Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Hans-Jörn Arp zu TOP 9: Der Antrag der Grünen ist in der Praxis nicht umsetzbar
Nr. 170/06 04. Mai 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Wirtschaftspolitik Hans-Jörn Arp zu TOP 9: Der Antrag der Grünen ist in der Praxis nicht umsetzbarEs steht außer Frage, dass das Deutsche Stromnetz ausgebaut werden muss. Ins- besondere der starke Ausbau der Windkraft in den letzten Jahren hat das Stromnetz an die Grenze seiner Belastbarkeit geführt. Von Seiten der früheren Landesregierung und von der rot-grünen Bundesregierung wurde der Ausbau der Windkraft massiv vorangetrieben, ohne dabei die Folgen für das Netz zu berücksichtigen. Es war ein Ausbau um jeden Preis. Einen solchen einseitigen Ausbau der Windenergie haben wir immer abgelehnt. Nun stehen wir vor der Situation, dass die Netze zügig ausge- baut werden müssen, um noch mehr windstrombedingte Engpässe in den Norddeut- schen Stromnetzen zu vermeiden.Von Seiten der Netzbetreiber muss gewährleistet werden, dass der Windstrom aus Nordfriesland, aus Dithmarschen und aus Ostholstein jederzeit zu den Verbrauchern gelangen kann. Dazu bedarf es einem Ausbau des Netzes in Schleswig-Holstein.Die Deutsche Energieagentur (dena) schätzt in ihrer aktuellen Netzstudie den Aus- baubedarf des Stromnetzes um den Abtransport des Windstroms zum Verbraucher zu gewährleisten, bis zum Jahr 2015 auf rund 850 km. Bis zum Jahr 2020 bedarf es sogar 1900 km neuer Leitungen. Hierbei handelt es sich um Höchstspannungsleitun- gen, also um 380 kv-Leitungen. Diese müssen deutlich von Hochspannungsleitungen unterschieden werden.Damit komme ich zum grünen Antrag. Was Sie hier fordern, liebe Kollegen von den Grünen, ist volkswirtschaftlicher Unsinn und in der Praxis nicht umsetzbar. Es hat mich aufs äußerste überrascht, dass sie Höchst- und Hochspannungsleitungen in einem Atemzug nennen. Dieses halte ich für leichtfertig wenn nicht sogar für grob fahrlässig. Sie gehen damit sogar über die Positionen des Bundesverbandes Wind- energie hinaus, deren Positionen Ihnen eigentlich besser vertraut sein sollten, als mir. Halten Sie wirklich die bis zu 10-fach höheren Investitionskosten für ein 380 kv- Erdkabel für wirtschaftlich vertretbar, wie Sie es in Ihre Antrag suggerieren. Ich meine nein. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Rahmenbedingung für mehr Wirtschafts- wachstum und mehr Beschäftigung zu verbessern. Zu diesen Rahmenbedingungen zählen natürlich auch und insbesondere die Energiekosten. Es muss alles getan werden, um einen weiteren Anstieg zu vermeiden. Wir lehnen daher entschieden die Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen ab.Ein anderes Thema ist die Erdverkabelung von 110 kv-Leitungen, also den Hoch- spannungsleitungen. Hier gehen Fachleute davon aus, dass die Erdverkabelung in etwa gleiche Kosten wie eine Freileitung verursacht. Dieses muss aber im Einzelfall genau geprüft werden. Eine Verallgemeinerung von Gutachten, wie dem so genann- ten Brackelmann-Gutachten, ist unseriös und trägt nicht zu einer Versachlichung der Diskussion bei.Sie sprechen in Ihrem Antrag das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz der ehemali- gen rot-grünen Bundesregierung an. In diesem Gesetz wird u. a. geregelt, dass 10 % der neuen Leitungen als Erdkabel verlegt werden sollen. Warum frage ich mich, sol- len es 10 % sein und nicht 5 oder 15 %? Dieser Wert ist willkürlich gewählt und führt nur zu unnötigen juristischen Auseinandersetzungen. Grundsätzlich sei es nur sinn- voll, so Experten dort, Erdleitungen zu verlegen, wo der Abstand zu Siedlungsflächen weniger als 400 Meter betrage. Betrachtet man nun die Realität wird man feststellen, dass etwa 30 % der neuen Kabeltrassen an Siedlungen vorbei gehen. Nach welchen Kriterien wollen Sie also an dieser Stelle beurteilen, ob ein Erdkabel verlegt wird oder nicht? Wer bekommt am Ende die 10% Kabelstrecke, wenn nach den Abstandsregeln viel- leicht sogar 50% zu verkabeln sind? Wer den Ausbau der Netze und damit die Zu- kunft der Windkraft in Schleswig-Holstein verhindern will, der ist mit diesem Gesetz- entwurf auf dem richtigen Weg. Einem Infrastrukturbeschleunigungsgesetz in dem so ein Unsinn steht, kann ich nicht zustimmen. Natürlich sollten wir die Befindlichkeiten der Bevölkerung beim Bau von Stromleitun- gen aufnehmen, aber eben auch technische und wirtschaftliche Rahmenbedingun- gen berücksichtigen und sorgfältig abwägen.Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu dem Niveau Ihres Antrages machen. Sie sprechen in Ihrem Antrag von Freilandkabeln. Dieses finde ich erstaunlich. Ich kenne zwar und freue mich auf Freilandhühner, Freilandkabel kenne ich aber nicht. Soviel zum Niveau der dort zitierten Experten. Lassen Sie uns aber gemeinsam im Wirtschaftsausschuss über das Für und Wider von Freileitungen diskutieren. Ich beantrage daher die Ausschussüberweisung.