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24.03.06 , 15:07 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 2,17+26: Verwaltung in Schleswig-Holstein - bürgernah und kundenfreundlich

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 24.03.2006, Nr.: 067/2006


zu den Tagesordnungspunkten 2, 17 und 26 Erstes Verwaltungsstrukturreformgesetz/Verwaltungsregionen in Schleswig-Holstein/Erhalt und Stärkung der Kreise



Klaus-Peter Puls:

Verwaltung in Schleswig-Holstein – bürgernah und kundenfreundlich!

In der Landtagsdebatte zur Kommunalen Verwaltungsstruktur in Schleswig-Holstein erklärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus- Peter Puls:

Als „Verwaltungsstrukturreform“ sorgt seit einem Jahr ein eher etwas sperriger Beg- riffselefant für Aufmerksamkeit, teilweise auch Unruhe und Besorgnis im schleswig- holsteinischen Behördendschungel. Der Begriff ist nicht neu. Neu ist, dass nach jahre- langem theoretischen Bohren dicker Bretter in Kommissionen, Sonderausschüssen und anderen parlamentarischen und außerparlamentarischen Gremien endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung den Koa- litionsvertrag nicht in allen Punkten in Frage stellen will, und sehe die realistische Chance, dass es jedenfalls in Sachen „Verwaltungsstrukturreform und Entbürokratisie- rung“ in Umsetzung des Koalitionsvertrages zu konkreten Ergebnissen kommt.

Dem heute zur Verabschiedung vorgelegten „Ersten Gesetz zur Reform kommunaler Verwaltungsstrukturen“ stimmt die SPD-Landtagsfraktion zu, und zwar einschließlich der im Fachausschuss beschlossenen folgenden zwei Änderungen:



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



- Wir wollen Gemeinden zwischen 4.000 und 8.000 Einwohnern künftig die Mög- lichkeit eröffnen, ihrem ehrenamtlichen Bürgermeister einen hauptamtlichen Dezernenten zur Unterstützung bei wichtigen Aufgaben, z.B. im Bereich des Tourismus oder der Ortsplanung und -gestaltung zur Seite stellen.

- Und wir wollen den Gemeinden zwischen 10.000 und 15.000 Einwohnern, die künftig keine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mehr bestellen müssen, die Möglichkeit geben, ihre derzeit hauptamtlich beschäftigte Gleichstellungs- beauftragte für den Fall der Abberufung in einer Übergangsfrist von 3 Monaten auf andere, alternative Einsatzmöglichkeiten in der Kommunalverwaltung vor- zubereiten.

Wir werden in den kommenden Monaten beraten und entscheiden über die Verlage- rung von Landesaufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte und über die organisa- torische Zusammenfassung der Erledigung bestimmter Kreisaufgaben in Kommunalen Verwaltungsregionen. Wir werden auch zu befinden haben über die Abgabe von Kreisaufgaben in die größeren Ämter und Gemeinden des kreisangehörigen Raumes. Und wir werden nach Ablauf der zur Zeit laufenden Phase freiwilliger Verwaltungszu- sammenschlüsse spätestens Ende 2006/Anfang 2007, also rechtzeitig vor der nächs- ten Kommunalwahl, eine dann landeseinheitliche Regelung treffen müssen für die Mindestgrößen hauptamtlich geleiteter Kommunalverwaltungen und für die bis dahin freiwillig nicht erfolgten Verwaltungsfusionen und Verwaltungskooperationen.

All dies wird schon im Koalitionsvertrag als „Modernisierungsdreiklang“ intoniert: Wir freuen uns, dass alle kommunalen Landesverbände sich aktiv, kritisch und konstruktiv an der Umsetzung des Leitbildes der Landesregierung für eine bürgernahe und kun- denfreundliche, effiziente und professionelle, kostengünstige und wirtschaftliche Ver- waltung des Landes und der Kommunen beteiligen. Für uns ist die partnerschaftliche Einbindung der kommunalen Landesverbände für das Gelingen des Reformprozesses -3-



notwendige Voraussetzung. Mein Eindruck ist, dass das Verfahren hier noch optimiert werden könnte.

Was ist uns als SPD-Landtagsfraktion im weiteren Prozess der Verwaltungsmoderni- sierung besonders wichtig?

- Bei der Übertragung von Landesaufgaben auf die Kreisebene werden wir darauf achten, dass die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Regelung des Kosten- ausgleichs für finanzielle Mehrbelastungen, das sogenannte Konnexitätsprinzip, eingehalten wird und dass es keine „Schummelei“ zugunsten des Landes und zu Lasten der Kreise, Städte und Gemeinden geben wird.

- Bei der Auflösung und organisatorischen Verlagerung von Landesämtern auf die Kreisebene werden wir darauf achten, dass personelle Veränderungen und Konsequenzen in Abstimmung mit den Personalräten und Gewerkschaften so- zial verträglich erfolgen.

- Mit der Einrichtung sogenannter „Kommunaler Verwaltungsregionen“ wollen wir weder eine Kreisgebietsreform einleiten, noch eine neue Verwaltungsebene zwischen Land und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten schaffen, sondern le- diglich eine in Teilbereichen verstärkte Kooperation auf der Kreisebene selbst institutionalisieren.

- Der Städteverband hat, wie ich finde, zu Recht die Landesregierung aufgefor- dert, schon innerhalb der zur Zeit ja noch laufenden Freiwilligkeitsphase regulie- rend einzugreifen, wenn sich Fehlentwicklungen abzeichnen. Eine organisierte Zusammenarbeit der Lübecker Nachbarkreise mit der erklärten Absicht, die Stadt Lübeck auszuschließen und in eine isolierte Insellage zu zwingen, wäre nach meiner Auffassung eindeutig eine Fehlentwicklung. Konfrontation ist das -4-



Gegenteil von Kooperation: Hanseatische Arroganz ist ebenso wenig hilfreich wie Stormarner Schnodderigkeit oder Kreis-Herzogtümelei.

Schließlich, meine Damen und Herren, da die Stärkung der kommunalen Selbstverwal- tung durch Veränderung der Verwaltungsstrukturen unser erklärtes Ziel ist, drei weite- re wichtige Punkte aus der Sicht meiner Fraktion:

1. Mit der Verlagerung von Aufgaben „nach unten“ darf auf der Kreisebene nicht Halt gemacht werden. Kundenorientierung des öffentlichen Dienstes bedeutet auch, möglichst ortsnahe Erledigung geeigneter Kreisaufgaben in den größeren Ämtern, Städten und Gemeinden des kreisangehörigen Raums.

2. Die Konzentration kleiner kommunaler Verwaltungseinheiten in größeren Äm- tern darf nicht zu Verlust und Einbußen an bürgernaher Aufgabenerledigung führen: Auch in Gemeinden ohne eigene hauptamtliche Verwaltungsleitung müssen dezentrale Bürgerbüros als erste Anlaufstellen für Rat suchende und Antrag stellende Einwohner erhalten bleiben oder eingerichtet werden. Und:

3. Die identitätsstiftende und identitätstärkende Souveränität auch kleiner Ge- meinden mit ihren ehrenamtlichen Gemeindevertretungen und ihrem bürger- schaftlichen Engagement muss erhalten bleiben: Eine Gebietsreform durch lan- desgesetzlichen Zwang wird es auch auf der Gemeindeebene nicht geben.

Die SPD-Landtagsfraktion wird die Landesregierung auf dem eingeschlagenen Weg der seit Jahren immer wieder diskutierten und jetzt endlich in Angriff genommenen Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein weiter unterstützen und konstruktiv begleiten.

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