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Thomas Hölck: Begeht Stadt Kiel Vertragsbruch? - Kleine Anfrage an die Landesregierung
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 07.06.2006, Nr.: 114/2006Thomas Hölck:Begeht Stadt Kiel Vertragsbruch? Kleine Anfrage an die LandesregierungZur faktischen Außerdienststellung des Feuerlöschschiffes „Kiel" zum 1.06.2006 hat der katastrophenschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Hölck, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Er erklärt dazu:Laut Presseberichten ist der Kapitän des im Kieler Hafen stationierten Feuerlöschschif- fes „Kiel“ am 31.05.2006 in den Ruhestand getreten. Das Schiff, so heißt es, sei nicht mehr einsatzbereit, da die Stadt Kiel als Eignerin und Betreiberin des Ölbekämpfungs- und Feuerlösschiffes keinen Nachfolger für den ausgeschiedenen Kapitän eingestellt habe und das Schiff ohne Kapitän aus rechtlichen Gründen nicht auslaufen dürfe. Die Presse berichtet weiter, dass die Stadt Kiel das Feuerlöschschiff deshalb bereits beim Havariekommando in Cuxhaven als Einsatzfahrzeug zur Schiffsbrand- und Ölscha- densbekämpfung abgemeldet habe.Ein zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel 1985 ge- schlossener Vertrag sieht den Einsatz des kombinierten Ölbekämpfungs- und Feuer- löschschiffes „Kiel“ für das Land, den Bund und die Stadt Kiel bei der Ölschadensbe- kämpfung, beim verkehrsbezogenen Feuerschutz und beim Brandschutz in der Kieler Bucht vor. Die Stadt Kiel erhält dafür vom Land einen Betriebskostenzuschuss.Versäumnisse der Kieler Stadtverwaltung haben nun dazu geführt, dass ein mit Bun- des- und Landesmitteln mitfinanziertes modernes Feuerlöschschiff im Schadensfall un- tätig an der Pier liegen bleiben muss. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Ich frage des- halb die Landesregierung: Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-1. Trifft es zu, dass das Feuerlöschschiff „Kiel“ gegenwärtig nicht für die im Vertrag vom 30.01.1985 vorgesehenen Zwecke eingesetzt werden kann?2. Trifft es zu, dass das Feuerlöschschiff „Kiel“ mit Wirkung ab dem 1.06.2006 als Einsatzfahrzeug beim Havariekommando in Cuxhaven abgemeldet wurde?3. Wenn das Schiff nicht eingesetzt werden kann, wie wird die Ölschadensbekämp- fung im Bereich der Kieler Bucht ab dem 1.06.2006 sichergestellt?4. Wenn das Schiff nicht eingesetzt werden kann, wie wird die Schiffsbrandbekämp- fung auf der Bundeswasserstraße Kieler Förde ab dem 1.06.2006 sichergestellt ?5. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Erfüllung des Ver- trages vom 30.01.1985 durch die Landeshauptstadt Kiel sicherzustellen?6. Bestehen Ansprüche des Landes gegen die Landeshauptstadt Kiel auf anteilige Rückerstattung der Betriebskostenzuschüsse für die Ölschadensbekämpfung für die Zeit, in welcher das Feuerlöschschiff „Kiel“ infolge der Personalsituation nicht einsatzbereit ist?