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Heiner Garg: "Die Arbeit der Bürgerbeauftragten ist unverzichtbar."
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr.201/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 28. Juni 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Soziales/BürgerbeauftragteHeiner Garg: „Die Arbeit der Bürgerbeauftragten ist unverzichtbar.“ In seinem Redebeitrag zu TOP 52 (Bericht der Bürgerbeauftragten) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Die Jahr für Jahr unverändert hohen Eingaben an die Bürgerbeauftragte zeigen einmal mehr, dass ihre Arbeit für den Bürger mittlerweile unverzichtbar geworden ist. Die erfolgreiche Hilfe, das hohe Engagement bei hoher Qualität in der Beratung machen die Bürgerbeauftragten zu einer nicht mehr weg zu denkenden Institution des Landtages. Für dieses Engagement danke ich Ihnen im Namen meiner Fraktion ganz herzlich.Dass das Büro der Bürgerbeauftragten ein niedrigschwelliges Angebot ist, das vom Bürger auch angenommen wird, zeigt sich allein schon dadurch, dass über 80% der Beratungen per Telefon durchgeführt werden. Außensprechtage, Beratungsangebote über die regulären Sprechzeiten hinaus und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über e-mail runden diesen Eindruck weiter ab.Dass es diese Möglichkeit gibt, ist auch gut so. Denn es sind gerade die von den Behörden verunsicherten Bürgerinnen und Bürger, die eben nicht eine weitere Verwaltung ihres Anliegens erwarten, sondern konkrete Hilfe. Diese Hilfe konnte in gut 88% der Fälle durch die Bürgerbeauftragte positiv geleistet werden.Der jetzt vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 zeigt, dass der Schwerpunkt der Beratung zu Fragen rund um das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – das sog. Hartz IV-Gesetz – war. Fast jeder dritte Hilferuf, mit denen sich die Bürger an die Bürgerbeauftragte wandten, betraf genau diesen Rechtskreis.Das ist auch nicht verwunderlich – waren wir bereits durch den Ersten Zwischenbericht der Bürgerbeauftragten vom 25. August 2005 vorgewarnt. Die Debatten, die wir in der Vergangenheit immer wieder im Landtag über die Umsetzung von Hartz IV geführt haben und führen, ergänzen den Eindruck, dass bei der Umsetzung dieser Gesetze nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch in der praktischen Umsetzung vor Ort, einiges im Argen liegt.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Dass dies so ist, zeigt sich allein schon dadurch, dass fast 80% der 852 Eingaben zu Hartz IV mit Unstimmigkeiten bei der Leistungsgewährung zusammen hingen. Wenn dann auch noch die Leistungsbescheide zum Großteil unverständlich und die Berechnungen überhaupt nicht nachzuvollziehen sind, dann muss uns das nachdenklich stimmen.Dabei ist wenig beruhigend, dass es sich hierbei um kein schleswig-holsteinisches Phänomen handelt, wie der Bericht des Hartz IV-Ombudsrates zeigt. Bundesweit haben sich etwa 70.000 Bedarfsgemeinschaften an den Ombudsrat gewandt und ein Großteil davon allein wegen der Unverständlichkeit der Bescheide.Bei allen organisatorischen Belastungen, die durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf die jeweiligen Arbeitsgemeinschaften, der Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen zugekommen ist: Ist es denn so schwierig, Bescheide zu erlassen, die auch ein normaler Mensch verstehen kann?Wenn Bescheide nicht nur unübersichtlich aufgebaut, sondern wegen fehlender Berechnungsgrundlage, mangelnder Erläuterung und womöglich nicht vorhandener Rechtsbehelfsbelehrung nicht mehr nachzuvollziehen sind - dann darf man sich nicht wundern, wenn sich die Betroffenen dagegen wehren. Denn juristisch schwierige Sachverhalte lassen für den Laien durchaus verständlich darstellen, ohne, dass dabei rechtlich relevante Aspekte vernachlässigt werden.Ansonsten wird der Eindruck vermittelt– ob beabsichtigt oder nicht – dass Betroffene auf die ihnen zustehenden Rechte ungewollt verzichten müssen, nur, weil sie den Leistungsbescheid nicht verstehen. Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit muss – bei aller Komplexität des rechtlichen Sachverhaltes – heißen, dass der Bürger erwarten darf, korrekt informiert und beraten zu werden. Das ist der berechtigte Anspruch eines jeden Bürgers an die grundsätzliche Arbeitsweise einer Verwaltung. Wenn aber Mitarbeiter einer Behörde nicht einmal mehr telefonisch erreichbar und ein persönlicher Beratungstermin sowohl bei Fragen zur Eingliederung als auch bei der Leistungsgewährung nur schwer oder gar nicht vereinbart werden kann, dann führt dies zu einem nicht zu behebenden Vertrauensverlust in die Behörden.Wenn die Bürgerbeauftragte mittlerweile dem Thema „Bürgernähe und gute Verwaltungspraxis“ ein eigenes Kapitel widmen muss, dann sollten wir uns als Politiker auch die Frage stellen, welche verwaltungsinternen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese gute Verwaltungspraxis wieder herzustellen. Und dies völlig unabhängig von der Frage, ob die von uns verabschiedeten Regelungen und Normen überhaupt praxistauglich sind. Eigentlich ist es ein Armutszeugnis, dass die Hilfe der Bürgerbeauftragten unverändert genau hier benötigt wird. Für uns alle kann es nur darum gehen, dass Verwaltungshandeln so wenig wie möglich Anlass zu Beschwerden gibt.Das gilt nicht nur für Bereiche für die originär das Land zuständig ist, sondern auch für den Bund. Dass das für die Landespolitik nicht immer einfach ist, wurde mit der Zusammenlegung der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit in Schleswig-Holstein deutlich: Wenn Bundesbehörden, wie die Familienkassen, regelrecht „abtauchen“ und für den Bürger nicht mehr erreichbar sind, dann kann von Seiten des Landes und der Bürgerbeauftragten nur formal mehr Bürgerfreundlichkeit angemahnt werden. Deshalb ist Politik sowohl im Bund als auch im Land gefragt, dazu beizutragen, dass Gesetze in der Umsetzung für den Bürger und nicht zum Schutz vor dem Bürger gemacht werden. Das bedeutet für die Politik, also für uns alle, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen zu motivieren und in ihren Entscheidungen mitzunehmen, anstatt sie alleine zu lassen.Wir alle haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Arbeit der Bürgerbeauftragten mehr denn je gebraucht wird. Wenn wir ihre wichtige Arbeit als eine notwendige Rückkoppelung der Praxis an die Politik verstehen, dann sind wir aufgefordert, die geschilderten Missstände wo immer es geht, abzustellen. Wir haben uns mit gutem Grund für die Einrichtung der Institution einer Bürgerbeauftragten entschieden – dann dürfen wir den Bericht nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern müssen auch Konsequenzen daraus ziehen. Denn nicht die hohe Anzahl von Eingaben an die Bürgerbeauftragte ist ein Beleg für eine bürgerfreundliche Politik in Schleswig- Holstein, sondern genau das Gegenteil.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/