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Wolfgang Baasch zu TOP 19: Pflegeverhältnisse nicht beeinträchtigen oder erschweren
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 04.05.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 19 - Keine Anrechnung des Beitrages für die Kosten der Erziehung auf das Einkommen von Pflegepersonen nach § 11 SGB II (Drucksache 16/734)Wolfgang Baasch:Pflegeverhältnisse nicht beeinträchtigen oder erschwerenIn der Diskussion um das Optimierungsgesetz zum SGB II war vorgesehen, das Pflege- geld, das nach SGB VIII für den Erziehungsanteil an Pflegeeltern gezahlt wird, mit 200 Eu- ro pro Pflegekind auf die Leistungen nach Hartz IV anzurechnen. Eine solche Regelung würde massiv bestehende Pflegeverhältnisse beeinträchtigen und unter Garantie die Schaffung neuer Pflegeverhältnisse erschweren, wenn nicht gar verhindern.Ich bin meiner Kollegin Heike Franzen daher außerordentlich dankbar, dass sie die Initiati- ve zu diesem Antrag gestartet hat. Gilt es doch, sich für Personen, die über keine allzu große Lobby verfügen, einzusetzen. Personen – in dem Fall Pflegeeltern – die eine außer- ordentlich wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft leisten, aber auch für Kinder und Ju- gendliche, die sich in einer sehr speziellen Lebenssituation befinden.Pflegekinder haben mindestens eine gravierende Trennung von wichtigen Bezugsperso- nen erlebt. Pflegekinder kommen häufig aus Lebenssituationen, in denen ihre Grundbe- dürfnisse nicht erfüllt wurden, sie keine Geborgenheit und Förderung erfahren hatten und nicht selten traumatisierende Erfahrungen machen mussten. In Pflegefamilien sollen Kin- der und Jugendliche Halt und Stabilität finden. Sie sollen gefördert werden und in enger Zusammenarbeit mit Jugendamt, Kindergarten und Schule sich selbst finden und entwi- ckeln. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Diese wichtige psychologische und pädagogische Arbeit darf nicht von finanziellen Entscheidungen beeinträchtigt werden. Pflegefamilien brauchen darum Unterstützung und Anerkennung, sie brauchen aber auch finanzielle Unterstützung und für viele Kinder und Jugendliche wäre die Alternative zur Pflegefamilie die oft viel teurere Heimunterbrin- gung.Die Bundesregierung sucht derweil nach einem Kompromiss. Das erste und das zweite Pflegekind ohne Anrechnung, das dritte und vierte mit 50-75% Anrechnung und für jedes weitere dann die volle Anrechnung des Pflegegeldes. Dies wäre meiner Meinung nach nur ein schlechter Kompromiss. Mit dem Antrag wollen wir erreichen, dass das Pflegegeld bei Vollzeitpflege generell als nicht anzurechnendes Einkommen auf das Arbeitslosen- geld II angerechnet wird. Ich glaube, eine so große Reform wie die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für die Umsetzung des Förderns und Forderns in Hartz IV, eine solche Reform muss sich auch daran messen lassen, wie sie mit solch wich- tigen Detailfragen umgeht, die zwar nur Detailfragen sind, aber die Lebensverhältnisse von Menschen – in diesem Falle Pflegeeltern und vor allem Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien leben – direkt betreffen.Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.