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Lars Harms zu TOP 31 - Änderung des Sozialgesetzbuches II (Hartz IV)
PresseinformationKiel, den 23.03.2006 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 31 Änderung des Sozialgesetzesbuches II (SGB II) Drs. 16/673Der SSW hat bereits lange vor den hektischen Nächten im Vermittlungsausschuss zur Änderungder Sozialgesetzgebung gefordert, den künstlichen Zeitdruck aus den Verhandlungen heraus zunehmen. Ein so zentrales Reformvorhaben sollte nicht mit der heißen Nadel gestrickt werden. ImSeptember 2004 forderte der SSW-Landesparteitag die Verhandlungsparteien dazu auf, dasVorhaben um ein halbes Jahr zu verschieben.Wie wir alle wissen, beharrte die rot-grüne Bundesregierung auf ihrem Zeitplan. Die Folge isteine Gesetzesbaustelle, auf der ständig neue Reparaturen aufgeführt werden müssen. Darunterleiden die Leistungsbezieher: Tausende warten auf ihren Kindergeldzuschlag, eine qualifizierteJob-Vermittlung oder können sich den Besuch beim Arzt nicht mehr leisten. Hier ist die Politikgefragt, möglichst schnell Abhilfe zu schaffen. Es ist nicht das erste Mal, das sich der LandtagSchleswig-Holstein mit Nachbesserungen beschäftigt. Ich bin sogar davon überzeugt, dass esauch nicht das letzte Mal sein wird. 2Bei allen Reparaturen sollte das ursprüngliche Ziel weiter verfolgt werden: und zwar eine aktiveArbeitsmarktpolitik, bei der alle Arbeitslosen nach einem Jahr Anspruch auf qualifizierte Arbeits-,Ausbildungs- oder Weiterbildungsangebote haben. Dieses Ziel ist mit dem Tag desInkrafttretens von Hartz IV immer mehr in den Hintergrund getreten. Die Große Koalition inBerlin hat ganz offensichtlich die aktive Arbeitsmarktpolitik im Zuge von Hartz IV aus den Augenverloren. Bei ihr dreht es sich nicht um die Verbesserung der Beratung, sondern nur noch um dieengmaschigere Kontrolle und um den Nachweis einer nicht vorhandenen Bedürftigkeit. DieBundesregierung nutzt die Nachbesserungen zu weiteren Restriktionen, wie zuletzt demfaktischen Verbot der eigenen Wohnung für ALG II-Bezieher unter 26 Jahren. Das sind keineNachbesserungen, sondern eindeutig Verschlechterungen.Die Grünen wollen die negativen Auswirkungen und Probleme des Gesetzes lösen. Aus diesemGrund unterstützt der SSW das Vorhaben der GRÜNEN ausdrücklich, via Bundesratsinitiative dasGesetz nachzubessern. Die Überprüfung der Regelsätze ist zwischen uns ebenso unstrittig wiedie Harmonisierung der Sachzuständigkeit für die Bewilligung des Kindergeldzuschlags. JungeArbeitslose müssen aus einer Hand beraten werden.Die Regelung, wonach die Optionskommunen die Vermittlung von Ausbildungsplätzen bei denArbeitsagenturen „gegen Kostenerstattung“ zukaufen können, ist unbefriedigend. Letztlich gibtes im Norden Schleswig-Holsteins mit seinen drei Akteuren, nämlich den Optionskommunen,der ArGe und der Arbeitsagentur, keine koordinierende Instanz, die die Situation auf demAusbildungsmarkt auch nur annähernd darstellen kann. Das ist an sich schon ein Skandal.Schwerer wiegt, dass die Jobzentren 2005 vielfach den Ausbildungsstart verpasst haben, weil sieweder das erforderliche Knowhow noch die notwendigen Kontakte rechtzeitig bis zum Sommeraufbauen konnten.Diese Situation darf sich 2006 nicht wiederholen. Jeder Schulabgänger und jeder jungeArbeitslose hat das Recht auf den Zugang zu Informationen, unabhängig davon, ob die ElternLehrer, arbeitslos oder ALG II-Empfänger sind. Noch ein weiterer Punkt: die Frage der Übernahme 3von Mietschulden und Kautionen, die die Grünen fordern. Das muss dringend geklärt werden.Darüber hinaus ist die Wohnsituation vieler ALG II-Empfänger völlig ungeklärt. Es kann derzeitvom einzelnen Jobvermittler abhängen, welche Bedarfe anerkannt werden. Hier würde ich mireine durchschaubare, aber durchaus flexible Handhabung wünschen. Ein Umzug wegen 50 Eurozu viel Miete oder 10 qm zu viel Wohnfläche erscheint mir überzogen.Bedauerlicherweise ist die Liste der Knackpunkte, die die Grünen aufzählen, aber noch zuerweitern. So ist das Verfahren zur Befreiung von den Rundfunkgebühren nicht zufriedenstellend geklärt. Durch die Beglaubigung der Bescheide entstehen erhebliche Kosten, auf denendie ALG II-Bezieher sitzen bleiben. Da muss eine vernünftige Regelung her.Dann bestehen für Menschen mit Behinderungen Rechtsunsicherheiten und Beratungslücken,die mit fehlendem Reha-Knowhow in den Jobcentern zu tun haben. Da muss nachgearbeitetwerden. Die Freibeträge für die Altersvorsorge müssen erhöht werden. Inzwischen könnenLebensversicherungen mit Hartz-Klausel abgeschlossen werden, doch die Zahl der Altfälle istenorm. Die Altersvorsorge wird aufgebraucht und kann gerade bei älteren ALG II-Beziehern nichtwieder aufgefüllt werden. Die Zuverdienstgrenzen müssen erhöht werden. Ein ALG II-Bezieherkann teilweise schlechter gestellt sein als ein 1-Euro-Jobber. Im Maßnahmenpakt, den Arbeits-ministerium und Regionaldirektion im Juli letzten Jahres vereinbarten, fehlen die 1-Euro-Jobs.Dabei bezeichnen die Gewerkschaften 1-Euro-Jobs als Medikament, das erheblicheNebenwirkungen haben kann. Sie empfehlen eine vorsichtige und zielgenaue Dosierung. DiePositiv- bzw. Negativliste von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen der Initiative für diezusätzliche Beschäftigung von Arbeitslosenhilfeempfängern bietet erste Hinweise. Aber derkonkrete Einsatz der 1-Euro-Jobber muss effektiver kontrolliert werden. Sie dürfen niemals undunter keinen Umständen Beschäftigte aus ihrem Beschäftigungsverhältnis drängen.Damit sind nur einige Punkte genannt, die wir berücksichtigen müssen.Es bleibt dabei, eine Nachbesserung der bestehenden Regelungen ist dringend notwendig unddeshalb sehen wir den grünen Antrag positiv.