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24.03.06 , 11:34 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 17 & 26 - Stärkung der Kreise - keine kommunalen Verwaltungsregionen

Presseinformation
Kiel, den 24.03.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 17/26 Verwaltungsregionen in Schleswig-Holstein; Stärkung der Kreise – Keine kommunalen Verwaltungsregionen Drs. 16/664

Mit dem vorliegenden Antrag des SSW soll dem Landtag zumindest in einem Punkt–
dem zweistufigen Verwaltungsaufbau des Landes – die klare Option eröffnet werden,
den angeschlagenen Reformversuch der Regierung vom Kopf auf die Beine zu stellen.
Wie ich bereits in der Novembersitzung gesagt habe, hätte die Landesregierung gar
nicht erst in den Umbau der Verwaltung einsteigen dürfen, ohne vernünftige
Gesamtkonzeption. Was fehlt, sind Analysen und ein Gesamtkonzept. Das wird sich über
kurz oder lang rächen.


Die Landesregierung kann nicht schlüssig nachweisen, dass die Kreise in ihrer
Aufgabenwahrnehmung versagt haben oder per se für künftige neue Aufgaben
ungeeignet sind. Ohne diesen Nachweis hat die Landesregierung den Entschluss gefasst, 2
den Kreisen den Garaus zu machen: sie wollte so genannte Kommunale
Verwaltungsregionen, früher hießen die einmal Dienstleistungszentren, einrichten. An
eine mittel- bis langfristige Existenz der Kreise parallel zu den Verwaltungsregionen
glaubt hier im Hause und draußen im Land wohl niemand. Dabei sind sämtliche
bisherigen Gutachten und Analysen zur Verwaltungsstruktur des Landes zu dem
Ergebnis gekommen, dass sich die Kreise bewährt und für die effektive Wahrnehmung
von weiteren Aufgaben geeignet sind.
Die Einführung der so genannten Kommunalen Verwaltungsregionen lehnt der SSW ab!


Entscheidungs- und Umsetzungsstrukturen würden zwangsläufig verkompliziert. Ein
klarer Fall von Bürokratieaufbau. Diese neue Ebene würde eine Sogwirkung auf
Aufgaben, Personal und Ressourcen entwickeln, die die oberen Landesbehörden und
Ministerien noch am wenigsten erfassen würden. Nein, vor allem die kommunalen
Gebietskörperschaften, also die Kreise, würden die negativen Auswirkungen zu spüren
bekommen; ihnen würde das Wasser abgegraben.


Der ehemalige Präsident des Landesrechnungshofes, Gernot Korthals, weist vollkommen
zu recht darauf hin, dass das Ergebnis der neuen Verwaltungsregionen eine
Zentralisierung der Aufgabenwahrnehmung sein wird. Damit stehen die
Verwaltungsregionen im direkten Gegensatz zu dem, was die Landesregierung und die
sie tragenden Fraktionen hier im Landtag verkündet haben. Ich zitiere Korthals zu den
kommunalen Verwaltungsregionen:
„ Damit wird ... eine zusätzliche regionale Verwaltungsebene geschaffen, durch die
etwas von dem wieder verloren geht, was die Enquete-Kommission sich von der 3
Eingliederung staatlicher Sonderbehörden in die Kreisverwaltungen versprochen hat
nämlich Dezentralisationseffekte und Bürgernähe“.


Herr Korthals steht nun wahrlich nicht im Verdacht, dem SSW nahe zu stehen, oder die
schleswig-holsteinische Verwaltungsreform mit der dänischen zu verwechseln.
Nun kann man einwenden, dass es letztendlich ein Null-Summen-Spiel ist, ob nun die
Kreise oder die Verwaltungsregionen die eine oder andere Aufgabe wahrnehmen bzw.
dass sich im Laufe der Zeit eben zeigen müsse, welche Ebene geeigneter sei. Davor
möchte ich allerdings ausdrücklich warnen. Wir müssen hier im Landtag klar die
Weichen stellen. Und eine Weichenstellung für die Verwaltungsregionen – egal mit
welchem anfänglichen Aufgabenzuschnitt – bedeutet, dass der bereits jetzt hohe Anteil
an fremdbestimmten Weisungsangelegenheiten zulasten der Selbstverwaltung noch
mehr zunimmt. Wir sollten uns durch das Adjektiv „kommunal“ vor dem Wort
Verwaltungsregion nichts vormachen lassen.


Die Aufgaben, die von der Landesebene auf die Verwaltungsregionen übertragen
werden, werden weitgehend bis vollständig Weisungsaufgaben unter der Fachaufsicht
des Landes sein. Wer etwas anderes verspricht, handelt fahrlässig. Das Konstrukt der
Verwaltungsregionen ist weder Fisch noch Fleisch. Der Vorschlag der Grünen ist
dagegen immerhin ehrlich. Ihre Großkreise erhalten den Status einer
Gebietskörperschaft, die originär kommunale Selbstverwaltung ausüben können und
sich somit auch nicht von den demokratischen Gremien verselbstständigen können. Der
SSW spricht sich aber trotzdem klar gegen Großkreise aus, weil sie bewährte Strukturen
zerschlagen. Der SSW spricht sich für die Stärkung der bestehenden Selbstverwaltung in
den Kreisen aus. 4



Kollege Hildebrandt hat im Dezember zu Recht auf die Tatsache hingewiesen, dass die
Kreise in etwa 80 % bis 90 % Landesaufgaben erledigen und diese Arbeit über die
Kreisumlage finanziert wird. Egal, welche Rechtsform die Verwaltungsregionen
erhalten, sie werden auch über die Kreisumlage von der kommunalen Familie
alimentiert werden müssen. Für Aufgaben, die sich von ihrer Art nicht für eine
Kommunalisierung eignen oder wo es unwirtschaftlich wäre, könnte das Land
Verwaltungseinheiten in eigener Trägerschaft errichten bzw. zusammenführen.
Wirtschaftlich gesehen macht das für die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen
keinen nennenswerten Unterschied. Die kommunale Selbstverwaltung in den Kreisen
wäre aber klar und eindeutig gestärkt, wenn man dem SSW Antrag folgt.


Des Pudels Kern – um Goethe zu bemühen – ist die überfällige Funktionalreform.
Konkrete Aufgaben von oben nach unten zu verlagern und sie dann als kommunale
Selbstverwaltungsaufgabe durchzuführen, das ist der notwendige Schritt. Der SSW hat
Bereiche genannt, die sich hierfür - ohne neue bürokratische Konstrukte und lange
Verfahren - eignen. Mit dem Einknicken bei der Neurichtung hauptamtlicher
Gemeindedezernenten ist die Landesregierung zu Lasten der kommunalen Haushalte
bereits von ihrer ursprünglichen Linien abgerückt. Das sollte sie nun auch einmal zu
Gunsten der Kommunen tun.
Um es mit den Worten des Landkreistages zu sagen: „Die kommunalen
Verwaltungsregion ist eine überflüssige neue Behörde. Sie ist teuer, bürokratisch und
bürgerfern“. Dem stimmt der SSW nachdrücklich zu. Lassen Sie uns gemeinsam die
Verwaltungsreform, zumindest in diesem Punkt, vom bürokratischen Wasserkopf auf
die Füße stellen.

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