einmal aufgeschnürt – im Sinne von „alles auf Anfang“ – weil der Schleswig-Holsteinische Landtag Bedenken hat. Eine wirkliche demo- kratische Beteiligung des Landtags, die über das rituelle Abnicken hinausgeht, würde vor dem Beginn der Verhandlungen stattfinden müssen. Die Absicht über die Neuverhand- lung und die Gegenstände dieser Verhandlungen müssten dem Landtag zur Kenntnis gegeben werden, woraufhin dieser sich positionieren kann und Erwartungen an das Ziel der Verhandlungen formuliert.Die Informationspflicht der Regierung Grundsatzfragen der Landesplanung, der Stand- ortplanung und der Durchführung von Großvorhaben ist ohne Zeitvorgabe eingeführt worden. Zwar spricht der Paragraf 1 von frühzeitiger Information auch in diesen Fragen, die spezielle Norm, der Paragraf 4 lässt den Zeitpunkt der Information dann allerdings of- fen. Dieser Widerspruch sollte aufgeklärt werden.Last but not least muss im Zusammenhang mit der Änderung der Parlamentsinformation auch die Geschäftsordnung angepasst werden: In Bezug auf Bundesratsangelegenhei- ten ist der Umgang mit eilbedürftigen Angelegenheiten zu klären, desgleichen muss der Beratungsgang bei Angelegenheiten der Europäischen Union geklärt werden. Ich lege großen Wert darauf, dass sich im Sinne einer schnellen qualifizierten Stellungnahme der zuständige Fachausschuss, nicht der Europaausschuss mit den Vorhaben der Europäi- schen Union befasst. ***