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28.06.06 , 11:42 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum Medienstaatsvertrag

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 199/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, den 28.06.2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Innen/ Rundfunk
Wolfgang Kubicki zum Medienstaatsvertrag In seinem Redebeitrag zu TOP 3 (Medienstaatsvertrag HSH) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Wenn es sich die Landesregierung leicht machen wollte, könnte sie behaupten, wir gingen heute mit diesem Gesetzentwurf zum Medienstaatsvertrag einen Schritt, den wir alle wollten. Noch im September letzten Jahres bei der Landtagsdebatte um die Entschließung zur Medienanstalt Nord haben schließlich alle Fraktionen und Gruppen in diesem Hause bekräftigt, dass eine gemeinsame Medienanstalt von Schleswig- Holstein und Hamburg gewollt ist.
Dennoch ist in diesem Medienstaatsvertrag nicht alles Gold, was glänzt. Denn, ob er wirklich in der Lage ist, den Medienstandort Schleswig-Holstein– Hamburg und nicht nur Hamburg zu stärken, das muss die Zukunft erst noch zeigen.
Die Fraktion der Grünen hat diesen Staatsvertrag stark kritisiert. Denn, das haben die Grünen richtig erkannt, er ist sehr angelehnt an das Hamburgische Mediengesetz aus dem Jahre 2003, welches seinerzeit im Wesentlichen von der dortigen FDP-Fraktion in der Bürgerschaft erarbeitet worden ist.
Daher sind wir inhaltlich auch zufrieden mit dem hier geschaffenen neuen Medienrecht. Die Grünen kritisieren, es seien in diesem Medienstaatsvertrag Qualitätsansprüche an private Rundfunkanbieter gestrichen worden, weil für private Rundfunkanbieter die Verpflichtung künftig wegfällt, auch das politische, gesellschaftliche und kulturelle Geschehen darzustellen.
Dies bringt die Grünen zu der Auffassung, dass hier eine Berlusconisierung der schleswig-holsteinischen Medienlandschaft stattfände.
Wir halten dies – gelinde gesagt – nicht für zutreffend. Zunächst sollten einige von uns in diesem Hause begreifen, dass private Rundfunkanbieter nicht die gleichen Voraussetzungen haben, wie der staatliche Rundfunk. Das heißt, dass diese Sender ihr Geld am Markt und ohne Gebührenfinanzierung verdienen müssen. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Das bedeutet, dass wir ihnen dann auch nicht die gleichen Auflagen erteilen dürfen, wie wir es beim staatlichen Rundfunk tun. Zweitens ist die Frage, ob durch den Wegfall der eben genannten Verpflichtungen wirklich ein Qualitätsverlust stattfindet. Zunächst einmal bestimmen doch die Hörerinnen und Hörer, was sie als Qualität empfinden. Sie bestimmten das Angebot durch ihre Nachfrage und nicht der Gesetzgeber. Qualität hat doch auch etwas damit zu tun, das sich etwas am Markt durchsetzt.
Darüber hinaus habe ich nicht den Eindruck und auch nicht die Erinnerung, dass durch das neue Hamburger Medienrecht in der Bevölkerung der große Aufstand gegen einen qualitativ minderwertigen Rundfunk erfolgt ist. Dafür gibt es nun aber mehr Sender, also auch ein größeres Angebot.
Also von Berlusconisierung kann überhaupt keine Rede sein. Man sollte da keinen Popanz aufbauen.
Die entscheidende Frage lautet anders. Sie lautet: Was bringt dieser Medienstaatsvertrag eigentlich Schleswig-Holstein? Was gewinnen wir durch diesen Medienstaatsvertrag?
Der Auftrag, den die Landesregierung vom Landtag für die Verhandlungen hatte, ist klar. Ich zitiere hierzu noch einmal aus der gemeinsamen Entschließung des Landtages für eine gemeinsame Medienanstalt mit Hamburg.
Dort steht unter Punkt 2 des Antrages: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, bei den Verhandlungen die … Interessen Schleswig- Holsteins…zu beachten.“
Herausgekommen ist ein Sitz der gemeinsamen Medienanstalt in Norderstedt, der sich formal auf schleswig-holsteinischem Boden befindet, aber doch genau zeigt in welche Richtung die Entwicklung der Medienlandschaft in den beiden Bundesländern gehen wird, nämlich nach Hamburg und nicht in Richtung Schleswig-Holstein.
Auch die sozialdemokratische Fraktion sieht diesen Kompromiss beim Standort anscheinend kritisch.
Ich darf nur auf die Aussage des medienpolitischen Experten der SPD, Herrn Eichstädt, hinweisen, der im NDR erklärte, dass eine Zustimmung seiner Fraktion zu diesem Staatsvertrag kein Automatismus sei. Das Votum für Norderstedt als Sitz der gemeinsamen Medienanstalt bezeichnete er gar als faulen Kompromiss. Die Entscheidung sei gar sachfremd. Deutliche Worte aus den eigenen Regierungsfraktionen.
Aber auch der ULR-Medienrat hat deutliche Worte der Kritik an diesem Medienstaatsvertrag gefunden. Neben der Bestätigung der Kritik, dass dieser Vertrag mehr den Interessen Hamburgs dient, hat er auch kritisiert, dass der Aufgabenkatalog der neuen Anstalt zu knapp bemessen ist und die noch vorhandenen Handlungsspielräume durch ein zu knapp bemessenes Finanzkorsett eingeengt seien. Wir kündigen Ihnen schon heute an, dass wir dem ULR-Medienrat Gelegenheit geben werden, diese Kritik im Ausschuss noch näher auszuführen.
Dort wird die Landesregierung dann auch darlegen müssen, welche Vorteile unser Land aus diesem Staatsvertrag zieht und wie sie verhindern will, dass Schleswig-Holstein zum wiederholten Male Potenziale nach Hamburg wegverhandelt. Sonst wird sie unsere Zustimmung nicht erhalten.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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