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Karl-Martin Hentschel zur Verwaltungsstrukturreform
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 2 – Verwaltungsstrukturreform Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 172.06 / 24.03.06Mit List und Tücke zur Reformlandauf und landab wird von Seiten der Regierung und der Regierungsfraktionen verkün- det, es wird keine Gebietsreform geben.Spricht man aber hinter verschlossener Tür mit BürgermeisterInnen, Abgeordneten, VertreterInnen der Wirtschaft und von Verbänden, dass hört man etwas völlig anderes: Von den meisten wird nicht nur die Notwendigkeit einer großen Verwaltungsreform be- jaht, sondern sie sind sich auch klar darüber, dass dies notwendig eine Gebietsreform der Gemeinden und Kreise bedeutet.Worum geht es bei der großen Verwaltungsreform? Natürlich geht es nicht nur aber auch um Einsparungen von Stellen und damit um die Finanzen.1. Dort, wo die Zusammenlegung von Verwaltungen schon konkret durchgeplant wurde, kommt man in der Regel auf Einsparungen an Personal von zirka 20 Prozent. Das ist er- heblich. Das ist Geld, was wir für die Finanzierung unserer Kindergärten und Schulen dringend brauchen.2. Es geht aber auch um die Handlungs- und Entwicklungsfähigkeit des ländlichen Rau- mes. Wie soll in einem Amt mit 21 Gemeinden in Zukunft eine abgestimmte Wirtschafts-, Raum- und Siedlungsentwicklung stattfinden, wenn dann jeweils 21 Gemeinderäte zu- stimmen sollen. So wird das nicht funktionieren.3. Es geht um eine radikale Dezentralisierung: Wenn wir Aufgaben in großem Stil auf die Gemeinde verlagern wollen, dann brauchen wir handlungsfähige Gemeinden. Deshalb schlagen wir eine Mindestgröße von 20 000 Einwohnern vor.1/4 4. Es geht um die Erhaltung des Ehrenamtes – und deshalb wollen wir die ehrenamtli- chen Strukturen in den Dörfern erhalten.Leistet der vorliegende Gesetzentwurf diese Reformaufgabe? Nein – das tut er nicht. Er geht lediglich einen Schritt in diese Richtung. Zugleich aber schafft er Strukturen, die nichts Halbes und nichts Ganzes sind.Vor allem aber sagt die Landesregierung den Menschen weiterhin nicht, was ihre wirkli- chen Pläne sind und tut so, als ginge es nur um größere Verwaltungen, nicht aber um ei- ne Gebietsreform.Tatsächlich führt die Bildung größerer Ämter aber notwendig zur Verlagerung von zahl- reiche Aufgaben von den Gemeinden und den Kreisen auf die Ämter, und dabei handelt es sich eben nicht nur um Weisungsaufgaben, es geht auch um Selbstverwaltungsauf- gaben.Susanne Leyk, die Bürgermeisterin der Gemeinde Raisdorf hat deshalb den Nagel auf den Kopf getroffen, wenn sie formuliert: „das Kernproblem der Verwaltungsstrukturreform ist, dass im jetzigen Verfahren ausschließlich die Pflichtaufgaben der Kommunen be- trachtet werden… Völlig aus der Betrachtung ausgeblendet … werden die dort verblei- benden Selbstverwaltungsaufgaben, …“ Im Folgenden führt sie dann aus, dass diese nicht mehr von der rein ehrenamtlichen Gemeinde erledigt werden können.Im Kreis Schleswig-Flensburg ist jetzt schon die Zahl der auf die Ämter übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben in den vergangenen 15 Jahren von ein bis zwei auf über elf Aufgaben pro Gemeinde angestiegen.In einem Gutachten des Gemeindetages von 1995 wurde bereits bei fünf Übertragungen pro Gemeinde festgestellt, damit sei die verfassungsmäßig zulässige Grenze überschrit- ten.Das bedeutet im Klartext, der vorgelegte Gesetzentwurf schafft Strukturen, die verfas- sungswidrig sind.Wenn wesentliche Selbstverwaltungsaufgaben von den Ämtern wahrgenommen werden, dann müssen notwendigerweise die Amtsausschüsse direkt gewählt werden. So war es im rot-grünen Koalitionsvertrag denn auch vorgesehen.Das heißt: Das vorliegende Gesetz führt zwangsläufig zur Direktwahl der Amtsausschüs- se – damit aber werden die Ämter zu Amtsgemeinden oder Samtgemeinden nach nie- dersächsischem Vorbild.Wollen Sie das nicht glauben? Dann schauen Sie sich doch bitte einmal die Stellung- nahme des schleswig-holsteinischen Gemeindetages zum neuen Schulgesetz