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24.03.06 , 10:08 Uhr
CDU

Dr. Johann Wadephul zu TOP 2: Wir sind auf dem richtigen Weg

Nr. 134/06 24. März 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Dr. Johann Wadephul zu TOP 2: Wir sind auf dem richtigen Weg
Wir sind auf dem richtigen Weg. Mit dem heutigem Gesetzentwurf zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen beginnen die Fraktionen von CDU und SPD für unsere Kommunen in Gesetz umzusetzen, was wir in unserem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Es ist erst ein Zwischenschritt aber er weist in die richtige Richtung: Wir wollen unsere Verwaltung moder- nisieren.
Der Landesrechnungshof hat in seinem Sonderbericht „Verwaltungsstrukturen und Zusam- menarbeit im kreisangehörigen Bereich“ vom November 2003 die wirtschaftlichen Auswir- kungen von Verwaltungskooperationen genau analysiert und das Land zum Handeln aufge- fordert. Durch Verschmelzungen kleiner Gemeinden zu einer leistungsfähigen Verwaltung in der Mindestgröße von 8.000 bis 9.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ergeben sich deutli- che Synergieeffekte. An dieser Größenordnung orientieren wir uns. Unsere Reform ist kein Selbstzweck. Unsere Maximen bei der Verwaltungsstrukturreform sind
- hohe Effektivität und Wirtschaftlichkeit - sparsamer Ressourceneinsatz und - konsequente Bürgerorientierung. - Dazu werden wir auch die hauptamtliche Verwaltung professionalisieren. In größeren Ver- waltungen besteht - neben anderen Vorteilen - eher die Möglichkeit, spezialisiert und diffe- renziert zu arbeiten. Das hilft uns in einer Zeit, in der die Sachverhalte eher komplexer als einfacher werden.
Erste Priorität hat für uns der Erhalt der selbständigen, ehrenamtlich verwalteten Gemein- den. Wir wissen um die Wichtigkeit und der Bedeutung des Ehrenamtes gerade auch in der Kommunalpolitik. Der Wille zum ehrenamtlichen Einsatz von Frauen und Männer für Ihr Dorf, für ihre Gemeinde und für Ihre Stadt darf nicht durch Zwang zerstört werden. Deshalb gilt: Es wird keine vom Landesgesetzgeber verordnete Gebietsreform geben. Diese Reform be- trifft einzig und allein die Verwaltungen! Hier haben wir auf uns auf eine Mindestgröße von 8.000 Einwohnern geeinigt. Dort soll und wird es weitgehend freigestellt, mit wem sie koope- rieren.
Trotzdem wollen und müssen wir uns bewegen. Die letzten Monate haben uns allen gezeigt, wie gut auch auf freiwilliger Basis Verwaltungs- zusammenschlüsse funktionieren. Mag auch die so genannte „Hochzeitsprämie“ Paare ge- bildet haben, die sich nicht unbedingt lieben. So haben sich zwischenzeitlich doch viele „E- hen“ angebahnt oder werden bereits geschlossen. Vernunftehen hat es schon immer gege- ben und diese können gut funktionieren. Die kommunale Landschaft ist also schon heute erheblich in Bewegung geraten und wir haben sicher in 90 Prozent der Fälle ohne allzu gro- ße Probleme eine positive Entwicklung im Sinne der Reform erreicht.
Bei den übrigen ungelösten Fällen, die uns gerade in den letzten Wochen so beschäftigen, müssen wir genau hinschauen und prüfen. Wo liegen die Probleme? Handelt es sich um ortsspezifische, möglicherweise einmalige Sonderfragen? Hier muss der Gesetzgeber am Schluss des Prozesses prüfen, ob in Einzelfällen Handlungsbedarf besteht.
Wir haben auch sehr darum gerungen, den Beteiligten den Weg in einen Verwaltungszu- sammenschluss zu erleichtern. Gerade die Situation der heute hauptamtlich verwalteten Gemeinden und kleineren Städte unter 8.000 Einwohnern bringen andere Probleme mit sich. Sie sind letztlich nicht allein von einem ehrenamtlichen Bürgermeister zu verwalten. Es wur- de deshalb mit Zustimmung – sicher keiner begeisterten Zustimmung – aber mit Zustimmung der kommunalen Spitzenvertreter des Gemeindetages und Städtebundes ein Weg gefunden. Der zukünftig ehrenamtliche Bürgermeister kann vorschlagen, dass ihm ein von der Ge- meindevertretung gewählter Gemeindebeamter zur Seite gestellt wird. Das ist in den Fällen relevant, in denen heute ein hauptamtlicher Bürgermeister die Gemeinde betreffenden Dinge regelt, ein ehrenamtlicher Bürgermeister aber schon alleine zeitlich überfordert wäre.
Zum Beispiel im Kreis Rendsburg-Eckernförde bietet sich die Verwaltungszusammenlegung des Amtes Nortorf mit der Stadt Nortorf geradezu an. Schon heute arbeiten die Verwaltun- gen in einem Gebäude. Das Amt ist aber deutlich größer als die Stadt. Der hauptamtliche Bürgermeister der Stadt würde bei einer Zusammenlegung entfallen. Es bleiben aber zahl- reiche Selbstverwaltungsaufgaben, die nur die Stadt betreffen und das Ehrenamt überfor- dern. Hier könnte der Gemeindebeamte hilfreich sein, wenn die Stadt Nortorf das will. Solche und ähnlich gelagerte Fälle gibt es einige in Schleswig-Holstein. Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie von dieser Regelung Gebrauch machen möchte.
Ein wichtiger Punkt war für die CDU schon immer die Befreiung der Kommunen von der Pflicht, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zwangsweise zu bestellen. Es geht dabei für uns nicht um die Frage der Sinnhaftigkeit der Tätigkeit von Gleichstellungsbeauftragten, sondern um das Entscheidungsrecht der Kommunen in dieser Frage es zu tun oder eben nicht zu tun. Unser Koalitionspartner vertritt hier einen anderen Ansatz. Das Ergebnis ist der Kompromiss, dass die Einwohnergrenze für die verpflichtende Bestellung jetzt von 10.000 auf 15.000 Einwohner angehoben wird.
Schließlich haben wir auch die zeitnahe Änderung der Amts- und Gemeindeordnung fest im Blick. Alle Gemeinden müssen zukünftig im Amtsauschuss angemessen repräsentiert sein. Zugleich müssen wir eine praktikablere Größe erreichen. Ein Ausgleich zwischen Kleinstge- meinden und den Interessen der zentralen Orte muss das Ziel sein. Aus zahlreichen Ge- sprächen wissen wir, wie die Organisationsstruktur der Amtswehren, den aktiven Feuerwehr- leuten aber auch den Kommunalpolitikern unter den Nägeln brennt. Auch in Zukunft muss die Funktion des Amtswehrführers ehrenamtlich ausgeübt werden können.
Wir sind in kurzer Zeit bis heute schon weit gekommen. Der Blick hierauf wird manches Mal durch einige besonders heftige Diskussionen im Land versperrt. Die Bereitschaft aller Betei- ligten unsere Verwaltung weiter zu straffen und zu modernisieren ist groß. Der Kostendruck ist fast allen Ortens zu spüren. Ich bin sicher, auch die weiteren Schritte werden wir unter enger Beteiligung der kommunalen Vertreter gemeinsam gestalten können. Dafür steht die CDU-Fraktion. Unterstützen Sie diesem Weg der Koalition mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

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