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23.03.06 , 17:58 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Landesregierung gefährdet die Zukunft des Wirtschaftsraumes Brunsbüttel!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 111/2005 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 23. März 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Strukturpolitik/Brunsbüttel/FFH-Gebiete
Heiner Garg: „Landesregierung gefährdet die Zukunft des Wirtschaftsraumes Brunsbüttel!“ In seinem Beitrag zu TOP 39 (Wirtschaftsraum Brunsbüttel) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Der Wirtschaftsraum Brunsbüttel ist der einzige größere Industriestandort in Schleswig-Holstein. Anfang des Jahres geriet seine Zukunft im Zusammenhang mit den Entscheidungen der Landesregierung über die Ausweisung von Naturschutzgebieten in den Blick der Öffentlichkeit. Dies hat uns bewogen, diesen Bericht zu beantragen, und ich danke dem Wirtschaftsminister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diesen Bericht. Eigentlich könnte die Zukunft des Standortes Brunsbüttel so rosig sein, wie die Landesregierung sie beschreibt: • Wegen seiner Lage an Elbe und Nordostseekanal in kurzer Entfernung zu Hamburg hat Brunsbüttel hervorragende wirtschaftliche Chancen, weil es gut zu erreichen ist. • Die Chemiepipeline wird Brunsbüttel endlich an das europäische Pipelinenetz anschließen und so die Wettbewerbsfähigkeit des Chemiestandortes stärken. • Der Nordostseekanal ist immer noch die meist befahrene Wasserstraße der Welt, damit verbunden sind die Bedeutung und die Chancen der Hafenwirtschaft im Wirtschaftsraum Brunsbüttel. • Auch als Energiestandort ist Brunsbüttel in Schleswig-Holstein herausragend. Für einige Jahre wird das dortige Kernkraftwerk noch Energie liefern. Als Anschlussprojekt wird bereits über ein Kohlekraftwerk nachgedacht. • Auch für die Entwicklung des Windkraftstandortes Schleswig-Holstein spielt Brunsbüttel eine wichtige Rolle—als Hafen für die Verschiffung von Großkomponenten für Offshorewindparks.
Wir teilen die positive Beurteilung des Wirtschaftsministers der Chancen des Wirtschaftsraumes Brunsbüttel—grundsätzlich. Und wir wünschen uns, dass er Recht behält. Aber wir beurteilen einen Sachverhalt anders als er und meinen, die Landesregierung setzt die Chancen ohne Not aufs Spiel.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Es geht um die die Ausweisung des Vorlandes von St. Margarethen als FFH-Gebiet.
In seiner Regierungserklärung sagte der Ministerpräsident, die Landesregierung werde sich auf das Wesentliche konzentrieren: mehr Arbeitsplätze, gute Bildung und Ausbildung. Außerdem brauche Schleswig-Holstein weniger staatliche Gängelei und sei jede Anstrengung wert. Vorrang habe, was Arbeit schafft; Schleswig-Holstein sei ein guter Standort für die Wirtschaft. Die Landesregierung sei für Umweltschutz nach Augenmaß, sie werde Umweltschutzvorgaben eins zu eins umsetzen und nichts draufsatteln.1
Und der Ministerpräsident sagte wörtlich, ich zitiere: „Wir werden die Gebietskulisse für das Natura-2000-Netz überprüfen und naturschutzfachliche Beurteilungsspielräume nutzen.“2 Ende des Zitats.
Die erste Regierungserklärung eines Ministerpräsidenten sollte die Maßstäbe setzen, an denen das Handeln seiner Regierung gemessen werden kann. In zwei Episoden schnitt die Landesregierung unterschiedlich ab: • Bei ihrer Entscheidung über die Meldung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt hat sich die Landesregierung bis jetzt eins zu eins an die Regierungserklärung gehalten. Die Landesregierung will ihre naturschutzfachlichen Beurteilungsspielräume nutzen und die vormals gemeldeten Gebiete radikal zusammenstreichen. • Jedoch mit ihrer Entscheidung über die Meldung von FFH-Gebieten bei Brunsbüttel weicht die Landesregierung wieder von der Regierungserklärung ab: Sie hat darauf verzichtet, ihre naturschutzfachlichen Beurteilungsspielräume zu nutzen. Dadurch setzt sie die FFH-Richtlinie nicht eins zu eins um, sondern sie sattelt ungezwungen drauf. Das bedeutet mehr staatliche Gängelei für den größten Industriestandort Schleswig-Holsteins: Unmittelbar betroffen sind bis zu 4.000 Arbeitsplätze, mittelbar bis zu 12.000. Das bedeutet, in diesem Fall ist der Landesregierung Arbeit nachrangig. Sie nimmt es billigend in Kauf, dass die Zahl der Arbeitsplätze in Brunsbüttel zusammengestrichen werden könnte.