an.Aus dem Schreiben von Herrn Bülow geht hervor, dass in Zukunft die Schulträgerschaft für alle Schulen – also auch den jetzigen Kreisschulen – entweder auf die Ämter über- geht, oder es wird ein Schulverband zwischen benachbarten Ämtern und Gemeinden gebildet, zum Beispiel wenn sie gemeinsam ein Gymnasium übernehmen.Die Schulträgerschaft ist aber eindeutig eine Selbstverwaltungsaufgabe. Ich finde das richtig. Es ist völlig richtig, die Gymnasien an die Kommunen vor Ort ab- zugeben. Und es ist völlig richtig, die Grundschulen in einem Amt gemeinsam zu leiten und zu verwalten, damit bei rückläufigen Schülerzahlen die Frage von Standorten, Ver- tretungen zwischen Schulen und jahrgangsübergreifenden Klassen in den Dörfern ge- meinsam entschieden wird.Aber wenn das so kommt, wie es in diesem Gesetz steht, dann ist das endgültig die Ge- bietsreform durch die Hintertür.Ich lehne es deshalb ab, eine so unehrliche und provisorische Gesetzesänderung zu ver- abschieden.Skurril geradezu sind die Zugeständnisse, die das Gesetz an die Formen der Verwal- tungszusammenschlüsse macht. So kann es sein, dass zwar ein Amt erhalten bleibt, a- ber seine Verwaltung von einer anderen Gemeinde durchgeführt wird. Dann haben nicht nur die gewählten GemeindevertreterInnen in den amtsangehörigen Gemeinden nichts mehr zu sagen, sondern auch der Amtsausschuss hat keinen von ihm gewählten Amtsdi- rektor und keine ihm verantwortliche Verwaltung mehr, er schwebt als ehrenamtliches Monstergremium frei im leeren Raum.Auch in meiner Gemeinde Heikendorf ist Einigen erst langsam bewusst geworden, was da auf sie zu kommt. Wie soll ein ehrenamtlicher Bürgermeister und eine ehrenamtliche Gemeinderätin ohne jegliche Verwaltungsstelle noch die Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen. So was geht in einem Dorf mit 300 Einwohner, wo der Bürgermeister noch selbst kommt, wenn die Klärgrube nicht funktioniert, aber doch nicht in einem Ort mit 8000 EinwohnerInnen und fünf Ortsteilen.Noch toller wird die Situation, wenn Gemeinden in Zukunft von anderen Gemeinden oder von einem Amt verwaltet werden, ohne diesem Amt beizutreten. Damit amputieren sie sich quasi selbst, und tauschen die Fiktion ihrer fortbestehenden Unabhängigkeit gegen die völlige Handlungsunfähigkeit ein.Sie können doch wirklich nicht im Ernst erwarten, dass wir einem solchen Gesetz zu- stimmen.Gestatten sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung zu dem neuen Koalitionskompro- miss: Ich zitiere hier – weil sie so schön ist – die Stellungnahme des Bürgermeister Mül- ler der Gemeinde Kropp: „Die Schnapsidee, dem ehrenamtlichen Bürgermeister durch Wahl der Gemeindevertretung einen hauptamtlichen Dezernenten zur Seite zu stellen, ist absurd und wird den Gegebenheiten vor Ort in keiner Weise gerecht.“Oder den Bürgermeister von Ellerau: „Was soll ein Ortsdezernent ohne eigene Mitarbei- ter denn leisten? Soll er Telefonist und Poststelle … des ehrenamtlichen Bürgermeisters sein.“Was mich richtig ärgert: In den vergangenen 15 Jahren haben die Gleichstellungsbeauf- tragten in Schleswig-Holstein eine von allen Seiten viel gelobte Arbeit geleistet. Niemand kann jedoch behaupten, dass diese Arbeit erledigt ist.Gerade die aktuelle Diskussion in Berlin um die neue Familienpolitik zeigt, wie aktuell dieses Thema ist. So haben Gleichstellungsbeauftragte sich um viel mehr, als reine Gleichstellung gekümmert – sie haben Netzwerke für Frauen und Familienpolitik aufge- baut, sich in Bauplanungen, Kindergartenversorgung und vieles mehr eingemischt und so dazu beigetragen, die Wohn- und Lebensqualität ihrer Gemeinden zu steigern.Nun will die CDU die Gleichstellungsbeauftragten in Gemeinden unter 15.000 Einwohne- rInnen abschaffen, um Geld zu sparen.Und gleichzeitig wollen sie in Gemeinden ab 4000 Einwohner einen Dezernenten ohne Aufgabenbereich einführen.Das ist nicht skurril – das ist geradezu unverschämt. Damit bestätigen sie alle Vorurteile. Ihr Partei-Laden ist patriarchalisch, altmodisch und verklemmt. Die grüne Fraktion lehnt das vorliegende Gesetz ab. ***