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02.06.06 , 12:34 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Erhalt des Staatsforstes Ludwigslust

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 10 – Erhalt des Staatsforstes Christianslust Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der stellvertretende Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 275.06 / 02.06.06


Staatsforst Christianslust darf nicht verschachert werden
Deutschland ist zu 30 Prozent mit Wald bedeckt, Schleswig-Holstein nur zu 10 Prozent, Dithmarschen zu dreieinhalb Prozent! Wald ist kein Luxus. Er ist die grüne Lunge für Menschen und Tiere, der wichtigste Baustein einer Kulturlandschaft, er ist wichtig für die Grundwasserversorgung und damit wichtige Lebensgrundlage der Menschen. Der Staat ist verpflichtet, die Lebensgrundlagen der Menschen zu sichern!
Deshalb kann man im waldärmsten Gebiet der Bundesrepublik nicht einfach den Wald zu einem beliebigen Vermögen degradieren, das man zur Einnahmeverbesserung versil- bern kann. Auch für den Tourismus in Schleswig-Holstein, unsere wichtigste Wirtschafts- branche, wäre ein gewinnmaximierter Privatwald ein großer Schaden.
Und wenn immer behauptet wird, auch Privatwälder würden nachhaltig bewirtschaftet, so ist dazu zu sagen: Ja – aber der Staat trägt seinen Teil dazu mit erheblichen Fördermaß- nahmen bei. Würde der Wald verkauft, müsste der Staat anschließend durch entspre- chende Förderung dafür sorgen, dass die Qualität gehalten wird.
Kommen wir zu Christianslust: Drei Millionen Euro sind dafür im Landeshaushalt einkal- kuliert. Wird dieser Betrag realisiert, dann können die Käufer in kürzester Zeit Bäume im Wert von drei Millionen Euro schlagen und verkaufen, um den Kaufpreis zu realisieren. Ein Kahlschlag ist dafür nicht nötig. Die Käufer können dann anschließend den Wald wieder wachsen lassen.
1/2 Das besondere am Wald ist eben: Da die Ernte erst nach über 100 Jahren erfolgt, sind bei einer nachhaltigen Wirtschaft die Gewinne gering. Aber trotzdem stehen im Wald er- hebliche Vermögen an alten Bäumen, die bei wachsenden Preisen ständig wertvoller werden.
Natürlich gilt auch weiterhin das Waldgesetz, das Kahlschlag verbietet. Und natürlich soll im Kaufvertrag stehen, dass Spaziergänger weiter spazieren gehen und die Kinder in den Waldkindergärten weiter im Wald spielen dürfen.
Nur wer verpflichtet den Käufer, auch die Wege zu pflegen, die Spielgebiete gegen her- abfallende Äste zu sichern? Wer kümmert sich um Waldpädagogik, Touristen und Verei- ne?
Irgendwie ist das seltsam mit diesem Verkauf. Verdächtig ist zum Beispiel, dass keine Ausschreibung stattgefunden hat, sondern eine Interessensbekundung. Verdächtig ist auch, dass die Ausschreibung den Wald in drei Teile teilt und dass es ein gemeinsames Kaufangebot von drei Interessenten gibt. Ist es ein Wunder, wenn vor Ort Geschichten erzählt werden über Vorabsprachen, die nicht öffentlich sind?
Seit längerem wird darüber diskutiert, die Waldbestände an der Westküste in Landes- und in Kreisbesitz gemeinsam zu bewirtschaften. Damit könnte der Forstbetrieb wesent- lich günstiger erfolgen. Wir erwarten vom Land, dass diese Möglichkeiten genutzt und mit dem Kreis konstruktiv und lösungsorientiert in Verhandlungen eingetreten wird. Der Forst Christianslust darf nicht verkauft werden. Weder als Ganzes, noch in Einzelstü- cken.

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