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03.05.06 , 12:00 Uhr
B 90/Grüne

Anne Lütkes zum Informationsfreiheitsgesetz

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 4 – Informationsfreiheitsgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Anne Lütkes: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 216.06 / 03.05.06
Ein Informations-Verhinderungs-Gesetz
Schleswig-Holstein war im Jahr 2000 eines der ersten Bundesländer, das ein Informati- onsfreiheitsgesetz (IFG) erlassen hatte. Es war wegweisend – nicht nur, weil es das Prinzip der Öffentlichkeit von Verwaltungshandeln postuliert hat, sondern weil es vor al- lem einen weitest möglichen Anspruch an Transparenz hatte, ohne die Privatsphäre und den Datenschutz zu verletzen. Wir waren seinerzeit zu Recht stolz auf dieses Gesetz, das bundesweit unter BürgerrechtlerInnen als zukunftsweisend gefeiert wurde.
Der Stolz war berechtigt. Das Gesetz hat sich rundum bewährt. Weder hat sich die oft geäußerte Befürchtung bewahrheitet, es käme zu einer Flut von Anträgen; Gemeinden und Landesbehörden würden lahm gelegt. Noch baute das Gesetz unangemessene Hürden auf. Die relativ geringe aber doch stetige Zahl von Anfragen an die Verwaltung sowie auch die Verbesserung der Informationspolitik der Behörden zeigen, dass ein neu- es Bewusstsein geschaffen wurde. Die Öffentlichkeit richtete ihre Auskunftsersuchen selbstbewusst an die Behörden heran, und diese gehen mehr und mehr dazu über, wich- tige Informationen von sich aus zu veröffentlichen, insbesondere auf ihren Websites.
Der nun vorliegende Antrag der Regierung will den Spieß um- und die Zeit wieder zu- rückdrehen. Ohne Not wird die Informationsfreiheit eingeschränkt. Die Integration der Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie ist formell gelungen, faktisch wird aber eine Grenze quer durch das Gesetz gezogen. Das selbst formulierte Ziel der Regierung „die Zusammenlegung soll die Verständlichkeit und damit die Rechtsanwendung erleichtern“, wird verfehlt. Bei jeder Prüfung eines Anspruchs ist zukünftig eine Differenzierung zwi- schen allgemeinen Informationen und Umwelt-Informationen nötig. Ein Schelm, der Bö- ses dabei denkt: soll vielleicht etwa die ganze Materie so kompliziert gestaltet werden, dass sie unnötigen personellen Aufwand nach sich zieht und damit in ein paar Jahren leider, leider komplett revidiert werden muss? 1/2 Der ausdrückliche Ausschluss privatrechtlichen Handelns aus dem IFG ist ein weiterer Rückschritt. Die bisherige Regelung war auch nicht optimal, keine Frage. Sie hatte die Frage nach dem Informationsanspruch bei privatrechtlichem Handeln der Behörden offen gelassen. Es hatte sich aber mittlerweile eine Rechtsprechung herausgebildet, die die Anwendbarkeit des IFG hier bejaht hat. Und zu recht: Der Bereich der Verwendung öf- fentlicher Mittel durch die Vergabe von Aufträgen ist besonders korruptionsanfällig. Dem Bürger würden die Informationen vorenthalten, die für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse sind.
Auch die Aufgabenübertragung auf privatrechtliche Institutionen höhlt die Essenz des Gesetzes nach und nach aus. Das Outsourcing, die Aufgabenübertragung auf Private, bekommt immer stärkere Bedeutung. Wenn diese Tätigkeiten komplett und ohne nähere Prüfung aus dem IFG herausgenommen werden, befördert dies die „Flucht ins Privat- recht“ und steht im Widerspruch zu den Grundsätzen des Verwaltungsprivatrechts. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie die öffentlichen Mittel in städtischen GmbHs verwendet werden. Sie möchten und sie müssen wissen, warum städtische Freizeitbäder Defizite verursachen, die dann aus dem Steuersäckel beglichen werden müssen.
Es zeigen sich in dem Entwurf noch einige andere Beispiele dafür, dass uns hier mit der Neufassung des IFG in Wirklichkeit kein Informationsfreiheitsgesetz, sondern ein Infor- mationsverhinderungsgesetz vorliegt.
Darin zeigt sich das Verständnis der großen Koalition: Verwaltungsmodernisierung und Bürgerfreundlichkeit werden wie ein Mantra beschworen, wenn es daran geht, Butter bei die Fische zu packen, ist es aus. Wir haben mit dem IFG in Schleswig-Holstein ein kla- res, praktikables Gesetz, das sich bewährt hat und anderen Ländern als Vorbild dient. Mit Sparmaßnahmen ist dieser Entwurf nicht zu begründen, es geht wohl eher um ein sehr patriarchalisches und autoritäres Staatsverständnis.

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