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23.03.06 , 16:26 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 31 - Änderung des Sozialgesetzbuches II (Hartz IV)

Presseinformation
Kiel, den 23.03.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 31 Änderung des Sozialgesetzesbuches II (SGB II) Drs. 16/673

Der SSW hat bereits lange vor den hektischen Nächten im Vermittlungsausschuss zur Änderung
der Sozialgesetzgebung gefordert, den künstlichen Zeitdruck aus den Verhandlungen heraus zu
nehmen. Ein so zentrales Reformvorhaben sollte nicht mit der heißen Nadel gestrickt werden. Im
September 2004 forderte der SSW-Landesparteitag die Verhandlungsparteien dazu auf, das
Vorhaben um ein halbes Jahr zu verschieben.


Wie wir alle wissen, beharrte die rot-grüne Bundesregierung auf ihrem Zeitplan. Die Folge ist
eine Gesetzesbaustelle, auf der ständig neue Reparaturen aufgeführt werden müssen. Darunter
leiden die Leistungsbezieher: Tausende warten auf ihren Kindergeldzuschlag, eine qualifizierte
Job-Vermittlung oder können sich den Besuch beim Arzt nicht mehr leisten. Hier ist die Politik
gefragt, möglichst schnell Abhilfe zu schaffen. Es ist nicht das erste Mal, das sich der Landtag
Schleswig-Holstein mit Nachbesserungen beschäftigt. Ich bin sogar davon überzeugt, dass es
auch nicht das letzte Mal sein wird. 2
Bei allen Reparaturen sollte das ursprüngliche Ziel weiter verfolgt werden: und zwar eine aktive
Arbeitsmarktpolitik, bei der alle Arbeitslosen nach einem Jahr Anspruch auf qualifizierte Arbeits-,
Ausbildungs- oder Weiterbildungsangebote haben. Dieses Ziel ist mit dem Tag des
Inkrafttretens von Hartz IV immer mehr in den Hintergrund getreten. Die Große Koalition in
Berlin hat ganz offensichtlich die aktive Arbeitsmarktpolitik im Zuge von Hartz IV aus den Augen
verloren. Bei ihr dreht es sich nicht um die Verbesserung der Beratung, sondern nur noch um die
engmaschigere Kontrolle und um den Nachweis einer nicht vorhandenen Bedürftigkeit. Die
Bundesregierung nutzt die Nachbesserungen zu weiteren Restriktionen, wie zuletzt dem
faktischen Verbot der eigenen Wohnung für ALG II-Bezieher unter 26 Jahren. Das sind keine
Nachbesserungen, sondern eindeutig Verschlechterungen.

Die Grünen wollen die negativen Auswirkungen und Probleme des Gesetzes lösen. Aus diesem
Grund unterstützt der SSW das Vorhaben der GRÜNEN ausdrücklich, via Bundesratsinitiative das
Gesetz nachzubessern. Die Überprüfung der Regelsätze ist zwischen uns ebenso unstrittig wie
die Harmonisierung der Sachzuständigkeit für die Bewilligung des Kindergeldzuschlags. Junge
Arbeitslose müssen aus einer Hand beraten werden.

Die Regelung, wonach die Optionskommunen die Vermittlung von Ausbildungsplätzen bei den
Arbeitsagenturen „gegen Kostenerstattung“ zukaufen können, ist unbefriedigend. Letztlich gibt
es im Norden Schleswig-Holsteins mit seinen drei Akteuren, nämlich den Optionskommunen,
der ArGe und der Arbeitsagentur, keine koordinierende Instanz, die die Situation auf dem
Ausbildungsmarkt auch nur annähernd darstellen kann. Das ist an sich schon ein Skandal.
Schwerer wiegt, dass die Jobzentren 2005 vielfach den Ausbildungsstart verpasst haben, weil sie
weder das erforderliche Knowhow noch die notwendigen Kontakte rechtzeitig bis zum Sommer
aufbauen konnten.

Diese Situation darf sich 2006 nicht wiederholen. Jeder Schulabgänger und jeder junge
Arbeitslose hat das Recht auf den Zugang zu Informationen, unabhängig davon, ob die Eltern
Lehrer, arbeitslos oder ALG II-Empfänger sind. Noch ein weiterer Punkt: die Frage der Übernahme 3
von Mietschulden und Kautionen, die die Grünen fordern. Das muss dringend geklärt werden.
Darüber hinaus ist die Wohnsituation vieler ALG II-Empfänger völlig ungeklärt. Es kann derzeit
vom einzelnen Jobvermittler abhängen, welche Bedarfe anerkannt werden. Hier würde ich mir
eine durchschaubare, aber durchaus flexible Handhabung wünschen. Ein Umzug wegen 50 Euro
zu viel Miete oder 10 qm zu viel Wohnfläche erscheint mir überzogen.

Bedauerlicherweise ist die Liste der Knackpunkte, die die Grünen aufzählen, aber noch zu
erweitern. So ist das Verfahren zur Befreiung von den Rundfunkgebühren nicht zufrieden
stellend geklärt. Durch die Beglaubigung der Bescheide entstehen erhebliche Kosten, auf denen
die ALG II-Bezieher sitzen bleiben. Da muss eine vernünftige Regelung her.
Dann bestehen für Menschen mit Behinderungen Rechtsunsicherheiten und Beratungslücken,
die mit fehlendem Reha-Knowhow in den Jobcentern zu tun haben. Da muss nachgearbeitet
werden. Die Freibeträge für die Altersvorsorge müssen erhöht werden. Inzwischen können
Lebensversicherungen mit Hartz-Klausel abgeschlossen werden, doch die Zahl der Altfälle ist
enorm. Die Altersvorsorge wird aufgebraucht und kann gerade bei älteren ALG II-Beziehern nicht
wieder aufgefüllt werden. Die Zuverdienstgrenzen müssen erhöht werden. Ein ALG II-Bezieher
kann teilweise schlechter gestellt sein als ein 1-Euro-Jobber. Im Maßnahmenpakt, den Arbeits-
ministerium und Regionaldirektion im Juli letzten Jahres vereinbarten, fehlen die 1-Euro-Jobs.


Dabei bezeichnen die Gewerkschaften 1-Euro-Jobs als Medikament, das erhebliche
Nebenwirkungen haben kann. Sie empfehlen eine vorsichtige und zielgenaue Dosierung. Die
Positiv- bzw. Negativliste von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der Initiative für die
zusätzliche Beschäftigung von Arbeitslosenhilfeempfängern bietet erste Hinweise. Aber der
konkrete Einsatz der 1-Euro-Jobber muss effektiver kontrolliert werden. Sie dürfen niemals und
unter keinen Umständen Beschäftigte aus ihrem Beschäftigungsverhältnis drängen.
Damit sind nur einige Punkte genannt, die wir berücksichtigen müssen.
Es bleibt dabei, eine Nachbesserung der bestehenden Regelungen ist dringend notwendig und
deshalb sehen wir den grünen Antrag positiv.

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