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23.05.06 , 13:53 Uhr
B 90/Grüne

Anne Lütkes zum Urteil über die Rasterfahndung

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 251.06 / 23.05.06



Hört Herr Stegner die Signale aus Karlsruhe?
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Zulässigkeit der Rasterfahndung erklärt die Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Anne Lütkes:
„Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet, dass der Gesetzgeber intensive Grund- rechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorsehen darf“ hat das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt. Diese Aussage kann nur als Mah- nung an die deutsche Innenpolitik verstanden werden, die zur Abwehr terroristischer Be- drohung zunehmend präventive Überwachung ihrer Bürgerinnen und Bürger einführt. Ich freue mich über diese Entscheidung.
Wir hoffen, Herr Stegner hört die Signale und überdenkt seinen Entwurf für das neue Po- lizeirecht noch einmal. Es ist nicht im Sinne der Sicherheit der Bürgerinnen, wenn unbe- dacht ausufernde Gesetze beschlossen werden, die das Bundesverfassungsgericht wie- der einkassiert.



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