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03.05.06 , 11:26 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 3 - PACT-Gesetz

Presseinformation
Kiel, den 03.05.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 3 PACT-Gesetz Drs. 16/711

Als der Innenminister im November letzten Jahres einen Referentenentwurf zum so genannten
PACT-Gesetz vorlegte, war der SSW sehr skeptisch. Natürlich unterstützen auch wir das
prinzipielle Anliegen der Landesregierung, unsere Innenstädte zu stärken. Es ist richtig, den
Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen in den Innenstädten und in den gewachsenen
Siedlungsstrukturen Schleswig-Holsteins neue Instrumente an die Hand zu geben, damit sie ihre
Position im harten Wettbewerb mit den Einkaufszentren, die sich um die Städte herum
angesiedelt haben, stärken können.

Das „BID-Konzept“, das dem PACT -Gesetzentwurf zugrunde liegt, ist ein solches Instrument,
weil es eine Methode ist, die Finanzierung von Stadtmarketingvereinigungen und deren Projekte
zu verbessern. Das Konzept kann auch dazu beitragen, durch städtebauliche Zielsetzungen eine
Attraktivitätssteigerung in einem kleinräumigen Umfeld von Einzelhandel und Dienstleistern zu
schaffen. Somit kann die Umsetzung eines solchen Konzeptes zu lebenden Stadtzentren, in
denen die Menschen gerne einkaufen, ihre Freizeit verbringen und auch wohnen wollen,
beitragen. 2
Allerdings sahen wir im November die Große Koalition auf den falschen Weg. Denn im
Referentenentwurf wurde noch ohne Not zu viel neue Bürokratie aufgebaut. So gab es ein
kompliziertes Antragsverfahren und auch die Berechnung der neuen Zwangsbeiträge war
undurchschaubar. Dazu kam, dass durch die Einrichtung eines zusätzlichen Aufgabenträgers -
und die Aufsicht der IHKn hierüber - eine unnötige Bürokratisierung von Aufgaben aufgebaut
wurde, die alle Beteiligten im eigenen Interesse erledigen sollten. Dies sollte zwar auf freiwilliger
Basis geschehen, aber hätte man sich dazu entschlossen, hätte man eine überbordende
Bürokratie bekommen.


Nach dem bisherigen Referentenentwurf sind wir dann positiv vom vorliegenden Gesetzentwurf
der Landesregierung überrascht worden. Es ist bisher ja äußerst selten passiert, dass die Große
Koalition sachliche Einwände im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt hat. Aber das ist hier
der Fall. Denn dieser Gesetzentwurf ist eine echte Verbesserung gegenüber den bürokratischen
und obrigkeitsstaatlichen Lösungen, die uns bisher vorgelegt wurden.
So ist es aus Sicht des SSW richtig, den Beteiligten vor Ort im Detail zu überlassen, wie ihre
Innenstadt am besten gestärkt werden kann. Das PACT-Gesetz gibt hier nur den finanziellen und
rechtlichen Rahmen vor, auf dessen Grundlage die Kommunen dann selbst handeln müssen. Es
liegt also in der Hand der Gemeinde- oder Stadtvertretung aktiv zu werden und Beschlüsse zur
Bildung von privaten Partnerschaften zur Attraktivitätssteigerung einiger Bereiche oder
Teilbereiche in abgegrenzten Innenstadtbereichen zu treffen.


Die Kommunen bestimmen auf Antrag der lokalen Initiative in einem vom Gesetz vorgegebenen
Rahmen in einer eigens dafür festgelegten Satzung die Höhe der Abgabe selbst. In einem
öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde werden die Ziele und Verpflichtungen
festgelegt. Nur wenn mehr als ein Drittel der Betroffenen widersprechen, darf die Satzung nicht
erlassen werden. Natürlich wird die Höhe der Abgabe immer zu Konflikten führen, besonders bei
denjenigen die gar nicht an einer solidarischen Lösung interessiert sind. Allerdings ist es besser
die Höhe der Abgabe den Verantwortlichen vor Ort zu überlassen, als es – wie im Entwurf zum 3
BID-Gesetz der Grünen – landesweit vorzugeben, weil die Gemeinde doch mehr über die
Verhältnisse in den betreffenden Bereichen weiß als der Gesetzgeber und daher – hoffentlich -
gerechtere Verteilungsmaßstäbe finden kann.


Unlogisch erscheint uns allerdings, weshalb Freiberufler und Gewerbetreibende von vornherein
von den PACT-Bestimmungen befreit werden sollen. Nur auf Beschluss der Kommunen können
diese miteinbezogen werden. Da aber auch sie von attraktiveren Innenstädten profitieren,
sollten sie aus Sicht des SSW auch prinzipiell ihr Scherflein dazu beitragen müssen. Hier gibt es
im jeden Fall noch Beratungsbedarf, aber wir sehen den geänderten Gesetzentwurf trotzdem
positiv.

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