Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

01.06.06 , 12:56 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den öffentlichen Dienst

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 26 – Integration von Menschen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel mit Behinderungen in den öffentlichen Dienst Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 268.06 / 01.06.06 Der Landesregierung fehlen neue Konzepte Der vorgelegte Bericht beinhaltet kaum neue Informationen. Das ist nicht verwunderlich, hat sich doch schon der Tätigkeitsbereicht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, den wir erst vor kurzem diskutiert haben, mit dieser Thematik beschäftigt. Der Landesbeauftragte hat die Integrationsmaßnahmen der Landesregierung im öffentli- chen Dienst dargestellt: Von der Interministeriellen Arbeitsgruppe über den Stellenpool, den Bewerbungs- und Auswahlverfahren bis hin zu den Sensibilisierungsseminaren für Führungskräfte sind alle Maßnahmen aufgeführt und erläutert worden.
Der neue Bericht der Landesregierung zeigt auf, was wir schon wussten: die Beschäfti- gungsquote von Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst ist in Schleswig-Holstein langsam aber stetig gestiegen, kommt aber nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Marge von 5 Prozent. Wie wir – auch schon seit längerem wissen – liegt dieses insbe- sondere an den Bereichen Polizei und Schule. In vielen anderen Ressorts werden die 5 Prozent nicht nur erreicht, sondern sogar überschritten.
Die schwarz-rote Landesregierung hat nun brav aufgelistet, was die rot-grüne Landesre- gierung alles auf den Weg gebracht hat. Neue Ansätze, wie die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote von 5 Prozent im öffentlichen Dienst erreicht werden kann, werden nicht aufgezeigt. Im Gegenteil! Auf die Frage der Regierungsfraktionen, mit welchen Maßnahmen die Landesregierung das Ziel der Beschäftigungsquote von 5 Prozent errei- chen will, antwortet die Landesregierung, dass sie gegenwärtig keine Möglichkeit sieht, über die dargelegten Rahmenbedingungen hinaus weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Stattdessen wird genau erläutert, warum das Ziel nicht zu erreichen ist. Die Landesregie- rung findet keine qualifizierten ArbeitnehmerInnen mit Behinderung, in einigen wenigen Bereichen stellen bestimmte Behinderungsformen trotz Arbeitsplatzanpassung und 1/2 Arbeitsassistenz scheinbar nicht überwindbare Hindernisse dar und ArbeitnehmerInnen scheuen sich wohl auch, trotz Vorliegen einer Behinderung diese anerkennen zu lassen. Diese Botschaften bringen uns dem Ziel, die hohe Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung weiter abzubauen, nicht näher.
Ich möchte die Frage in den Raum werfen, ob es nicht gerade für Schulen wichtig wäre, auch LehrerInnen mit Behinderung offensiv einzuwerben. Warum soll der Rollstuhl in der Schule nicht zur Normalität gehören? - Natürlich dazu muss die Schule barrierefrei sein oder gemacht werden. Aber gerade für das soziale Lernen ist es wichtig, dass Kinder die Normalität im Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung kennen lernen.
Und für Menschen mit Behinderung ist der Beruf, die Erwerbstätigkeit, Anerkennung, Leistung und Eigenständigkeit genauso wichtig wie für jeden anderen Menschen auch. Wenn wir den Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur „Hilfe zur Selbsthilfe“ - auf Neu- deutsch „Empowerment“ - wirklich ernst nehmen, dann dürfen wir an dieser Stelle nicht aufgeben. Wir müssen gute und bewährte Maßnahmen fortsetzen. Wir müssen weiterhin an den Barrieren in unseren Köpfen arbeiten. Und wir müssen nach neuen, kreativen Ansätzen suchen, noch besser hinhören, was uns die Betroffenen selbst zu sagen ha- ben.
Die Landesregierung ist also aufgefordert, nachzuarbeiten und sich wieder beim Parla- ment zu melden, wenn sie neue Ideen und neue Initiativen erarbeitet hat.
Der Bericht wirft eine weitere Frage auf: Wieso ist die finanzielle Belastung, die aus der Nichterfüllung der Schwerbehindertenquote von 300.000 Euro auf 40.000 Euro gesun- ken? Liegt es an der Vergabe von Landesaufträgen an Werkstätten für Menschen mit Behinderung? Wenn ja, fände ich das problematisch. So wichtig es ist, die Werkstätten für Behinderte zu unterstützen, so wenig kann ich es akzeptieren, wenn sich Landesbe- hörden quasi freikaufen können, indem sie Aufträge an die Werkstätten vergeben.
Menschen mit Behinderungen gehören dazu – zur Gesellschaft, zum Alltag, zum Arbeits- leben.



***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen