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Monika Heinold zum Bericht der Bürgerbeauftragten
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 238.06 / 11.05.06Bürgerbeauftragte für den Einzeln erfolgreich - Landesregierung muss Anregungen ernster nehmenZur heutigen Vorstellung des Berichts der Bürgerbeauftragten erklärt die Parlamentari- sche Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:Die Erfolgsquote der Bürgerbeauftragten ist mit guten 84 Prozent beeindruckend. Sie ist ein ausgezeichneter Beweis für die Notwendigkeit dieser Institution und die hervorragen- de Arbeit von Frau Wille-Handels und ihrem Team. Dafür herzlichen Dank!Weniger beeindruckend ist die Bilanz bei der Umsetzung der Anregungen und Forderun- gen in Richtung der Politik. Die Grüne Landtagsfraktion kritisiert, dass Landtag und Lan- desregierung viel zu selten bereit sind, den aus der Praxis gewonnenen Vorschlägen der Bürgerbeauftragten zu folgen. So haben CDU und SPD den Grünen Antrag für mehr Bürgerfreundlichkeit von Behörden und die Einführung eines geregelten Beschwerdema- nagements abgelehnt.Auch unser Vorstoß, über den Bundesrat Einfluss auf das SGB-II- Fortentwicklungsgesetz zu nehmen, wurde abgelehnt. Schade, denn mit unseren Forde- rungen zum Kinderzuschlag und zu außerordentlichen Bedarfen befinden wir uns aber- mals in guter Gesellschaft mit der Bürgerbeauftragten.Ein positives Bespiel hingegen sind die Servicestellen für Rehabilitation. Die Bürgerbe- auftragte machte auf die Probleme aufmerksam, wir haben dies mit einem Landtagsan- trag aufgegriffen und die Landesregierung hat sich auf den Weg zu einer Verbesserung der Situation für Menschen mit Behinderung gemacht.1/2 Auch diesmal wird die Grüne Fraktion Anregungen aus dem Tätigkeitsbericht der Bür- gerbeauftragten aufnehmen. Wir werden beantragen, dass sich der Sozialausschuss des Landtages mit der Problematik der Leistungsbescheide befasst. Damit wollen wir die Forderung der Bürgerbeauftragten aufnehmen, dass jede AntragstellerIn ein Recht dar- auf hat, ihren oder seinen Leistungsbescheid nachvollziehen zu können. Hierzu müssen Berechnungsgrundlagen und –verfahren dargelegt werden. Das schafft Verständnis und Vertrauen in die bewilligende Behörde und verhindert zusätzliche Arbeitsbelastung durch Nachfragen – nicht nur bei Hartz IV! ***