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Tobias Koch zu TOP 14: Minijobs sind und bleiben ein Erfolgsmodell
Nr. 124/06 22. März 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Wirtschaftspolitik Tobias Koch zu TOP 14: Minijobs sind und bleiben ein Erfolgsmodell Die derzeit gültige Minijobregelung war eine der zentralen Wahlkampfforderungen der Union im Bundestagswahlkampf des Jahres 2002. Auf Druck der CDU-Mehrheit im Bundesrat wurde damals im Rahmen der Hartz-II-Arbeitsmarktreform die Ein- kommensgrenze von 325,- auf 400,- Euro angehoben und eine 25%ige Pauschale für Steuern und Sozialabgaben eingeführt.Seit dieser Neuregelung zum 1. April 2003 stieg die Zahl der Minijobs in Deutschland von 4,1 auf 6,7 Millionen – und dass, obwohl die erhobene Pauschale 3%-Punkte höher lag, als die zuvor nach rot-grünen Gesetz vom Arbeitgeber zu zahlenden 22% Renten- und Krankenversicherungsbeiträge.Es ist und bleibt damit unbestrittener Erfolg der Union, dass Millionen von Menschen durch eine solche Beschäftigung ihr Einkommen und dadurch auch ihre Konsum- möglichkeiten verbessern können.Vor diesem Hintergrund mutet es schon etwas eigentümlich an, wenn sich heute ausgerechnet die Grünen zu den Gralshütern der Minijobs aufschwingen und laut- stark die unveränderte Beibehaltung einer Regelung verlangen, die damals von der Union mühsam gegen den Widerstand der rot-grünen Bundesregierung durchgesetzt werden musste.Ich will da jetzt gar nicht allzu sehr in alten Wunden wühlen, lieber Klaus Müller, aber ich denke, uns allen ist noch gut in Erinnerung, welches Chaos die rot-grüne Bundes- regierung mit ihrer Neuregelung der 630-Mark-Jobs im Jahre 1999 verursacht hat.Interessant ist es aber einen Blick darauf zu werfen, wie denn die rot-grüne Landes- regierung hier in Schleswig-Holstein auf die Einführung der 25%igen Pauschale für Steuern und Sozialabgaben reagiert hat, deren Beibehaltung der Kollege Müller heu- te ja so nachdrücklich einfordert.Mit Erlass des Finanzministers vom 23.05.2003 wurde geregelt, dass die Pauschal- versteuerung für Beschäftigte im schleswig-holsteinischen Landesdienst keine An- wendung findet! Statt die 25%ige Pauschalabgabe auch für den Landesdienst einzu- führen, wurde aus fiskalpolitischen Gründen festgelegt, dass die Minijobs von den geringfügig Beschäftigten voll zu versteuern sind.Im Unterschied zu diesem Schlingerkurs rot-grüner Regierungen in Berlin und Kiel, hat sich die große Koalition darauf verständigt, die Pauschale für geringfügig Be- schäftigte weiterhin beizubehalten, denn im Unterschied zu Ich-AGs und Personal- Service-Agenturen sind die Minijobs ein erfolgreiches Instrument am Arbeitsmarkt.Wenn wir uns aber vor Augen führen, dass es sich bei der Pauschalabgabe für Mini- jobs im Grunde genommen um ein Kombilohnmodell handelt, bei dem der staatliche Zuschuss in einem Verzicht auf Steuern und Sozialabgaben besteht, dann ist - wie bei jeder anderen Subvention auch - in regelmäßigen Zeitabständen eine Überprü- fung des Subventionstatbestandes erforderlich.Festzuhalten ist jedoch auch, dass bei der nun beabsichtigten Anhebung der Abga- ben-pauschale von 25 auf 30% eine erhebliche staatliche Förderung bestehen bleibt: Statt regulär 42% sind nur 28% Sozialabgaben zu zahlen; hinzu kommt eine pau- schale Versteuerung von lediglich 2%.Wer in dieser Situation das Schreckgespenst an die Wand malt, dass hunderttau- sende von geringfügig Beschäftigten dadurch ihren Job verlieren würden, dass sich eine 400-Euro-Arbeitskraft für den Arbeitgeber von 500,- auf 520,- Euro verteuert, der vernachlässigt die seit dem Jahr 2003 gemachten Erfahrungen.Dennoch will ich die Gefahr von Arbeitsplatzverlusten nicht von der Hand weisen. Vorstellbar ist auch, dass die Erhöhung des Abgabensatz auf 30% von den Arbeitge- bern durch die Zahlung geringerer Nettolöhne kompensiert und auf diese Weise letztendlich von den Arbeitnehmern zu tragen ist.Solche potentiell negativen Konsequenzen sind abzuwägen mit der dringend erfor- derlichen Entlastung des Bundeshaushaltes, da die erhöhten Beitragszahlungen an Renten- und Krankenversicherung einen geringeren Bundeszuschuss erforderlich machen.Um diese unterschiedlichen Aspekte eingehend zu beraten, beantrage ich die Aus- schussüberweisung des vorliegenden Antrages.Positiv könnte man abschließend festhalten, dass die Grünen im Jahre 2006 endlich die Einsicht und den Erkenntnisstand erlangt haben, den wir in der Union bereits im Jahr 1999 hatten.Es bleibt nur zu hoffen, dass die Grünen auch noch den restlichen Rückstand aufho- len und den Antrag nicht nur aus reinem Populismus gestellt haben, denn ein solches Verhalten können wir uns nicht länger leisten.