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23.03.06 , 16:31 Uhr
CDU

Ursula Sassen zu TOP 31: Viele der geforderten Punkte sind bereits geregelt

Nr. 130/06 23. März 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Sozialpolitik Ursula Sassen zu TOP 31: Viele der geforderten Punkte sind bereits geregelt Die umfassende Thematik der Sozialgesetzgebung berührt nahezu alle Lebensberei- che der Leistungsempfänger. Praktische Erfahrungen im Umgang mit den Ausfüh- rungen des Sozialgesetzbuches und individuelle menschliche Schicksale und Le- bensumstände machen Änderungen und Optimierungen des Sozialgesetzbuches erforderlich.
Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Entschließungsantrag for- dert in der Einleitung die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene im Rahmen der Änderung des SGB II für nachstehend aufgelistete Punkte einzusetzen und ggf. eine entsprechende Bundesratsinitiative durchzuführen.
Die im Antrag aufgeführten Punkte betreffen jedoch nicht nur die in Vorbereitung be- findliche Novellierung des SGB II, sondern greifen auch Änderungsaspekte der im SGB XII geregelten Sozialhilfe auf.
Trotz eines intensiven Dialogs mit den SGB II-Leistungsträgern im Lande, deren Er- gebnisse in das Optimierungsgesetz einfließen, wird es auch in Zukunft immer wie- der Anpassungsbedarf geben.
Die unter Punkt 1 geforderte generelle Überprüfung der Regelsätze im Rahmen der Ost-West Angleichung ist bereits im Gange. Die Einkommens- und Verbraucher- stichprobe (EVS) wird derzeit durch das BMAS zusammen mit unabhängigen Wis- senschaftlern ausgewertet. Die Ergebnisse werden „im Laufe dieses Jahres“ erwar- tet, so dass dieser Forderung von Bündnis 90/Die Grünen bereits entsprochen wird.
Auch bei Punkt 2 des vorliegenden Antrags bedarf es nach meiner Auffassung keiner weiteren Initiative des Landes, da eine Überprüfung der Zuzahlungen und Eigenleis- tungen im Hinblick auf eine eventuelle Neubestimmung von Inhalt und Aufbau der Regelsätze im Zuge der EVS-Auswertung bereits läuft.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass bereits angeregt wurde, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, bei der Weiterentwicklung des Gesundheitsmo- dernisierungsgesetzes den Barbetrag („Taschengeld“) von Heimbewohnern von Zu- zahlungen freizustellen. Da sich die Landesregierung dafür einsetzt, dass die SGB XII-Regelung im Rahmen des ausstehenden SGB II-Optimierungsgesetzes in den SGB II-Rechtskreis über- nommen werden und die unter Punkt 3 genannten „atypischen einmaligen Bedarfe“ so geregelt werden könnten, besteht meines Erachtens auch hier kein weiterer Hand- lungsbedarf des Landes.
Das in Punkt 4 genannte Antrags- und Bewilligungsverfahren des Kindergeldzu- schlages scheint mir nicht vorrangig eine Frage der Harmonisierung zwischen den Rechtskreisen des SGB II, SGB XII und des Bundeskindergeldgesetzes zu sein. Es ist vielmehr erforderlich, dass die Bundesanstalt organisatorisch die zeitnahe Bear- beitung und Entscheidung der Anträge sicherstellt.
Bei der Berufsberatung, Qualifizierung und Vermittlung der jungen Arbeitslosen bis 25 Jahre gibt es offensichtlich noch Probleme. So weiß ich aus dem optionierenden Kreis Nordfriesland, dass nach einem Jahr SGB II auf der Arbeitsebene die Zusam- menarbeit noch viel zu wünschen übrig lässt.
Punkt 6 des Antrages beinhaltet den eigenständigen Leistungsanspruch von Jugend- lichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre auf ALG II.
Dieses Thema wird sehr emotional und kontrovers diskutiert. Ziel der „Einschränkun- gen“ im Änderungsgesetz zum SGB II ist die Beschneidung des Wildwuchses der aus dem Boden geschossenen Bedarfsgemeinschaften mit 18-jährigen Alleinstehen- den. Hier gilt es, geschulte Fachkräfte zur sachgerechten Einschätzung von Aus- nahmetatbeständen hinzuzuziehen, wobei Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt nicht im Sinne des Gesetzgebers wären und zu vermeiden sind.
Bezüglich der Übernahme von Mietschulden oder Mietkautionen setzt sich die Lan- desregierung im Rahmen der Vorbereitung des SGB II-Optimierungsgesetz ein. Die mit dem SGB II-Änderungsgesetz erfolgte Klarstellung, wonach Mietkautionen darle- hensweise gewährt werden sollen, schließt nicht aus, dass in besonders begründe- ten Einzelfällen Beihilfen gewährt werden können. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Darlehen den pfleglichen Umgang mit Mietobjekten eher förderlich sind und zu wirt- schaftlicherem Verhalten führen.
Ich bin mir sicher, dass wir zu dem gesamten Antrag eine lebhafte Diskussion im So- zialausschuss führen werden.

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