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Anke Spoorendonk zu TOP 11 - Änderung des Polizeirechts
PresseinformationKiel, den 23.03.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 13 Gesetz zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsver- fahrensrechtlicher Bestimmungen Drs. 16/670Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassunggefahrenabwehrechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen – kurzPolizeigesetz – hat bereits hier im Land für viel Unruhe gesorgt. So hat der Innenministermit dem Gesetzentwurf insbesondere den Landesdatenschützer auf die Barrikadengerufen, aber auch bei der Gewerkschaft der Polizei fand der Entwurf keine Zustimmung.So kritisiert die GdP den Gesetzentwurf als kompliziert formuliert, streckenweise unge-nau und schwer verständlich - und es fehle Normenklarheit. Unterm Strich bescheinigtdie GdP dem Konzept der Landesregierung Unprofessionalität. Darüber hinaus sieht dieGewerkschaft die Gefahr, dass die Polizei durch das restriktive Gesetz in eine Ecke ge-drängt wird, in die sie nicht hingehört und auch nicht hin will. Ich denke, wenn bereits 2die Polizei diesen Entwurf für überzogen hält, dann sollten wir diese Kritik auch entspre-chend ernst nehmen. Daher ist es bedauerlich, dass die Polizei, die das Gesetz auf derStraße vertreten muss, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs nicht ausreichend betei-ligt wurde.Im Zusammenhang mit der Kritik des Landesdatenschützers an dem Gesetzentwurf hates bereits heftige Auseinandersetzungen und gegenseitige Vorwürfe gegeben. Die Artund Weise, wie hier von Seiten der Landesregierung mit der Kritik des Landesdaten-schützers umgegangen wurde, halten wir für polemisch und der Sache überhaupt nichtdienlich. Der Vorwurf der Landesregierung, der Landesdatenschützer sei überzogenkritisch, und er bewerte in der konkreten Abwägung die Persönlichkeits- und Freiheits-rechte von Störern im Konfliktfall höher als den Schutz der Grundrechte auf Leben, Ge-sundheit und Freiheit von Menschen, kann der SSW mit anderen Worten nicht nachvoll-ziehen. Ich kann daher nur hoffen, dass beide Seiten nunmehr wieder zu einem Dialogzurück gefunden haben, um sich mit dem Thema sachlich und fachlich auseinander zusetzen. Schließlich hat sich die Arbeit des Landesdatenschützers in den letzten Jahrennicht nur bewährt, seine Kritik verdient es, ernst genommen und nicht einfach von obenabgekanzelt zu werden.Begründet wird die Verschärfung des Polizeigesetzes mit der anhaltenden Bedrohungdurch den internationalen Terrorismus, den neueren Erscheinungsformen schwerwie-gender Kriminalität und der Alltagskriminalität. Insgesamt stellt der Gesetzentwurf diebestehenden Bürger- und Freiheitsrechte und damit auch das Parlament auf eine erheb-liche Bewährungsprobe. Denn durch die geplanten Änderungen erweitert die Landesre-gierung die Eingriffsbefugnisse der Polizei ganz erheblich - in Bereichen der Telekommu- 3nikationsüberwachung, der automatisierten Kennzeichenabfrage, der Schleierfahndung,sowie der Entfristung des automatisierten Datenabgleichs. Und dies ist nur ein kleinerTeil dessen, was die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf beabsichtigt!Für den SSW kann ich daher nur mit Bedauern feststellen, dass sich Schleswig-Holsteinvon seiner bisherigen liberalen Innenpolitik immer weiter entfernt. Mit dem Gesetzent-wurf wird also nicht nur eine Anpassung von Vorschriften vorgesehen. Vielmehr ist eseine deutliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse, die auch in die Grundrechte unbe-scholtener Bürger eingreifen.So stellt der Schleswig-Holsteinische Anwalt- und Notarverband in seiner