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03.05.06 , 11:06 Uhr
CDU

Johannes Callsen zu TOP 3:Der Einzelhandel wartet auf zügige Umsetzung des PACT-Gesetzes

Nr. 156/06 03. Mai 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Wirtschaftspolitik Johannes Callsen zu TOP 3: Der Einzelhandel wartet auf zügige Umsetzung des PACT-Gesetzes
Zahlreiche Leerstände und häufiger Wechsel der Gewerbetreibenden sind in vielen Innenstädten signifikantes Zeichen für die Probleme des Einzelhandels in den Innen- stadtlagen. Unterstrichen wird dieser optische Eindruck leider auch von den statisti- schen Zahlen: Seit 1994 ist der Umsatz in deutschen Innenstädten um jährlich 1,5 Mrd. Euro gesunken, die Besucherfrequenz um 25 % zurückgegangen und die Auf- enthaltsdauer ist auf unter eine Stunde gesunken, so die IHK-Vereinigung Schleswig- Holstein in einer Studie. Es besteht also dringender Handlungsbedarf für unsere In- nenstädte.
Für die CDU hat daher die Förderung des Einzelhandels und die Belebung der In- nenstädte eine herausragende Bedeutung. Dies haben wir auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben und vereinbart, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einfüh- rung von Business-Improvement-Districts zu schaffen. Ich danke der Landesregie- rung, dass mit dem Gesetz über die Einrichtungen von Partnerschaften zur Attrakti- vierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen, dem so genannten PACT-Gesetz, jetzt eine rechtliche Grundlage vorliegt, auf der in Eigeninitiative der Wirtschaft neue Impulse für den innerstädtischen Einzelhandel gegeben werden können. Der Gesetzentwurf besticht nicht nur durch seine Kürze, sondern auch durch die Tatsache, dass hiermit ein Höchstmaß an Flexibilität und örtlicher Verantwortung für die Ausgestaltung gegeben werden. Wertvoll war dabei die Mitarbeit zahlreicher Verbände und Institutionen aus der Wirtschaft, die sich mit vielen Anregungen und Vorschlägen bereits im Vorfeld in diese Diskussion eingeschaltet haben und deren Hinweise bereits in dieses Gesetz eingearbeitet werden konnten.
Der Gesetzentwurf bietet jetzt die Möglichkeit, dass sich in Innenstädten private Partnerschaften zur Attraktivitätssteigerung dieser Bereiche bilden. Sie können Maß- nahmen zur Stärkung der Innenstädte entwickeln, ohne dass dies an Negativ- Kriterien gebunden wird und eine Schwächung von Versorgungsfunktionen innerörtli- cher Siedlungsbereiche zur Voraussetzung gemacht wird. Nicht nur Innenstädte mit Versorgungsproblemen müssen das Instrument des BID zur Verbesserung ihrer Si- tuation in die Hand bekommen können. Auch stärkere Innenstädte müssen die Chance haben, sich im Wettbewerb mit anderen Einzelhan- delsstandorten neues Profil geben zu können.
Wir wollen allen Innenstädten, in denen sich auf freiwilliger Basis aus der Wirtschaft heraus Initiativen zur Attraktivitätssteigerung bilden, auch tatsächlich die Chance hierfür geben.
Konsequent ist auch die vordringliche Beteiligung der Grundeigentümer an der Aus- gestaltung und Finanzierung dieser Initiativen, denn sie werden es sein, die langfris- tig mit ihren Immobilien von der gesteigerten Attraktivität der Innenstädte profitieren. Mit der Regelung, dass die entsprechende Satzung nicht erlassen werden darf, wenn mehr als ein Drittel der betroffenen Personen widersprochen haben, ist eine größt- mögliche Akzeptanz für Attraktivitäts-Partnerschaften gewährleistet.
Zu begrüßen ist ferner, dass der Tourismus als eines der wesentlichen Ziele bei der Bildung eines PACT berücksichtigt wird. Dies stärkt auch die Stellung Schleswig- Holsteins als Tourismusdestination.
Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren sicherlich noch über die eine oder andere Anregung betroffener Verbände zu diesem Gesetzentwurf reden. Im Grundsatz schafft er aber eine schlanke und weitgehend unbürokratische Basis für die Attraktivitätssteigerung unserer Innenstädte. Viele örtliche Initiativen, etwa in Flensburg, Elmshorn, Kiel, Itzehoe oder Schleswig warten auf diese Möglichkeit. Hier setzt die örtliche Wirtschaft darauf, dass mit der Einrichtung von BID`s Projekte um- gesetzt werden können, durch die die Innenstädte attraktiver werden und die Kauf- kraft in den Innenstädten wieder gestärkt werden kann. Wenn der rechtliche Rahmen mit dem PACT-Gesetz hierfür verabschiedet ist, liegt es an den örtlichen Kaufleuten, von diesen neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und an den Gemeinden, nach dem Votum der innerstädtischen Wirtschaft die entsprechenden Satzungen für die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleitungs- und Tourismusbereichen zu erlassen.
Lassen Sie uns im Wirtschaftsausschuss und im Innenausschuss sehr zügig über das PACT-Gesetz beraten, damit es noch vor der Sommerpause vom Landtag ver- abschiedet werden kann. Der Einzelhandel in den Innenstädten wartet darauf.

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