Im Fall Brunsbüttel verstößt sie damit—ohne Not—gegen ihr zentrales Ziel: Vorrang für Arbeit. Das sieht die Landesregierung naturgemäß anders. • Sie sieht sich angeblich gezwungen, das Vorland von St. Margarethen als FFH-Gebiet zu melden, weil sie fürchtet, sonst vom Europäischen Gerichtshof verurteilt zu werden. Warum sie eine solche Verurteilung fürchtet, hat die Landesregierung auch in dem vorliegenden Bericht nicht begründet. • Darüber hinaus meint sie, die Ausweisung des Vorlandes als FFH-Gebiet werde die Entwicklung des Wirtschaftsraumes Brunsbüttel nicht beeinträchtigen—schließlich sei es ja schon ein Vogelschutzgebiet. Das klingt wenig überzeugend. Vor allem, weil wir alle hier ja wissen, dass die Landesregierung meint, das Vorland von St. Margarethen erfülle die naturschutzfachlichen Anforderungen nicht. Die EU-Kommission hat gefordert, das Elbästuar von Deich zu Deich als FFH-Gebiet zu melden—Ausnahme: Gebiete, die keinen ökologischen Wert aufweisen. Und genau das trifft auf das Vorland von St. Margarethen zu: Es findet kein regelmäßiger Wasseraustausch statt, das Gebiet wird intensiv landwirtschaftlich genutzt, es fehlen die für Salzwiesen typischen Pflanzen, die als prioritär anzusehende Vogelart ist leider bereits ausgestorben und im Vorland befindet sich eine Vielzahl von Anlagen: unter anderem Ab- und Kühlwasserleitungen der Industrie, eine Entwässerungsleitung einer Mülldeponie, Hochspannungsleitungen des Kernkraftwerkes Brunsbüttel, eine Leitungstrasse und Lüftungs- und Unterhaltungsbauwerke.


1 Vgl. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Plenarprotokoll 16/3 vom 25.05.2005, S. 47-53. 2 Schleswig-Holsteinischer Landtag, Plenarprotokoll 16/3 vom 25.05.2005, S. 53. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Wollte die Landesregierung europäische Umweltschutzvorgaben auch in diesem Fall nur eins zu eins umsetzen und ihren naturschutzfachlichen Beurteilungsspielraum nutzen, dann würde sie das Vorland von St. Margarethen nicht als FFH-Gebiet melden. Aber sie meldet es trotzdem.
Und hinterher soll der Ministerpräsident in Brüssel sein ganzes Gewicht einsetzen, um erstens die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass Schleswig-Holstein wissentlich eine Falschmeldung abgegeben hat, und zweitens die Kommission anbetteln, die Meldung des Vorlandes abzulehnen.
Diese Strategie erscheint mir—und vielen anderen—unsinnig. Denn mit der Meldung setzt die Landesregierung den Wirtschaftsraum Brüssel unnötig dem Risiko aus, dass die umweltpolitische Rückrufaktion in Brüssel schief geht und die Entwicklungschancen des Industriestandortes Brunsbüttel würden gefährdet. Das brächte die Arbeitsplätze von bis zu 12.000 Menschen in Gefahr.
Denn würde das Vorland von St. Margarethen als FFH-Gebiet ausgewiesen, würde die Entwicklung des Wirtschaftsraumes Brunsbüttel beeinträchtigt. Denn die Ausweisung eines FFH-Gebietes erhöht das Risiko, dass Investitionen teurer werden, eingeschränkt werden müssen oder ganz unterlassen werden müssen. Das mindert unter sonst gleichen Bedingungen die zu erwartende Rendite und steigert so die Wahrscheinlichkeit, dass Investitionen ausfallen—und das gefährdet Arbeitsplätze.
Der Umweltminister hat behauptet, er sehe diese Gefahr nicht, weil die Ausweisung eines Vogelschutzgebietes als FFH-Gebiet ‚keinen relevanten Mehraufwand’ bei den Prüfungsverfahren bedeute. Da mag er Recht haben, aber das ist bei der Beurteilung des Investitionsrisikos irrelevant—dabei geht nicht um die Verfahren, sondern darum, welche der zu prüfenden Umstände die Verwirklichung von Investitionsprojekten beeinträchtigen könnten.
Und die Zahl dieser Umstände ist bei FFH-Gebieten größer als bei Vogelschutzgebieten. Bei Vogelschutzgebieten geht es nur um Vögel, bei FFH-Gebieten um Pflanzen, Tiere und Lebensräume. Diese Ausweitung der schutzwürdigen Tatbestände birgt für Investoren erhebliche Risiken. Ich erinnere nur daran, dass vor wenigen Jahren der Streit um das mögliche mittägliche Sonnenbad einer einzelnen Eidechse den Ausbau einer Kindertagesstätte um drei Jahre verzögern konnte.
Dass das Vorland von St. Margarethen nicht als FFH-Gebiet taugt, hat 1999 übrigens schon die rot-grüne Landesregierung versichert. Warum die schwarz-rote Landesregierung sich jetzt entgegen ihrer eigenen Überzeugung rot-grüner als rot-grün aufführt, bleibt uns verborgen.
Die Landesregierung traut sich nicht, auf die Meldung des nach europäischen naturschutzfachlichen Maßstäben ökologisch wertlosen Vorlandes von St. Margarethen zu verzichten. Aber sie traut sich, das Investitionsrisiko im Wirtschaftsraum Brunsbüttel zu erhöhen und gefährdet damit den Bestand vieler Arbeitsplätze. Wollen wir hoffen, dass dieses Risiko nicht eintritt.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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