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14.06.06 , 15:23 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zu Richterhonoraren für Schiedsverfahren

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 287.06 / 14.06.06


Bericht der Landesregierung ist unzureichend Zu der Debatte im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages über die Nebentätigkeiten von Richterinnen und Richtern erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Auf Antrag der Grünen Fraktion hat die Landesregierung im Ausschuss berichtet, dass sie darüber nachdenke, eine Maximalgrenze für Honorare einzuführen, die Richterinnen und Richter im Rahmen von Schiedsverfahren erhalten. Orientieren könne man sich dabei an Hessen (10.000 Euro pro Verfahren) oder Bayern (50.000 Euro pro Verfahren). Die Grüne Fraktion hält dies für unzureichend.
Es gibt nun einmal einen Unterschied zwischen einem Wachtmeister, der auf dem Bau Geld verdient, um sein Eigenheim zu finanzieren, und einem Richter, der an Schiedsverfahren teilnimmt. Für keinen Berufsstand ist die Unabhängigkeit von so elementarer Bedeutung wie für Richterinnen und Richter.
Deshalb sollte geprüft werden, ob die Teilnahme an Schiedsverfahren zum Teil der richterli- chen Tätigkeit wird und anfallende Bezüge an die Staatskasse gehen.


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