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23.03.06 , 12:12 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 11 - Änderung des Polizeirechts

Presseinformation
Kiel, den 23.03.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 13 Gesetz zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsver- fahrensrechtlicher Bestimmungen Drs. 16/670


Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung
gefahrenabwehrechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen – kurz
Polizeigesetz – hat bereits hier im Land für viel Unruhe gesorgt. So hat der Innenminister
mit dem Gesetzentwurf insbesondere den Landesdatenschützer auf die Barrikaden
gerufen, aber auch bei der Gewerkschaft der Polizei fand der Entwurf keine Zustimmung.


So kritisiert die GdP den Gesetzentwurf als kompliziert formuliert, streckenweise unge-
nau und schwer verständlich - und es fehle Normenklarheit. Unterm Strich bescheinigt
die GdP dem Konzept der Landesregierung Unprofessionalität. Darüber hinaus sieht die
Gewerkschaft die Gefahr, dass die Polizei durch das restriktive Gesetz in eine Ecke ge-
drängt wird, in die sie nicht hingehört und auch nicht hin will. Ich denke, wenn bereits 2
die Polizei diesen Entwurf für überzogen hält, dann sollten wir diese Kritik auch entspre-
chend ernst nehmen. Daher ist es bedauerlich, dass die Polizei, die das Gesetz auf der
Straße vertreten muss, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs nicht ausreichend betei-
ligt wurde.


Im Zusammenhang mit der Kritik des Landesdatenschützers an dem Gesetzentwurf hat
es bereits heftige Auseinandersetzungen und gegenseitige Vorwürfe gegeben. Die Art
und Weise, wie hier von Seiten der Landesregierung mit der Kritik des Landesdaten-
schützers umgegangen wurde, halten wir für polemisch und der Sache überhaupt nicht
dienlich. Der Vorwurf der Landesregierung, der Landesdatenschützer sei überzogen
kritisch, und er bewerte in der konkreten Abwägung die Persönlichkeits- und Freiheits-
rechte von Störern im Konfliktfall höher als den Schutz der Grundrechte auf Leben, Ge-
sundheit und Freiheit von Menschen, kann der SSW mit anderen Worten nicht nachvoll-
ziehen. Ich kann daher nur hoffen, dass beide Seiten nunmehr wieder zu einem Dialog
zurück gefunden haben, um sich mit dem Thema sachlich und fachlich auseinander zu
setzen. Schließlich hat sich die Arbeit des Landesdatenschützers in den letzten Jahren
nicht nur bewährt, seine Kritik verdient es, ernst genommen und nicht einfach von oben
abgekanzelt zu werden.


Begründet wird die Verschärfung des Polizeigesetzes mit der anhaltenden Bedrohung
durch den internationalen Terrorismus, den neueren Erscheinungsformen schwerwie-
gender Kriminalität und der Alltagskriminalität. Insgesamt stellt der Gesetzentwurf die
bestehenden Bürger- und Freiheitsrechte und damit auch das Parlament auf eine erheb-
liche Bewährungsprobe. Denn durch die geplanten Änderungen erweitert die Landesre-
gierung die Eingriffsbefugnisse der Polizei ganz erheblich - in Bereichen der Telekommu- 3
nikationsüberwachung, der automatisierten Kennzeichenabfrage, der Schleierfahndung,
sowie der Entfristung des automatisierten Datenabgleichs. Und dies ist nur ein kleiner
Teil dessen, was die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf beabsichtigt!


Für den SSW kann ich daher nur mit Bedauern feststellen, dass sich Schleswig-Holstein
von seiner bisherigen liberalen Innenpolitik immer weiter entfernt. Mit dem Gesetzent-
wurf wird also nicht nur eine Anpassung von Vorschriften vorgesehen. Vielmehr ist es
eine deutliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse, die auch in die Grundrechte unbe-
scholtener Bürger eingreifen.
So stellt der Schleswig-Holsteinische Anwalt- und Notarverband in seiner Stellungnahme
zum Gesetzentwurf fest, dass „nicht hinterfragt wird, ob bisherige Erfahrungen mit
ähnlichen Regelungen überhaupt zu erkennbaren Erfolgen geführt haben“. - Soll heißen,
dass wir bereits Gesetze haben, die aber nicht auf ihre Effektivität hinsichtlich der Terro-
rismus- und Kriminalitätsbekämpfung evaluiert wurden.


