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01.06.06 , 15:40 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Diätenreform

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 3 – Abgeordnetengesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 269.06 / 01.06.06



Ja zur notwendigen Strukturreform – Nein zur hohen Altersversorgung
Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, die positiven Seiten des neuen Gesetzes in den Vordergrund zu stellen. Mit dem vorliegenden Abgeordnetengesetz schaffen wir als zweites Bundesland ein modernes Gesetz, das endlich mit alten Privilegien bricht.
Wir schaffen eine Altersversorgung ab, die in ihrer Höhe nicht mehr vertretbar ist.
Zukünftig entfallen alle steuerfreien Pauschalen – damit sind Abgeordnete den „normalen SteuerzahlerInnen“ gleich gestellt – mit allen Segnungen des Steuerdschungels. Eine Hauptforderung des Steuerzahlerbundes ist somit umgesetzt.
Außerdem erfüllt das neue Gesetz die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, dass mit wenigen Ausnahmen alle Abgeordneten gleich bezahlt werden müssen: Zukünftig er- halten nur noch zwölf Abgeordnete eine Funktionszulage - bisher waren es 44 Abgeordnete.
Es war dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das uns bereits in der letzten Le- gislaturperiode dazu bewogen hatte, über ein neues Abgeordnetengesetz nachzuden- ken. Der Weg hin zu diesem neuen Gesetz war steinig und mühsam – er war wahrlich keine parlamentarische Glanzleistung.
1/4 Sowohl in der Auseinandersetzung im Jahr 2003 als auch in der Debatte über das nun vorliegende Gesetz waren meiner Fraktion immer drei Ziele wichtig:
- der Wegfall aller steuerfreien Pauschalen, - der Wegfall der überhöhten Altersvorsorge - und eine deutliche Begrenzung der Funktionszulagen.
Im Jahr 2003 hat meine Fraktion gegen die Diätenreform gestimmt, weil diese entschei- denden strukturellen Veränderungen nicht gradlinig umgesetzt worden wären.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf werden nun diese drei Eckpfeiler der Reform einge- schlagen. Und mittelfristig wird der Landeshaushalt nach den vom Landtagspräsidenten vorgelegten Zahlen entlastet.
Das Gesetz ist nachhaltig, weil es das Privileg der hohen Altersversorgung von Abgeordneten in Schleswig-Holstein abschafft. Damit sind wir – nach Nordrhein- Westfalen – das zweite Bundesland, das diesen Schritt geht.
Abgeordnete erhalten zukünftig 1.500 Euro für ihre Altersversorgung, die zu versteuern sind und sowohl den ArbeitgeberInnen- als auch den ArbeitnehmerInnenanteil umfassen. Die Kosten für die Altersversorgung – so hoch sie dem Einzelnen erscheinen mögen - werden damit halbiert.
Noch wichtiger ist meiner Fraktion, dass sie sich zukünftig sofort im Landeshaushalt nie- derschlagen und nicht mehr zukünftigen Generationen aufgebürdet werden.
Vor drei Jahren hat meine Fraktion im Landtag gegen das Abgeordnetengesetz ge- stimmt, weil Vorteile eingebaut waren, die wir nicht mittragen konnten.
Diesmal haben wir das Gesetz mit unterschrieben und mit eingereicht – und werden uns bei der Abstimmung, wie auch im Finanz- und Innenausschuss, enthalten.
Ich werde unser Verhalten gleich begründen. Wir haben das Gesetz mit unterschrieben, nachdem wir uns gemeinsam mit den anderen Fraktionen über die Eckwerte des Geset- zes verständigt hatten.
Bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag waren wir uns einig, dass eine ernsthafte Ausschussberatung folgen muss. Ganz selbstverständlich galt für Lothar Hay „auch hier das Strucksche Gesetz“, nach dem kein Gesetz das Parlament verlässt, wie es eingebracht worden ist.
Meine Fraktion hat den Wissenschaftlichen Dienst zu Einzelfragen zu Rate gezogen und – wie es normales parlamentarisches Gebahren ist – zwei Änderungsvorschläge erarbei- tet. Unser erster Änderungsantrag bezieht sich auf die im Wahlkreisbüro anfallenden Sach- kosten.
