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diätenstrukturreform im Landtag verabschiedet
81/2006 Kiel, 1. Juni 2006Diätenstrukturreform im Landtag verabschiedetKiel (SHL) – Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und des SSW bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat der Schleswig-Holstei- nische Landtag heute die Gesetzesänderung zur Strukturreform für die Diäten der Landtagsabgeordneten beschlossen.Danach steigt die Grunddiät der Abgeordneten mit Wirkung vom 1. Januar 2007 von zu versteuernden 3927 Euro zuzüglich steuerfreier Zuwendungen von über 1000 Euro und zu versteuernden Zulagen von oft über 1000 Euro auf 6700 Euro monat- lich, 12-mal im Jahr. Zugleich müssen die Abgeordneten zukünftig selbst für ihre Altersvorsorge sorgen und erhalten dafür 1500 Euro brutto. „Landtagsabgeordnete werden mit ihrer Entschädigung künftig wie Steuerbürger behandelt, die staatliche Alimentierung wird beendet“, sagte Landtagspräsident Martin Kayenburg.Nach dem neu gefassten Gesetz wird die bisherige steuerfreie Aufwandspauschale von 818 Euro monatlich entfallen. Auch das Tagegeld wird abgeschafft. Fahrtkosten sollen in Zukunft nicht mehr pauschal sondern einzeln abgerechnet werden. Auch die Funktionszulagen werden weitestgehend abgeschafft – wie vom Bundesverfas- sungsgericht vorgegeben. Zulagen erhalten nur noch Landtagspräsident, Vizepräsi- dentinnen, Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer und die Vorsit- zende des SSW. Mit der Annahme des Mandates wird in Zukunft eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst – auch in Teilzeit – nicht mehr möglich sein.,,Mit dem heute beschlossenen Gesetz ist bei den Steuertatbeständen und der Al- tersversorgung ein vernünftiger Weg beschritten“, so Landtagspräsident Kayenburg. Durch die Gesetzreform werde das Land langfristig bei der Altersversorgung der Abgeordneten Millionenbeträge sparen. Der Landtagspräsident verwies darauf, dass man mit der finanziellen Ausgestaltung unter der allgemein gelobten Diätenreform in Nordrhein-Westfalen liege.Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom Juli 2000 zum Ab- geordnetengesetz in Thüringen exemplarisch die Anzahl der Funktionszulagen kriti- siert und deren Gewährung auf ,,zahlenmäßig begrenzte Spitzenpositionen im Par- lament" beschränkt. Daher bedurfte das System der Abgeordnetenentschädigung in Schleswig-Holstein mit seiner niedrigen Grundentschädigung und erheblichen zu- sätzlichen Entschädigungen für besondere Funktionen einer grundlegenden Überar- beitung. In Schleswig-Holstein erhalten derzeit 44 von 69 Landtagsabgeordneten Zulagen, die aber je nach Funktion in ihrer Höhe variieren und künftig wegfallen sol- len; lediglich 12 Zulagen sind im neuen Gesetz verankert.