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04.05.06 , 15:58 Uhr
B 90/Grüne

Klaus Müller zur Priorität für Erdkabel beim Ausbau der Stromnetze

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 9 – Priorität für Erdkabel beim Ausbau Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel der Stromnetze Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Klaus Müller: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 228.06 / 04.05.06

Die Blockade im Ausbau der erneuerbaren Energien überwinden
Das Anliegen des Grünen Antrages müsste eigentlich in diesem Landtag mehrheitsfähig, wenn nicht sogar konsensfähig sein.
Wir greifen mit dem Plädoyer für Erdkabel beim weiteren Stromnetzausbau ein Anliegen der Kreistage Nordfriesland, Dithmarschen und Ostholstein auf. Meines Wissens nach wurden die Beschlüsse im Juni 2004, März 2005 und September 2005 jeweils einstimmig gefasst – Auftrag genug, dieses Anliegen mit dem gleichen Schwung auch hier im Land- tag zu unterstützen.
Erdkabel bieten mindestens drei Vorteile:
• Sie können den bereits bestehenden Investitionsstau beim Repowering von Wind- energieanlagen und anderen Erneuerbaren Energien auf Grund bestehender Netzengpässe zügig auflösen. • Sie schonen die Landschaft und beeinträchtigen den Tourismus minimal. • Sie bieten die bestmögliche Vorsorge für die Versorgungssicherheit bei extremen Wetterereignissen.
Die Netzengpässe - und dies gilt insbesondere im 110 kV Hochspannungsnetz - haben zu einer Blockade des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien geführt. Das seit zirka drei Jahren praktizierte so genannte Erzeugungsmanagement auf Grund fehlender Netzkapazitäten führt zu empfindlichen Ertragseinbussen durch zunehmende Abschal- tungen von Windparks. Es führt darüber hinaus zu einem massiven Investitionsstau durch immer größere Finanzierungsprobleme auf Grund zwangsläufig unsicherer Er- tragsprognosen.
1/2 Es ist im Interesse der Kontinuität des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein und insbesondere auch im Interesse des Wirtschafts- und Arbeitslan- des Schleswig-Holstein, diesen Stau möglichst schnell aufzulösen.
Auch der für den Herbst angekündigte Versuch zur Temperaturüberwachung der Leiter- seile im bestehenden Netz wird weiteres „Erzeugungsmanagement“ nach Aussagen von E.ON Netz nicht überflüssig machen. Die Unsicherheit bleibt also bestehen.
Ein durchschnittlicher Freileitungsbau dauert acht bis zehn0 Jahre. Wenn man sich die Beschlusslagen der Kreistage und den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung an- schaut, dann sind jahrelange Konflikte vorhersehbar. Erdkabellösungen lassen sich in zirka ein bis drei Jahren realisieren, wie das Beispiel Breklum – Flensburg zeigt. Für den Netzausbau zwischen Heide-Pöschendorf und Göhl-Lübeck könnte ähnliches möglich sein.
Die gesetzliche Klarstellung, z.B. über das Infrastruktur-Planungs- Beschleunigungsgesetz, ist erforderlich, um
• die Verzögerungstaktik, die man unter anderem an überholten wenn nicht sogar falschen Kostendarstellungen erkennen kann, zu beenden. • ein womöglich „schuldhaftes Verzögern“ des Netzausbaus und entsprechende Klagen zu vermeiden und zumindest die Endlosdebatten über die Wälzbarkeit e- ventueller Mehrkosten zu beenden. Eine gesetzliche Norm kann hierbei in ent- scheidender Art und Weise helfen.
Durch die durchgeführten Studien zum Kostenvergleich Erdkabel/Freileitungen (Brakel- mann I für den BWE Oktober 2004 und Brakelmann II für E.ON Netz Juni 2005) hat sich herausgestellt, dass bei geeigneter technischer Ausführung ohne Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit entweder gar keine Mehrkosten auftreten oder diese weit unter- halb des Zweifachen begrenzbar sind. Viele Fachleute halten im Falle einer 110-kV- Trasse die Variante Erdkabel durch die schnelleren Realisierungschancen sogar für ins- gesamt günstiger.
Auch die EU empfiehlt die Verwendung von Erdkabeln bei 110-kV-Leitungen, was auch im Neubau inzwischen überwiegende Praxis in Europa ist.
Unser heutiger Antrag entspricht dem kommunalpolitischen Willen, und er würde die be- kannten Interessensgegensätze zwischen E.ON Netz und der Branche der erneuerbaren Energien auflösen.
Die gesetzliche Klarstellung ist darüber hinaus erforderlich, um die Zielsetzung des EEG einschließlich der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu stützen und einen Beitrag zur Erreichung der ambitionierten deutschen Klimaziele zu leisten.
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