Der Wissenschaftliche Dienst hat uns bestätigt, dass es nicht – wie von vielen behauptet – der Unabhängigkeit des Mandates widerspricht, wenn Abgeordnete ihre im Wahlkreis- büro entstandenen Sachkosten einzeln bei der Landtagsverwaltung abrechnen müssen. Dadurch könnte die Grunddiät um 800 Euro auf 5.900 Euro sinken. Dieser Vorschlag ist dennoch von allen anderen Fraktionen im Finanzausschuss abgelehnt worden.
Ich denke nach wie vor, dass dies eine gute Möglichkeit wäre, um die Grunddiät zu sen- ken, um noch transparenter zu machen, was wir tatsächlich verdienen und um sicher zu stellen, dass nur die tatsächlich im Wahlkreisbüro anfallenden Kosten abgerechnet wer- den.
Auch unser zweiter Änderungsvorschlag wurde vom Finanzausschuss abgelehnt. Hierbei ging es um die Höhe der Altersversorgung.
Grundlage für die neue Altersversorgung war immer, dass Abgeordnete zukünftig den Höchstsatz des gesetzlichen Rentenbeitrages erhalten, also 1023 Euro. Hinzukommen sollte ein steuerlicher Ausgleich, da für Abgeordnete eine andere gesetzliche Grundlage im Einkommenssteuergesetz gilt als für „normale“ SteuerbürgerInnen. Der Landtagsprä- sident hatte für diesen Betrag 500 Euro kalkuliert.
Meine Nachfragen beim Wissenschaftlichen Dienst haben inzwischen ergeben, dass das Einkommenssteuerrecht im Jahr 2005 geändert wurde! Dadurch können Abgeordnete einen jährlich steigenden Anteil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Damit sind die 500 Euro in der Höhe nicht mehr begründbar!!
Wir Grünen haben deshalb im Finanzausschuss vorgeschlagen, diesen Betrag dem gel- tenden Recht anzupassen und den Betrag von 1.500 Euro im Gesetz auf 1.200 Euro abzusenken. Damit würden wir unser Ziel erreichen, dass Abgeordnete vom Landtag den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung real erstattet bekommen.
Gerade vom Finanzausschuss hätten wir erwartet, dass er genau hinschaut, was an Ausgaben begründbar ist, und dass er die „zusätzlichen“ 300 Euro wieder aus dem Ge- setz streicht.
Immerhin hat sich der Finanzausschuss nach der Diskussion auf uns zu bewegt und ei- nen Alternativantrag eingebracht, wonach der Landtag zu Beginn der 17. Wahlperiode die Höhe des Zuschusses zur Altersvorsorge „unter Berücksichtigung des aktuellen Höchstbeitrages zur Rentenversicherung der Angestellten überprüfen“ wird. Unter dem Strich sind unsere wesentlichen Forderungen, für die wir auch 2003 schon gekämpft haben, mit dieser Diätenreform erfüllt. Deshalb wird meine Fraktion den Ge- setzentwurf nicht ablehnen, sondern sich auch heute enthalten.
Ich habe viel Verständnis dafür, dass eine Diät in Höhe von 6.700 Euro in der Bevölke- rung kritisch diskutiert wird und bei Vielen auf Unverständnis stößt. Viele BürgerInnen verdienen deutlich weniger, hinzu kommt die hohe Arbeitslosigkeit, die zusätzliche Belas- tung von MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst, und Lohneinbußen anderer Bevölke- rungsgruppen.
Gerade die Diskussion um die Angemessenheit der Diätenhöhe macht immer wieder deutlich, wie hoch die Einkommensunterschiede in unserer Bevölkerung sind, wie unter- schiedlich der Reichtum verteilt ist.
Besserverdienende werden die Höhe unserer zukünftigen Diät als angemessen oder auch zu niedrig ansehen. Andere, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen, um ihre Familie zu ernähren, werden uns nicht verstehen.
Diese hohen Einkommensunterschiede machen es schwer, eine „gerechte“ Höhe der Di- ät festzulegen. Mit wem sollen wir uns vergleichen? Sind unsere Überstunden, ist unsere Wochenendarbeit frei gewählt? Wer will den real notwendigen Arbeitsaufwand oder gar die Leistung eines Abgeordneten messen und beurteilen?
Unser Grundgesetz legt fest, dass Abgeordnete selbst über die Höhe ihrer Diät entschei- den müssen. Das tun wir mit dem heutigen Gesetz.
Dabei orientieren wir uns an der Höhe eines Richtergehaltes, unter anderem, um den „Beruf“ des Abgeordneten für noch mehr Berufsgruppen attraktiv zu machen. Auch das ist ein Ziel des neuen Gesetzes.
Die Grüne Fraktion begrüßt, dass der Landtag mit dem heutigen Gesetz eine längst ü- berfällige Strukturreform beschließt.

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