Stellungnahmezum Gesetzentwurf fest, dass „nicht hinterfragt wird, ob bisherige Erfahrungen mitähnlichen Regelungen überhaupt zu erkennbaren Erfolgen geführt haben“. - Soll heißen,dass wir bereits Gesetze haben, die aber nicht auf ihre Effektivität hinsichtlich der Terro-rismus- und Kriminalitätsbekämpfung evaluiert wurden.Bereits im Jahr 2002 dachte die ehemalige Präsidentin des BundesverfassungsgerichtsJutta Limbach laut darüber nach, ob nicht „die konzipierten Maßnahmen der Terroris-musbekämpfung darauf hin zu befragen sind,- ob sie überhaupt geeignet sind, den Terrorismus erfolgreich zu bekämpfen,- ob die damit verbundenen Einbußen an Freiheit in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs steht- und ob die beabsichtigten Maßnahmen möglicherweise mit nicht wünschenswerten Nebenfolgen verknüpft sind.“Auch wenn sich Frau Limbach nicht konkret zum Gesetzentwurf der Landesregierunggeäußert hat, haben die Fragen ihre grundsätzliche Bedeutung nicht verloren. Daher 4müssen wir diese Fragen wesentlich deutlicher in den Vordergrund der Diskussion umTerrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung stellen als bisher.Die Erweiterung der Schleierfahndung und der Identitätsfeststellung ist aus Sicht desSSW somit kein geeignetes Mittel, um den Terrorismus zu verhindern. Vielmehr wirddadurch ein Überwachungsapparat in Gang gesetzt, wodurch der Polizei und nun auchden Ordnungsbehörden die Befugnis erteilt wird, Sicht und Anhaltekontrollen im öffent-lichen Verkehrsraum und im Grenzgebiet durchzuführen. Auf welcher Lageerkenntnisdiese Kontrollen stattfinden sollen, bleibt unbeantwortet. Dies führt zu einer „Jeder-mann-Kontrolle“ ohne festgelegte Kriterien, wodurch insbesondere unschuldige Bürge-rinnen und Bürger belästigt werden.Mit der präventiven Telekommunikationsüberwachung soll der Polizei weit im Vorfeldeiner konkreten Gefahr die Möglichkeit eingeräumt werden, Telekommunikationsinhaltesowie Verbindung- und Standortdaten zu überwachen und zu speichern. Und auch hiergilt: Der Einsatz der bestehenden technischen Mittel zur Feststellung der Telekommuni-kationsüberwachung kann dazu führen, dass zahlreiche unbeteiligte Personen erfasstwerden.Die Ausweitung der Video- und Tonüberwachung im öffentlichen Raum stellt einenweiteren Eingriff in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern dar, ohne dass einenormenklare und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Eingriffs-schwelle erkennbar ist. In die gleiche Richtung geht die geplante Kfz-Kennzeichen-überwachung. Durch die Überwachungseinrichtungen geraten zahlreiche Bürger – ohnedass diese einen entsprechenden Anlass geboten haben – ins Visier der Kameras. Somit 5haben wir es auch hier mit einer Überwachung zu tun, die im Gefahrenvorfeld getätigtwird, ohne dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewahrt bleibt.Als sei dies nicht alles schon genug, sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung weitervor, dass keine „automatische“ Vernichtung von Erkenntnissen stattfindet, auch dannnicht, wenn trotz eines Tatverdachts das Strafverfahren eingestellt wurde. Das mussman sich mal auf der Zunge zergehen lassen! - Das Gericht kann von einer Verfolgungabsehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und kein öffentlichesInteresse an der Verfolgung besteht, aber die Aufzeichnungen bleiben weiterhin gespei-chert.Zusammenfassend stelle ich für den SSW fest: Die vorgesehenen Maßnahmen sind eineAusweitung und Verschärfung der Überwachungsmöglichkeiten, die einen unzulässigenEingriff in verfassungsrechtlich garantierte Rechte der Bürger darstellen, ohne dass siezur Gefahrenabwehr beitragen.