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01.06.06 , 17:44 Uhr
FDP

Heiner Garg: Umfassende Aufklärung über Herzkrankheiten tut Not

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 184/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 1. Juni 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Gesundheit/Prävention/Herzinfarktrisiko
Heiner Garg: Umfassende Aufklärung über Herzkrankheiten tut Not In seinem Redebeitrag zu TOP 14 (Herzkrankheit) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Die häufigste Todesursache in Deutschland ist das Versagen des Herz- Kreislaufsystems. Jährlich erleiden bundesweit etwa 300.000 Menschen einen Herzinfarkt. Rund 170.000 sterben daran, davon ein Drittel noch vor Erreichen des Krankenhauses.
Galt Herzinfarkt früher als eine typische Erkrankung von Managern, ist das schon lange nicht mehr der Fall. Die Patienten werden immer jünger – Herzinfarkt ist schon lange nicht mehr das Risiko von 50-jährigen. Vielmehr treten Herzinfarkte immer häufiger schon bei 20-jährigen auf. Die Gefahr eines Infarktes wird noch unterschätzt. Oft wird viel zu spät Erste-Hilfe geleistet und der Notarzt gerufen. Im Durchschnitt vergehen nach Auskunft der Deutschen Herzstiftung 3 Stunden und 45 Minuten vom Beginn der Symptome bis zum Eintreffen im Krankenhaus. Vor 10 Jahren waren war es noch eine Stunde weniger.
Welche Gründe hat das Zögern, Erste Hilfe zu leisten und rechtzeitig einen Notruf abzusetzen? Einer der Gründe ist der Eindruck in der Bevölkerung, dass ein Infarkt immer heilbar sei. Andere wollen nicht als Hypochonder dastehen und verdrängen die Symptome eines Herzinfarktes.
Vollkommen unterschätzt ist der Herzinfarkt bei Frauen! Die Folge ist, dass das Infarktrisiko bei Frauen nicht nur unterschätzt sondern ein Herzinfarkt zu oft gar nicht erkannt wird.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig vorzubeugen, die Bevölkerung aufzuklären und jedem einzelnen die Scheu zu nehmen, rechtzeitig zu handeln. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen 1 Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Insoweit greift der Antrag von CDU und SPD die Gesundheitsinitiative „herz intakt“ auf, um hierzu entsprechende Weichen in Schleswig-Holstein zu stellen. Denn „herz intakt“ setzt drei Schwerpunkte bei der Aufklärung über die Risiken des Infarktes:
- Bei der Prävention, - der Akutversorgung bei Herzinfarkten und - bei Herztod und Reanimation.
Wie kann eine solche Aufklärung am Besten erfolgen?
Zum einen präventiv durch eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung. Diese geht nicht nur Risikopatienten an, sondern muss bereits im Kindergarten und in der Schule erfolgen.
Zum anderen durch eine bessere Aufklärung über mögliche Hilfeleistungen im Akutfall. Bisher beschränkt sich dieses Wissen zu oft nur auf das, was im obligatorischen Erste-Hilfe-Kurs zum Erwerb des Führerscheins vermittelt worden ist – und das ist im Zweifel oftmals schon Jahrzehnte her.
Wenn zu spät Hilfe gerufen wird und dadurch ein Drittel der Herzinfarktpatienten das Krankenhaus nicht mehr lebend erreichen, ist das ein Indiz dafür, dass die Unsicherheit in der Bevölkerung hoch ist. Gerade, wenn es darum geht, einer unbekannten Person mittels mechanischer Wiederbelebung durch eine Herz-Lungen-Massage zu helfen, bis professionelle Hilfe kommt, bestehen zu große Vorbehalte: Da wird lieber nach dem Motto gehandelt, „Hilfe – ich mache was falsch, also mache ich lieber gar nichts“. Diese Vorbehalte abzubauen, muss deshalb oberstes Ziel sein. Das kann nicht nur im regulären Erste-Hilfe-Kurs erfolgen. Vielmehr sollten entsprechende Angebote beispielsweise in Sportvereinen und in Schulen im Rahmen einer Projektwoche viel stärker gefördert werden um die breite Bevölkerung besser zu erreichen.
Die Installation von „Automatischen externen Defibrillatoren“ (AED) in öffentlichen Gebäuden ist hierzu eine sinnvolle Ergänzung. Gerade Erfahrungen aus den USA haben gezeigt, dass die Anwendung dieser Geräte bei Vorliegen eines Kammerflimmerns bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Leben retten können. Die Installation solcher Geräte darf aber nicht dazu führen, dass sich die restliche Bevölkerung zurücklehnen kann und Erste-Hilfe-Maßnahmen den geschulten Ersthelfern1 und deren Technik überlässt. Diese Ersthelfer sind kein Ersatz für den Rettungsdienst, sondern eine sinnvolle Ergänzung der professionellen Helfer.
Deshalb muss neben der Installation von Defibrillatoren das Bewusstsein dafür, welche Folgen ein Herzinfarkt haben kann und welche Hilfe jeder von uns leisten kann, viel stärker verankert werden.“



1 Voraussetzung für die Anwendung eines AED ist die Ausbildung gem. § 14 und § 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und 4 und § 5 Abs. 2 Medizinproduktebetreiberverordnung. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen 2 Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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