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Anke Spoorendonk zu TOP 17 & 26 - Stärkung der Kreise - keine kommunalen Verwaltungsregionen
PresseinformationKiel, den 24.03.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 17/26 Verwaltungsregionen in Schleswig-Holstein; Stärkung der Kreise – Keine kommunalen Verwaltungsregionen Drs. 16/664Mit dem vorliegenden Antrag des SSW soll dem Landtag zumindest in einem Punkt–dem zweistufigen Verwaltungsaufbau des Landes – die klare Option eröffnet werden,den angeschlagenen Reformversuch der Regierung vom Kopf auf die Beine zu stellen.Wie ich bereits in der Novembersitzung gesagt habe, hätte die Landesregierung garnicht erst in den Umbau der Verwaltung einsteigen dürfen, ohne vernünftigeGesamtkonzeption. Was fehlt, sind Analysen und ein Gesamtkonzept. Das wird sich überkurz oder lang rächen.Die Landesregierung kann nicht schlüssig nachweisen, dass die Kreise in ihrerAufgabenwahrnehmung versagt haben oder per se für künftige neue Aufgabenungeeignet sind. Ohne diesen Nachweis hat die Landesregierung den Entschluss gefasst, 2den Kreisen den Garaus zu machen: sie wollte so genannte KommunaleVerwaltungsregionen, früher hießen die einmal Dienstleistungszentren, einrichten. Aneine mittel- bis langfristige Existenz der Kreise parallel zu den Verwaltungsregionenglaubt hier im Hause und draußen im Land wohl niemand. Dabei sind sämtlichebisherigen Gutachten und Analysen zur Verwaltungsstruktur des Landes zu demErgebnis gekommen, dass sich die Kreise bewährt und für die effektive Wahrnehmungvon weiteren Aufgaben geeignet sind.Die Einführung der so genannten Kommunalen Verwaltungsregionen lehnt der SSW ab!Entscheidungs- und Umsetzungsstrukturen würden zwangsläufig verkompliziert. Einklarer Fall von Bürokratieaufbau. Diese neue Ebene würde eine Sogwirkung aufAufgaben, Personal und Ressourcen entwickeln, die die oberen Landesbehörden undMinisterien noch am wenigsten erfassen würden. Nein, vor allem die kommunalenGebietskörperschaften, also die Kreise, würden die negativen Auswirkungen zu spürenbekommen; ihnen würde das Wasser abgegraben.Der ehemalige Präsident des Landesrechnungshofes, Gernot Korthals, weist vollkommenzu recht darauf hin, dass das Ergebnis der neuen Verwaltungsregionen eineZentralisierung der Aufgabenwahrnehmung sein wird. Damit stehen dieVerwaltungsregionen im direkten Gegensatz zu dem, was die Landesregierung und diesie tragenden Fraktionen hier im Landtag verkündet haben. Ich zitiere Korthals zu denkommunalen Verwaltungsregionen:„ Damit wird ... eine zusätzliche regionale Verwaltungsebene geschaffen, durch dieetwas von dem wieder verloren geht, was die Enquete-Kommission sich von der 3Eingliederung staatlicher Sonderbehörden in die Kreisverwaltungen versprochen hatnämlich Dezentralisationseffekte und Bürgernähe“.Herr Korthals steht nun wahrlich nicht im Verdacht, dem SSW nahe zu stehen, oder dieschleswig-holsteinische Verwaltungsreform mit der dänischen zu verwechseln.Nun kann man einwenden, dass es letztendlich ein Null-Summen-Spiel ist, ob nun dieKreise oder die Verwaltungsregionen die eine oder andere Aufgabe wahrnehmen bzw.dass sich im Laufe der Zeit eben zeigen müsse, welche Ebene geeigneter sei. Davormöchte ich allerdings ausdrücklich warnen. Wir müssen hier im Landtag klar dieWeichen stellen. Und eine Weichenstellung für die Verwaltungsregionen – egal mitwelchem anfänglichen Aufgabenzuschnitt – bedeutet, dass der bereits jetzt hohe Anteilan fremdbestimmten Weisungsangelegenheiten zulasten der Selbstverwaltung nochmehr zunimmt. Wir sollten uns durch das Adjektiv „kommunal“ vor dem WortVerwaltungsregion nichts vormachen lassen.Die Aufgaben, die von der Landesebene auf die Verwaltungsregionen übertragenwerden, werden weitgehend bis vollständig Weisungsaufgaben unter der Fachaufsichtdes Landes sein. Wer etwas anderes verspricht, handelt fahrlässig. Das Konstrukt derVerwaltungsregionen ist weder Fisch noch Fleisch. Der Vorschlag der Grünen istdagegen immerhin ehrlich. Ihre Großkreise erhalten den Status einerGebietskörperschaft, die originär kommunale Selbstverwaltung ausüben können undsich somit auch nicht von den demokratischen Gremien verselbstständigen können. DerSSW spricht sich aber trotzdem klar gegen Großkreise aus, weil sie bewährte Strukturenzerschlagen. Der SSW spricht sich für die Stärkung der bestehenden Selbstverwaltung inden Kreisen aus. 4Kollege Hildebrandt hat im Dezember zu Recht auf die Tatsache hingewiesen, dass dieKreise in etwa 80 % bis 90 % Landesaufgaben erledigen und diese Arbeit über dieKreisumlage finanziert wird. Egal, welche Rechtsform die Verwaltungsregionenerhalten, sie werden auch über die Kreisumlage von der kommunalen Familiealimentiert werden müssen. Für Aufgaben, die sich von ihrer Art nicht für eineKommunalisierung eignen oder wo es unwirtschaftlich wäre, könnte das LandVerwaltungseinheiten in eigener Trägerschaft errichten bzw. zusammenführen.Wirtschaftlich gesehen macht das für die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichenkeinen nennenswerten Unterschied. Die kommunale Selbstverwaltung in den Kreisenwäre aber klar und eindeutig gestärkt, wenn man dem SSW Antrag folgt.Des Pudels Kern – um Goethe zu bemühen – ist die überfällige Funktionalreform.Konkrete Aufgaben von oben nach unten zu verlagern und sie dann als kommunaleSelbstverwaltungsaufgabe durchzuführen, das ist der notwendige Schritt. Der SSW hatBereiche genannt, die sich hierfür - ohne neue bürokratische Konstrukte und langeVerfahren - eignen. Mit dem Einknicken bei der Neurichtung hauptamtlicherGemeindedezernenten ist die Landesregierung zu Lasten der kommunalen Haushaltebereits von ihrer ursprünglichen Linien abgerückt. Das sollte sie nun auch einmal zuGunsten der Kommunen tun.Um es mit den Worten des Landkreistages zu sagen: „Die kommunalenVerwaltungsregion ist eine überflüssige neue Behörde. Sie ist teuer, bürokratisch undbürgerfern“. Dem stimmt der SSW nachdrücklich zu. Lassen Sie uns gemeinsam dieVerwaltungsreform, zumindest in diesem Punkt, vom bürokratischen Wasserkopf aufdie Füße stellen.