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Wolfgang Baasch zu TOP 31: Es gibt bereits sinnvolle Änderungen - Vorschläge diskutieren
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 23.03.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 31: Änderung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) (Drucksache 16/673)Wolfgang Baasch:Es gibt bereits sinnvolle Änderungen – Vorschläge diskutierenDie grüne Fraktion hat uns einen Antrag vorgelegt, der in neun einzelnen Punkten eine gezielte Änderung des Sozialgesetzbuches II einfordert. Diese Ansammlung von ein- zelnen Punkten ist in der Kürze der hier zur Verfügung stehenden Diskussionszeit kaum umfassend abzuarbeiten. Erschwerend kommt hinzu, dass einige Punkte be- reits eine Änderung im Sozialgesetzbuch II erfahren haben.So wurde im Februar mit dem Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialge- setzbuch und anderer Gesetze im Deutschen Bundestag das Arbeitslosengeld II in den neuen Bundesländern an die Höhe der alten Bundesländer auf aktuell 345 Euro angepasst. Damit wurde in diesem Bereich eine Gleichheit zwischen neuen und al- ten Bundesländern hergestellt.Auch die Übernahme von Miet- und Energieschulden wird nun direkt im SGB II und nicht mehr durch Verweis auf Leistungen aus der Sozialhilfe geregelt. Ein Punkt, der im grünen Antrag unter Nummer 7 zur Diskussion aufgelistet wird. Ziel der Neurege- lung in diesem Bereich ist es, Doppelzuständigkeiten zu beseitigen und zukünftig die Leistungen auch in diesem Bereich aus einer Hand zu gewähren. Die Arbeitsuchenden müssen sich nicht mehr der im Sozialhilferecht strengeren Einkommens- und Vermö- gensanrechnung unterwerfen und Schulden können zukünftig auch als Beihilfe statt in Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-der Form eines Darlehens übernommen werden. Im Gesetz zur Änderung des Sozial- gesetzbuches II ist auch geregelt, dass in Zukunft der volle Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten bleibt. Dies bedeutet für Menschen mit un- terbrochenen Erwerbsverläufen, dass ihnen auch im vollen Umfang Leistungen bei der Rehabilitation und im Falle der Erwerbsminderung zustehen.Ich will einen weiteren Punkt aus dem Antragskatalog der grünen Fraktion aufgreifen und zwar den Punkt 6. Hier sind wir uns einig, dass der eigenständige Leistungsan- spruch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre auf Arbeitslosen- geld II und die Übernahme von Wohnkosten nicht grundsätzlich und in unzumutbarer Weise eingeschränkt werden darf. Eine Position, die ich teile, denn gerade für junge Menschen, deren Familien in der zweiten oder dritten Generation von staatlichen Leis- tungen abhängig sind, kann der Weg in die Selbständigkeit einen entscheidenden Schritt bedeuten.Mit dem Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches II ist festgelegt, dass die Ju- gendlichen bzw. jungen Menschen unter 25 Jahren auch künftig ausziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen können, wenn sie beispielsweise auf Grund von schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen wer- den können oder aber der Bezug einer eigenen Wohnung zur Eingliederung in den Ar- beitsmarkt erforderlich ist. Und durch eine Stichtagsregelung wurde erreicht, dass die- jenigen, die von zu Hause ausgezogen sind und bereits heute in einer eigenen Woh- nung wohnen, nicht in die Wohnung ihrer Eltern zurückziehen müssen.In einem weiteren Punkt, nämlich dem Punkt 5, wird von der grünen Fraktion eine ein- deutige Zuständigkeit für die Berufs- und Ausbildungsberatung von jungen Menschen bis 25 Jahre eingefordert. Ein Punkt, den die Landesregierung in Schleswig-Holstein mit ihrer Netzwerkvereinbarung „Chancen für Arbeit in Schleswig-Holstein“ bereits sehr pragmatisch im Interesse der betroffenen Jugendlichen hier bei uns gere- -3-gelt hat. Und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hier auch für die Bundesebene eine Klarstellung angekündigt.Festzuhalten bleibt, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe soll nicht nur Geld sparen. Die Änderungen im SGB II sollen auch dazu führen, die Vermittlung von Menschen in Arbeit zu verbessern und ihre Bereitschaft und Befähigung zur Arbeitssuche zu unterstützen. Wir können heute festhalten, dass bei aller Kritik, die grundsätzlich an der Wirksamkeit der neuen Instrumente geübt wird, positive Ergeb- nisse zu vermelden sind.Um den Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in seiner Vielschichtigkeit wei- ter diskutieren zu können, schlagen wir eine Überweisung in den Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages vor.