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23.03.06 , 12:00 Uhr
CDU

Peter Lehnert zu TOP 11: Wirkungsvolle Reaktion des Rechtsstaates auf neue Herausforderungen der Kriminalität

Nr. 126/06 23. März 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Peter Lehnert zu TOP 11: Wirkungsvolle Reaktion des Rechtsstaates auf neue Her- ausforderungen der Kriminalität Die letzte grundlegende Änderung des Landespolizeirechts liegt bereits 14 Jahre zurück. Seitdem hat sich viel verändert: Inzwischen leben wir in einem Europa der offenen Grenzen. Früher boten Grenzkontrollen relative Sicherheit, heute ist dafür im Rahmen des Schengener Übereinkommens die sog. Schleierfahndung erforderlich. Kriminalität ist insgesamt internati- onaler und organisierter geworden. Das wird besonders in den Bereichen Kraftfahrzeug- Verschiebung und Menschenhandel deutlich. Durch die ständige Kommunikationsmöglich- keit über Handys, ist die Verabredung von Verbrechen und deren Durchführung schneller und einfacher geworden. Die neue Welt des Internets eröffnet völlig neue Felder und Formen von Kriminalität in denen räumliche Entfernung und auch Staatsgrenzen praktisch keine Rol- le mehr spielen. Auf solche neuen Herausforderungen muss der wachsame Rechtsstaat und die Polizei wirkungsvoll reagieren können.
Dafür benötigt sie zusätzliche Befugnisse. Die im Bereich der Landesgesetzgebung liegen- den Gesetzesänderungen sind zum Teil bereits vollzogen wie zum Beispiel die Entfristung der Rasterfahndung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht die Landesregierung einen weiteren wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit für die Menschen in Schleswig-Holstein.
Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die Vorschläge der Landesregierung und des Innenmi- nisters.
Die vorgesehenen Änderungen geben der Polizei konkret die rechtliche Handhabe zur soge- nannten Schleierfahndung, der präventiven Telekommunikationsüberwachung, der Video- aufzeichnung an Kriminalitäts- und Gefahrenbrennpunkten und zur Eigensicherung von Poli- zeibeamten bei Kontrollen. Es wird außerdem eine Rechtsgrundlage zur Erprobung des Kfz- Kennzeichenscannings geschaffen. Neben dem kurzfristigen Platzverweis kann die Polizei in Zukunft gegenüber Störern auch ein längerfristiges Aufenthaltsverbot aussprechen. Men- schen, die für besondere Gefahren verantwortlich sind, können unter engen Voraussetzun- gen ausschließlich aufgrund richterlicher Anordnung zur „gezielten Kontrolle“ ausgeschrie- ben werden. Mitarbeiter kommunaler Ordnungsbehörden werden in Zukunft bei ihren Maß- nahmen zur Gefahrenabwehr Personen zur Befragung kurzfristig anhalten und bei einer I- dentitätsfeststellung auch nach Ausweispapieren suchen können.
Im Rahmen der Anhörungen, die wir zu diesem wichtigen Thema durchführen sollten, kön- nen noch zusätzliche Anregungen und Erkenntnisse aus der Praxis von Ermittlungsbehörden einfließen, um das Gesetz auch für die Beamtinnen und Beamten vor Ort handhabbar zu gestalten.
Der CDU-Landtagsfraktion geht es bei der vorliegenden Gesetzesänderung vor allem darum, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes bestmöglich vor Kriminalität zu schützen. Dafür sollten wir den staatlichen Ermittlungsbehörden alle rechtsstaatlich zulässigen Mittel an die Hand geben, um möglichst schon vorbeugend Kriminalität zu verhindern oder aber bereits begangene Verbrechen möglichst umfassend und schnell aufzuklären.
Dabei legt die CDU-Landtagsfraktion besonderen Wert auf den ständigen Kontakt mit unse- ren Ermittlungsbehörden und hier insbesondere mit unserer Polizei, um über die aktuellen Kriminalitätsentwicklungen informiert zu werden.
Die Sicherheit jedes einzelnen Bürgers in unserem Land darf nicht davon abhängig sein, ob man über entsprechende Geldmittel verfügt, um sich diese über private Sicherheitsdienste zu erkaufen. Ein starker Staat muss gerade das Recht der Schwächeren in unserer Gesell- schaft schützen und verteidigen.
Zur möglichst effektiven Bekämpfung der schweren sowie der organisierten Kriminalität, brauchen die Ermittlungsbehörden neben moderner technischer und ausreichender perso- neller Ausstattung entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen. Alle drei Kriterien bilden die Voraussetzung für ein entschlossenes Vorgehen des Staates gegen das Verbrechen.
Die Maßnahmen, die CDU und SPD in einem Sicherheitspaket miteinander vereinbart ha- ben, dienen dem Ziel, die Menschen in unserem Land noch effektiver vor Kriminalität zu schützen. Dabei gelten selbstverständlich alle rechtsstaatlichen Maßstäbe, die uns durch das Grundgesetz vorgegeben sind. Wir setzen uns selbstverständlich auch mit den Fragen aus- einander, die aus dem Bereich des Datenschutzes an uns heran getragen werden und be- rücksichtigen sie in angemessener Weise. Aber ich sage auch ganz deutlich, dass wir den uns zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen voll ausschöpfen wollen. Deshalb begrüßen wir auch die Aussage des Innenministers "Datenschutz ist wichtig, geht aber nicht vor Si- cherheit", und ich darf hinzufügen, auch nicht vor Opferschutz!
