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Bürgerbeauftragte legt Tätigkeitsbericht vor Neuer Schwerpunkt bei den Petitionen: Grundsicherung für Arbeitsuchende
72/2006 Kiel, 11. Mai 2006Bürgerbeauftragte legt Tätigkeitsbericht vor – Neuer Schwerpunkt bei den Petitionen: Grundsicherung für ArbeitsuchendeKiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Birgit Wille-Handels, legte im Rahmen der Landespres- sekonferenz am 11. Mai 2006 ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 vor.Die Zahl der im Jahr 2005 an die Bürgerbeauftragte gerichteten Eingaben bewegte sich auf gleich hohem Niveau wie im Vorjahr. Der Schwerpunkt der Petitionen hat sich im Berichtszeitraum auffallend verschoben. Mit 852 Ein- gaben bildeten die Petitionen zu der zum 1. Januar 2005 eingeführten Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II/Hartz IV) den neuen Schwer- punkt der Eingaben (29,47%). Die Tätigkeitsfelder Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung sowie Behinderten- und Schwerbehindertenrecht folgten mit insgesamt 777 Eingaben (26,63%).Im Berichtszeitraum wurden 2.997 Eingaben bearbeitet, und zwar 2.976 Neueingänge und 21 unerledigte Eingaben aus dem Vorjahr. Abschließend bearbeitet wurden 2.891 Eingaben. Von den erledigten zulässigen Eingaben (2.699) wurden 2.540 positiv abgeschlossen.Im neuen Schwerpunktbereich SGB II gab es vor allem im ersten Halbjahr Beschwerden über die Art und Dauer der Antragsbearbeitung, die schlechte telefonische Erreichbarkeit der neuen Behörden sowie die Schwierigkeit, persönliche Gesprächstermine zu erhalten.Ein wesentliches Thema war der Aufbau und die Unübersichtlichkeit der Bescheide. Nach wie vor sind insbesondere die Anrechnung von Vermögen und Einkommen sowie die Berechnung der Unterkunftskosten nicht nachzu- vollziehen. Dieser Missstand muss nach Auffassung der Bürgerbeauftragten dringend abgestellt werden. -2– 2In ihrem Jahresbericht legt die Bürgerbeauftragte allein zum Bereich des SGB II insgesamt acht Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung des Ge- setzes sowie zur besseren Verfahrensabwicklung vor. Sie fordert eine Of- fenlegung der Ermittlungsgrundsätze der Mietobergrenzen ebenso wie die Einführung einer Regelung zur Bedarfsdeckung bei besonderen Lebens- sachverhalten. Letzteres ist in der Sozialhilfe möglich.Probleme gab es auch mit dem neu eingeführten Kinderzuschlag. Mit ihm soll erreicht werden, dass Familien nicht in den Leistungsbezug nach SGB II fallen. Dieses Ziel wird nach Auffassung der Bürgerbeauftragten gegenwär- tig nur unzureichend erreicht. Sie fordert daher eine Gesetzesänderung, die mehr Eltern den Zuschlag ermöglicht und das umständliche und langwierige Prüfverfahren verkürzt.Mehr Beschwerden als sonst erreichten die Bürgerbeauftragte im Bereich des Kindergeldes. Hier wurden insbesondere die oftmals monatelangen Be- arbeitungszeiten und die mangelnde Erreichbarkeit der Familienkassen kri- tisiert. Ursächlich ist dies auf die Neuorganisation der Kassen zurückzufüh- ren. Nach Auffassung der Bürgerbeauftragten dürfen organisatorische Maß- nahmen nicht zu einer derartigen Beeinträchtigung der Leistungsgewährung führen, zumal viele Eltern das Kindergeld zur Sicherstellung des notwendi- gen Lebensunterhaltes dringend benötigen.Das Büro der Bürgerbeauftragten ist am Montag von 9:00 bis 19:00 Uhr und von Dienstag bis Freitag jeweils von 9:00 bis 15:00 Uhr unter der Telefon- nummer 0431/988-1240 zu erreichen. Die E-Mail-Adresse lautet: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de