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18.04.06 , 16:42 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Der Gesetzentwurf der Landesregierung birgt noch Anpassungsbedarf"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender
Nr. 130/2006 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender
Kiel, Dienstag, 18. April 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL
Innen/Kommunales/Zweites Verwaltungsstrukturreformgesetz
Günther Hildebrand: „Der Gesetzentwurf der Landesregierung birgt noch Anpassungsbedarf“ Zur heutigen Pressekonferenz des Kabinetts zum Zweiten Verwaltungs- strukturreformgesetz erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Der Gesetzentwurf des Innenministers zum Zweiten Verwaltungsstruktur- reformgesetz ist noch nicht vom Kabinett verabschiedet, sondern nur zur Kenntnis genommen worden. Das zeigt, es gibt noch Anpassungsbedarf. „Insbesondere der Artikel 5 des Gesetzentwurfes mit den Verordnungs- ermächtigungen für das Innenministerium stößt auf unsere Skepsis. Der Innenminister soll durch Verordnung künftig Ämter und Amtsverwaltungen abändern und neue Ämter bzw. Amtsverwaltungen bilden und den Sitz und den Namen des neuen Amtes regeln können. Solche weitgehenden Befugnisse sollten dem Parlament als Gesetzgeber überlassen bleiben. Vielleicht ist das auch der Grund, warum das Kabinett heute noch zu keinem Beschluss gelangt ist“, so Hildebrand.
„Auch die Frage, warum nun lediglich der Amtsausschuss, an dessen Sitzungen nun nicht mehr die normalen Gemeindevertreter teilnehmen dürfen, besser demokratisch legitimiert sein soll als eine Amtsversammlung, sollte der Innenminister noch einmal substanzieller darlegen. Die neue Variante eröffnet aber Absprachen zwischen den großen Parteien durchaus mehr Möglichkeiten, weil diese eher im Amtsausschuss vertreten sein werden.
Mit einem gewissen Schmunzeln haben wir die Festschreibung der Maastricht-Kriterien in das Gemeindehaushaltsrecht zur Kenntnis genommen. Es hat schon etwas Komisches, wenn ausgerechnet eine Landesregierung, die sehenden Auges verfassungswidrige Haushalte vorlegt, nun ausgerechnet den Kommunen vorschreibt, die Maastrichtkriterien einhalten zu müssen. Vor dem Hintergrund des vorgesehenen 120-Millionen- Euro-Eingriffs in die Finanzausgleichsmasse und damit in die Haushaltskasse der Kommunen, ist diese Regelung fast schon eine Frechheit“, so Hildebrand abschließend.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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