Bei der Frage der Rechtsgüterabwägung sind wir uns ebenfalls einig, Herr Minister: Es gibt kein Recht auf freie und ungestörte Verbrechensausübung. Um Gefahren für das Leben, die Gesundheit, die Freiheit und das Eigentum eines Menschen abzuwehren, muss die Polizei auch konkret handeln können. Wollte man das der Polizei verbieten, dann wäre beispiels- weise die Unverletzlichkeit der Wohnung, in der ein Anschlag verabredet wird, ein höheres und schützenswertes Rechtsgut als das Leben der von diesem Anschlag bedrohten Men- schen. In einem solchen Szenario stünde unsere Werteordnung auf dem Kopf.
Der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten kommt eine große rechtsstaatliche Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst voll- ständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet.
Dabei ist die besondere Bedeutung der Telekommunikationsverkehrsdaten für eine wirksa- me Strafverfolgung unbestritten. Die Befugnis, nach den §§ 100g und 100h der Strafpro- zessordnung Auskunft von Diensteanbietern über gespeicherte Telekommunikationsver- kehrsdaten zu verlangen, hat sich in vielen Kriminalitätsbereichen als hilfreich für eine effek- tive Strafverfolgung erwiesen. Zur Aufklärung von Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, ist dieses Ermittlungsinstrument unverzichtbar.
Nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie zur Einführung einer Speicherungspflicht für Telekom- munikationsverkehrsdaten wird diese binnen 18 Monaten in das jeweilige innerstaatliche Recht umzusetzen sein. In Deutschland werden hierfür in Hinblick auf die Begründung einer Speicherungspflicht und die Festlegung der zu speichernden Datenarten im Wesentlichen Anpassungen im Telekommunikationsgesetz erforderlich werden. Es wird darauf zu achten sein, dass sowohl den berechtigten Interessen an einer wirksamen Strafverfolgung als auch dem effektiven Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird.
Deshalb ist es wichtig und notwendig, auf Bundesebene entsprechende Gesetzgebungsiniti- ativen in Gang zu setzen. Dabei begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Kronzeugenrege- lung wieder eingeführt werden soll, da sie insbesondere zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ein wichtiges Instrument ist.
Organisierten Banden, die Verbrechen an Frauen, insbesondere Menschenhandel und Zwangsprostitution, begehen, ist durch die normale Ermittlungstätigkeit auch mit verdeckten Ermittlern kaum erfolgversprechend zu begegnen. Gerade für diese Bereiche ist eine Kron- zeugenregelung dringend erforderlich, um dieser besonders aggressiven und skrupellosen Form der Kriminalität entschlossen entgegen zu treten.
Im Rahmen einer Grundsatzdebatte zur Inneren Sicherheit hält es die CDU auch für drin- gend erforderlich, die derzeitigen Einsatzmöglichkeiten der DNA-Analyse besser zu nutzen. Auf die Defizite, die die gegenwärtigen DNA-Gesetze für eine optimierte Straftat-Aufklärung und die vorbeugende Verbrechensbekämpfung aufweisen und die damit einem besseren Schutz der Bevölkerung entgegenstehen, hat die polizeiliche Praxis bereits seit Jahren mit Nachdruck hingewiesen.
Bei der Strafverfolgung muss die modernste Technik eingesetzt werden können. Dazu ge- hört eben auch die regelmäßige Anwendung der DNA-Analyse in geeigneten Deliktsberei- chen. Einsatzmöglichkeiten und Missbrauchsvorsorge müssen dabei gesetzlich geregelt werden. Außerdem bleibt sichergestellt, dass ausschließlich der nicht codierende Teil des DNA-Stranges untersucht wird. Die Voraussetzungen für erkennungsdienstliche Maßnahmen sind ebenfalls gesetzlich zu regeln.
Zum Thema „elektronische Fußfesseln“ haben CDU und SPD vereinbart, die Erfahrungen anderer Länder auszuwerten und deren mögliche Einsatzmöglichkeiten vorurteilsfrei zu prü- fen. Wir erwarten außerdem – genau wie die SPD-Fraktion – angesichts der hohen Dieb- stahlskriminalität von der Landesregierung die zeitnahe Vorlage des im Koalitionsvertrag vereinbarten Konzepts zur verstärkten Ahndung der sog. Kleinkriminalität.
Dabei darf es nicht um ideologische Forderungen im Bereich der Rechtspolitik gehen, son- dern um die Pflicht und Verantwortung unseres Staates, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes möglichst umfassend vor Kriminalität zu schützen.
Die latenten pauschalen Unterstellungen, zusätzliche Befugnisse für die Polizei könnten zu Missbrauch führen, stimmen nicht mit der Lebenswirklichkeit in Schleswig-Holstein überein. Den Kritikern geht es dabei scheinbar nur um die Pflege und Kultivierung überholter Kli- scheevorstellungen und lieb gewonnener Vorurteile. Unsere Polizei verdient vielmehr unser volles Vertrauen und unsere Unterstützung für den schweren und mitunter gefährlichen Dienst für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.

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