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03.05.06 , 11:12 Uhr
SPD

Bernd Schröder zu TOP 3: Gute Grundlage für eine praxisnahe Regelung

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 03.05.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 3 - Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz; Drucksache 16/711)

Bernd Schröder:

Gute Grundlage für eine praxisnahe Regelung

Als wir am 29.9.2005 in diesem Hause über den Entwurf eines BID-Gesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diskutierten, habe ich auf rechtliche Bedenken hinge- wiesen, vor Schnellschüssen gewarnt und Vertrauen in die interministerielle Arbeits- gruppe gesetzt, damit wir im Frühjahr 2006 ein fundiertes Gesetz zur Beratung vorge- legt bekommen.

Uns liegt nun vor der „Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung von Partnerschaf- ten zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT- Gesetz), zugegeben ein etwas sperriger Name. Aber das Gesetz selbst: nur fünf Pa- ragraphen, schlank, unbürokratisch, den Kommunen alle Freiheiten lassend, soviel Staat wie nötig, so wenig Staat wie möglich - Kollege Kubicki, das müsste Ihnen doch eigentlich Freudentränen in die Augen treiben!

Es gibt selten ein Gesetzesvorhaben, das wie dieses von allen Beteiligten und Akteu- ren im Grundsatz begrüßt und mit getragen wird. Ob Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverband, die Kommunen mit ihren Spitzenverbänden, auch „Haus & Grund“: alle warten auf dieses Gesetz als Grundlage für individuelle und flexible Satzungsregelungen vor Ort. Das PACT-Gesetz soll nur den rechtlich notwendigen Rahmen vorgeben, der in enger Abstimmung zwischen der Wirtschaft und den Kom-
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



munen auf der Grundlage der jeweiligen Problemstellung intelligent ausgefüllt werden muss. Mehr Eigenständigkeit vor Ort kann zu flexiblen, den jeweiligen regionalen Be- dingungen angepassten Lösungen führen. Die Verantwortung für die Ausgestaltung liegt dann dort, wo das Gesetz angewandt wird.

Gefragt ist eine praxisnahe gesetzliche Regelung, die bei völliger Freiheit der Kommu- nen aber dennoch zielführend sein muss. In der anstehenden Diskussion mit den be- teiligten Kreisen der Wirtschaft sowie den Kommunen wird es in erster Linie darum gehen, ob die Regelungen im Gesetzentwurf praktikabel oder ob noch Veränderungen z.B. beim Kreis der Abgabepflichtigen, bei den Zustimmungs- bzw. Ablehnungsquoren und bei den Verteilungsmaßstäben erforderlich sind.

Wir befinden uns auf einem guten Weg, den wir zügig zum Abschluss bringen sollten. Deshalb wollen wir den Gesetzentwurf im Ausschuss mit der gebotenen Gründlichkeit zeitnah beraten und dabei auch die Betroffene vor Ort zu Wort kommen lassen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und hoffe, dass wir noch vor der Sommerpau- se zu einem Ergebnis kommen werden.

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