Bereits im Jahr 2002 dachte die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts
Jutta Limbach laut darüber nach, ob nicht „die konzipierten Maßnahmen der Terroris-
musbekämpfung darauf hin zu befragen sind,
- ob sie überhaupt geeignet sind, den Terrorismus erfolgreich zu bekämpfen,
- ob die damit verbundenen Einbußen an Freiheit in einem angemessenen Verhältnis
zur Schwere des Eingriffs steht
- und ob die beabsichtigten Maßnahmen möglicherweise mit nicht wünschenswerten
Nebenfolgen verknüpft sind.“
Auch wenn sich Frau Limbach nicht konkret zum Gesetzentwurf der Landesregierung
geäußert hat, haben die Fragen ihre grundsätzliche Bedeutung nicht verloren. Daher 4
müssen wir diese Fragen wesentlich deutlicher in den Vordergrund der Diskussion um
Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung stellen als bisher.


Die Erweiterung der Schleierfahndung und der Identitätsfeststellung ist aus Sicht des
SSW somit kein geeignetes Mittel, um den Terrorismus zu verhindern. Vielmehr wird
dadurch ein Überwachungsapparat in Gang gesetzt, wodurch der Polizei und nun auch
den Ordnungsbehörden die Befugnis erteilt wird, Sicht und Anhaltekontrollen im öffent-
lichen Verkehrsraum und im Grenzgebiet durchzuführen. Auf welcher Lageerkenntnis
diese Kontrollen stattfinden sollen, bleibt unbeantwortet. Dies führt zu einer „Jeder-
mann-Kontrolle“ ohne festgelegte Kriterien, wodurch insbesondere unschuldige Bürge-
rinnen und Bürger belästigt werden.


Mit der präventiven Telekommunikationsüberwachung soll der Polizei weit im Vorfeld
einer konkreten Gefahr die Möglichkeit eingeräumt werden, Telekommunikationsinhalte
sowie Verbindung- und Standortdaten zu überwachen und zu speichern. Und auch hier
gilt: Der Einsatz der bestehenden technischen Mittel zur Feststellung der Telekommuni-
kationsüberwachung kann dazu führen, dass zahlreiche unbeteiligte Personen erfasst
werden.


Die Ausweitung der Video- und Tonüberwachung im öffentlichen Raum stellt einen
weiteren Eingriff in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern dar, ohne dass eine
normenklare und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Eingriffs-
schwelle erkennbar ist. In die gleiche Richtung geht die geplante Kfz-Kennzeichen-
überwachung. Durch die Überwachungseinrichtungen geraten zahlreiche Bürger – ohne
dass diese einen entsprechenden Anlass geboten haben – ins Visier der Kameras. Somit 5
haben wir es auch hier mit einer Überwachung zu tun, die im Gefahrenvorfeld getätigt
wird, ohne dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewahrt bleibt.
Als sei dies nicht alles schon genug, sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung weiter
vor, dass keine „automatische“ Vernichtung von Erkenntnissen stattfindet, auch dann
nicht, wenn trotz eines Tatverdachts das Strafverfahren eingestellt wurde. Das muss
man sich mal auf der Zunge zergehen lassen! - Das Gericht kann von einer Verfolgung
absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und kein öffentliches
Interesse an der Verfolgung besteht, aber die Aufzeichnungen bleiben weiterhin gespei-
chert.


Zusammenfassend stelle ich für den SSW fest: Die vorgesehenen Maßnahmen sind eine
Ausweitung und Verschärfung der Überwachungsmöglichkeiten, die einen unzulässigen
Eingriff in verfassungsrechtlich garantierte Rechte der Bürger darstellen, ohne dass sie
zur Gefahrenabwehr beitragen.

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