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Günther Hildebrand: "Bürgerbeteiligung nicht beschneiden"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 179/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 1. Juni 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/ Kommunales/ Direktwahlen von VerwaltungschefsGünther Hildebrand: „Bürgerbeteiligung nicht beschneiden“ In seinem Redebeitrag zu TOP 4 (Abschaffung der Direktwahl der Landräte und Bürgermeister) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Wahlrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Verfassungsrechts, es ist ein Essential der Demokratie“ – diese Worte fand Landrat Volkram Gebel im Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag im Zusammenhang mit der Debatte um die vom SSW beabsichtigte Abschaffung der Direktwahl der Landräte.Herr Landrat Gebel wusste, wovon er sprach. Er selbst wäre nämlich heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals Landrat im Kreis Plön geworden, wenn es die Direktwahl nicht gäbe.Landrat Gebel war nämlich von seiner eigenen Partei - der CDU – nicht mehr für eine dritte Wahlperiode nominiert worden. Die CDU in Plön zog es vor, unseren Kollegen Kalinka aufzustellen. Bei einer Wahl durch die Mitglieder des Kreistages wäre mit Sicherheit der Kollege Kalinka zum Landrat gewählt worden. Die Bürgerinnen und Bürger hingegen entschieden anders, sie wählten Herrn Gebel erneut zum Landrat und sorgten damit auch dafür, dass uns der von uns allen geschätzte Kollege Kalinka im Landtag erhalten blieb. Eine für alle Seiten weise Entscheidung.Dieser Vorgang zeigt beispielhaft, worum es bei Direktwahlen geht. Es geht um Bürgerbeteiligung, es geht um die unmittelbarste Form der Demokratie.Wir Bürgerinnen und Bürger können selbst entscheiden.Dieses ist ein Gut, ein Privileg, das zunächst nicht in Zahlen gemessen werden kann. Auslöser für den heutigen Gesetzentwurf war aber anscheinend genau diese Denkweise – die Denkweise in Zahlen. Getreu dem Motto: Ein demokratisches Privileg, das anscheinend nur wenige zu schätzen wissen, gehört abgeschafft, rechnete die Vorsitzende des SSW Frau Spoorendonk vor. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Die Wahlbeteiligungen bei Landratswahlen allgemein und bei der letzten Landratswahl im Kreis Schleswig-Flensburg insbesondere, waren ihrer Meinung nach zu gering und forderte deshalb erneut, wie bereits vor einigen Jahren, die Abschaffung dieser Form der Bürgerbeteiligung.Wir halten diese Form der Argumentation für ein wenig zu einfach.Aus unserer Sicht hat sich die Direktwahl durchaus bewährt. Landräte und Bürgermeister sind heute durch ihr Direktmandat von den Bürgerinnen und Bürgern selbstbewusster und weniger parteilpolitisch orientiert. Sie können sowohl für den Innenminister als auch für absolute Mehrheiten in Kreistagen oder Gemeindevertretungen ein notwendiger Gegenpol sein.Die Bedeutung direkt gewählter Landräte sehen wir aktuell in der Debatte um die Verwaltungsstrukturreform. Dort streiten die Landräte mit großem Selbstbewusstsein gegen den Unsinn der Einführung von Kommunalen Verwaltungsregionen.Die Landräte können dies, weil sie nur den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet sind. Sie können dies, weil sie auf CDU oder SPD im Landtag keine Rücksicht nehmen müssen.Dann wird oft von den Befürwortern der Abschaffung der Direktwahl der Landräte und der hauptamtlichen Bürgermeister ins Feld geführt, mit der Einführung sei das kommunalpolitische Ehrenamt geschwächt worden. Zugestehen muss man, dass den Vertretern in den Kreistagen ein Einfluss genommen wurde.Dieser Einfluss beschränkt sich aber im Wesentlichen auf Posten und Personen. Politisch sind auch heute noch die Landräte verpflichtet, Beschlüsse der Kreistage und Gemeindevertretungen umzusetzen. Sie sind allerdings verpflichtet, diesen zu widersprechen, wenn die Beschlüsse gegen geltendes Recht verstoßen. Das ist eine sinnvolle Regelung und die würde auch weiter gelten, wenn die Direktwahl abgeschafft würde.Dadurch wird aber auch klar, was mit der Abschaffung der Direktwahl bezweckt werden soll. Die Befürworter wollen bei der Besetzung von Posten und Positionen künftig wieder mehr Einfluss. Es geht ihnen nicht um politische Gestaltungsmöglichkeiten des Ehrenamts.Nur nebenbei: Der Innenminister, der diese Debatte ja erst losgetreten hat und dafür fast seine Entlassungsurkunde in Empfang nehmen durfte - wenn man den Zeitungen Glauben schenken darf - geht es doch auch nur darum, seine Position in den Verhandlungen über die Verwaltungsstrukturreform zu stärken. Aber es wäre schon ein kleiner Treppenwitz der Geschichte, wenn gerade Minister Stegner seinen Sitz am Kabinettstisch ausgerechnet der Bundeskanzlerin zu verdanken hätte. Überhaupt, Herr Innenminister, in einem interview des Deutschlandradios am 07.10.2005 hatten Sie noch zur Koalitionsbildung in Berlin von sich gegeben, dass Postengeschacher von den Bürgern nicht akzeptiert wird. Mit Ihrer Forderung zur Abschaffung der Direktwahl von Landräten leisten Sie einem solchen Geschacher Vorschub.Nein, wer die Direktwahl der Landräte und der hauptamtlichen Bürgermeister abschaffen will, der kann auch gleich Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene abschaffen. Nur zur Erinnerung: In Kreisen bedarf es hierzu nur 10 % aller Bürgerinnen und Bürger, die ein Bürgerbegehren unterzeichnen und bei der Abstimmung nur 20 % der Bürgerinnen und Bürger, die einem Bürgerentscheid zumindest zustimmen müssen. Und in diesen Entscheiden wird auch materiell in die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunalvertreter eingegriffen. In der Vergangenheit hat nach meiner Erkenntnis auch der SSW immer für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gekämpft. Dort lagen sie richtig.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/