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04.05.06 , 11:31 Uhr
CDU

Herlich Marie Todsen-Reese zu TOP 2: Landesnaturschutzbeauftragten in der bisherigen Form beibehalten

Nr. 167/06 04. Mai 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Umweltpolitik Herlich Marie Todsen-Reese zu TOP 2: Landesnaturschutzbeauftragten in der bisherigen Form bei- behalten
Der vorliegende Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen sieht einen gravierenden Sys- temwechsel in der seit Jahrzehnten bewährten Einordnung und Aufgabenwahrnehmung des Landesnaturschutzbeauftragten in der bisherigen Struktur der Naturschutzverwaltung und des ehrenamtlichen Naturschutzes vor. Kurz gesagt: Der Landesbeauftragte für Naturschutz soll nicht mehr bei der Landesregie- rung, sondern beim Landtag angesiedelt werden. Der Rücktritt des letzten Landesnatur- schutzbeauftragten im vergangenen Jahr bietet meines Erachtens allerdings keine ausrei- chenden sachlichen Gründe für einen solchen Systemwechsel.
Vielleicht hätte man noch ein gewisses Verständnis für diese Gesetzesinitiative haben kön- nen, wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Landesnatur- schutzgesetzes noch nicht vorliegen würde und wenn in diesem Gesetzentwurf der Landes- naturschutzbeauftragte nicht oder nur unzureichend verankert worden wäre. Dieses ist je- doch nicht der Fall.
Ich habe mir einmal die jeweiligen Paragraphen zum Landesnaturschutzbeauftragten in un- terschiedlichen schleswig-holsteinischen Naturschutzgesetzen angesehen – im Land- schaftspflegegesetz vom 19.11.1982, wie auch im Heydemannschen Landesnaturschutzge- setz und in den folgenden Fassungen vom 18.07.2003, vom 05.12.2004 und vom 03.01.2005. Dabei ist eine grundsätzlich übereinstimmende Regelung festzustellen: Haupt- aufgabe des Landesnaturschutzbeauftragten war und ist, die obere und die oberste Natur- schutzbehörde zu unterstützen und zu beraten sowie zwischen diesen Naturschutzbehörden und den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln.
In der derzeit noch gültigen Fassung gibt es dazu wichtige Ergänzungen. So sind Vorhaben und Maßnahmen auf Verlangen mit dem Landesnaturschutzbeauftragten zu erörtern. Eben- so ist klargestellt, dass der Landesnaturschutzbeauftragte ehrenamtlich für das Land tätig und an Weisungen nicht gebunden ist. Daran hat sich im jetzt vorliegenden aktuellen Ge- setzentwurf der Landesregierung (Stand 28.02.2006) absolut nichts geändert. Und das ist gut so!
Vielmehr ist der bisherige Gesetzestext zum Landesnaturschutzbeauftragten bis auf gering- fügige Änderungen fast wortgleich übernommen worden. Es wird einzig und allein auf die bisherige Möglichkeit verzichtet, für einzelne Landesteile oder für Arbeitsschwerpunkte wei- tere Landesbeauftragte berufen zu können. Von dieser Möglichkeit ist bisher auch nie Gebrauch gemacht worden.
Auf der Grundlage dieser bisherigen rechtlichen Regelungen hat eine Reihe von Landesna- turschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein hervorragende Arbeit geleistet: Von Prof. Knau- er über Prof. Riedl und Pastor Hohlfeld bis zu Prof. Janßen. Sie waren trotz immer wieder auftauchender Meinungsunterschiede letztendlich anerkannt und respektiert, sie haben durchgehalten und Erfolg gehabt. Darum ist aus meiner Sicht nicht erforderlich, die rechtli- chen Grundlagen und das System der Verankerung zu verändern.
Wichtig ist, einen neuen Landesnaturschutzbeauftragten zu benennen, der die Kompetenz und den Mut hat, sich dieser Aufgabe zu stellen. Dabei muss allen Beteiligten klar sein, dass die Position des jeweiligen Landesnaturschutzbeauftragten nie frei von Konflikten ist. Viel- mehr ist die Gefahr, sich zwischen alle Stühle zu setzen, relativ groß.
Der Landesnaturschutzbeauftragte soll Anwalt der Natur und des Naturschutzes sein. Aus diesem Verständnis heraus soll er die obere und die oberste Naturschutzbehörde unterstüt- zen und beraten und dann auch noch seiner Vermittlerrolle gerecht werden. Dieses verlangt dem jeweiligen Amtsinhaber sehr viel ab. Dieses kann dauerhaft und nachhaltig sicherlich nur dann gelingen, wenn es zwischen dem Landesnaturschutzbeauftragten und der oberen und der obersten Naturschutzbehörde ein belastbares Grundvertrauen gibt.
Die Anbindung des Landesnaturschutzbeauftragten an den Landtag – wie im Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen vorgesehen – schwächt dessen Position gegenüber der bishe- rigen Regelung deutlich. Dieses lässt sich auch nicht durch die im Gesetzentwurf vorgese- hene Zuweisung von Personal- und Sachausstattung und durch die Erweiterung des Aufga- benspektrums wegdiskutieren. Ich werde es mir verkneifen, an dieser Stelle auf Aspekte wie Mehrkosten und weitere Aufblähung des Verwaltungsapparates einzugehen. Ich will mich auch nicht darüber auslassen, dass bei der Beiratsbesetzung und dem Vorschlag für einen Landesnaturschutzbeauftragten zum Beispiel für die obere und die oberste Naturschutzbe- hörde keinerlei Beteiligung mehr vorgesehen ist.
Der entscheidende Nachteil dieser Konstruktion ist, dass die bisher rechtlich verankerte enge Zusammenarbeit zwischen dem Landesnaturschutzbeauftragten und der oberen und der obersten Naturschutzbehörde damit in Zukunft nicht mehr verbindlich ist. Nicht zuletzt auch in dieser Verbindlichkeit lag aber in der Vergangenheit die Stärke des Landesnaturschutzbe- auftragten.
Verbindlicher Partner der Exekutive zu sein, ist für einen umsetzungsorientierten Natur- schutzbeauftragten meines Erachtens von unverzichtbarem Wert.
Deshalb gehe ich davon aus, dass wir bei der anstehenden Novellierung des Landesnatur- schutzgesetzes den Landesnaturschutzbeauftragten – wie bisher und wie von der Landesre- gierung vorgesehen – auch weiterhin rechtlich verankern werden. In dieser Erwartung hoffe ich, dass wir in absehbarer Zeit mit einem neuen Landesnaturschutzbeauftragten an die bis- her erfolgreiche Arbeit anknüpfen können.
Wir stimmen der Ausschussüberweisung des heute eingebrachten Gesetzentwurfes der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zu und schlagen vor, dass wir diesen im Rahmen der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes mit beraten werden.

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