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Monika Heinold zur Anrechnung des Pflegegeldes auf das Arbeitslosengeld II
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 19 – Keine Anrechnung des Beitrages für Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel die Kosten der Erziehung auf das Einkommen von Pflegepersonen nach Paragraf 11 SGB II Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Monika Heinold: Nr. 227.06 / 04.05.06Das Pflegegeld darf nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werdenDie Große Koalition will verschiedene – kostensparende – Änderungen des Hartz IV- Gesetzes beschließen und nennt das ganze euphorisch „Optimierungsgesetz“. Das mit den von CDU und SPD im Bundeskabinett beschlossenen Änderungen nicht alles bes- ser, sondern vieles für die Betroffenen schlechter wird, zeigt der heutige Antrag der Gro- ßen Koalition. Deshalb hatte meine Fraktion in der letzten Landtagssitzung einen Antrag gestellt, mit dem sich der Landtag in die Ausgestaltung der neuen Sozialgesetzgebung einmischen sollte. CDU und SPD haben im Sozialausschuss alle Punkte in Einzelab- stimmung abgelehnt, u.a. mit der Begründung, dass sich Bundes- und Landesregierung ja schon um alles kümmern und dass es für den Landtag gar keinen Bedarf gibt, sich einzumischen.Nun scheinen die Koalitionsfraktionen einen Punkt gefunden zu haben, für den sich die Landesregierung scheinbar nicht einsetzt. Sonst wäre der heutige Antrag ja überflüssig, bzw. wir müssten ihn, nach Koalitionslogik, sogar ablehnen. Inhaltlich unterstützen wir den Antrag von CDU und SPD – besagt er doch, dass es bei der alten, von Rot-Grün be- schlossenen Gesetzeslage bleiben soll.Pflegefamilien sind ein guter und bewährter Baustein der Jugendhilfe. In vielen Fällen ge- lingt es durch den hohen persönlichen Einsatz der Pflegeeltern den Kindern zumindest einen Teil des Schutzes, der Geborgenheit, der Hilfe, Unterstützung und Anerkennung zukommen zu lassen, der ihnen in ihrem häuslichen Umfeld fehlte. Oft ist das Leben in einer Pflegefamilie für Kinder angenehmer, sinnvoller und hilfreicher als der Aufenthalt in einem Heim – meistens auch erfolgreicher. Und es ist zudem auch noch kostengünstiger.1/2 Unsere Gesellschaft ist auf das Engagement von Pflegeeltern angewiesen. Wir brauchen mehr Menschen und nicht weniger Familien, die bereit sind, Kindern ein neues Zuhause zu bieten. Pflegefamilien brauchen die Unterstützung des Staates und die gesellschaftli- che Anerkennung für ihr Engagement. Die Planungen der CDU-SPD-Bundesregierung würden hingegen die Rahmenbedingungen für Pflegefamilien deutlich verschlechtern – deshalb halten wir diesen Teil des SGB-II-Optimierungsgesetzes für kontraproduktiv.Niemand ist gegen Arbeitslosigkeit gefeit, auch Pflegeeltern, bei denen Pflegekinder le- ben, können zu Hartz IV-EmpfängerInnen werden. Eine teilweise Anrechnung des Pfle- gegeldes bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II löst in den Pflegefamilien zu Recht Ängste aus. Wenn das Gesamteinkommen einer Familie nicht mehr ausreicht, können durch das Pflegekind verursachte Leistungskürzungen zu einer erheblichen Be- lastung des Pflegeverhältnisses werden und die Sicherheit, die diese Kinder so notwen- dig brauchen, gefährden.Pflegefamilien bereichern sich in der Regel nicht durch die Aufnahme von Pflegkindern. Die Hürden sind hoch, um vom Jugendamt als Pflegefamilie anerkannt zu werden. Ein geregeltes und auskömmliches Einkommen gehört selbstverständlich auch dazu. Der Anteil des Anerkennungsbeitrages für die Erziehungsleistung in Vollzeitpflege beträgt 229 Euro, zirka ein Drittel des gesamten Pflegegeldes. Mit einem Einkommen aus Er- werbstätigkeit ist dieses nicht zu vergleichen – rechnet man mal ganz nüchtern den Ein- satz und die Stunden, die Pflegefamilien erbringen.Wenn die Landesregierung die Unterstützung des Landtages braucht, um sich in Berlin gegen die geplante Verschlechterung und für die Pflegefamilien einzusetzen, dann wird sie auch unsere Unterstützung erhalten: Wir stimmen dem vorliegen Antrag zu, denn die von CDU und SPD in Berlin geplante Änderung darf nicht umgesetzt werden. Das Pfle- gegeld darf auch zukünftig nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden.Ergänzend zum heute vorliegenden Antrag von CDU und SPD gibt es weitere notwendi- ge Veränderungen des vom Berliner Kabinett verabschiedeten Optimierungsgesetzes. Schade, dass es CDU und SPD im Sozialausschuss verhindert haben, dass sich der Landtag beispielsweise auch für den Erhalt des eigenständigen Leistungsanspruches junger Erwachsener, für die Berücksichtigung der gestiegenen Gesundheitskosten in der Regelleistung oder für eine bessere Ausgestaltung der Ein-Euro-Jobs einsetzt. Damit ist die Chance vertan worden, als Landtag laut und deutlich ein politisches Signal zu setzen. ***