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Wolfgang Baasch zu TOP 52: Forderungen der Bürgerbeauftragten ernst nehmen
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 28.06.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 52 - Tätigkeitsbericht 2005 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten (Drucksache 16/760)Wolfgang Baasch:Forderungen der Bürgerbeauftragten ernst nehmenDie gesetzliche Neuregelung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende und hier überwiegend die Frage der Leistungsgewährung waren Tätigkeitsschwerpunkt der Bürgerbeauftragten im vergangenen Jahr, resümiert Wolfgang Baasch in seiner Rede. Die Bürgerbeauftragte beklage, dass die derzeitige Organisationsform der Arbeitsge- meinschaften von Kommunen und Agenturen für Arbeit darunter leidet, dass die Verant- wortlichkeiten in der Entscheidung nicht klar genug geregelt sind, und fordert die Mög- lichkeit der Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen vor Ort. Dieser und die meisten anderen Forderungen der Bürgerbeauftragten werden von Baasch unterstützt. So bei- spielsweise auch die Forderung, dass Leistungsbezieher ihre Leistungsbescheide ver- stehen können müssen.Die Rede im Wortlaut: Auch im Jahr 2005 hat die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten ihre Wirksam- keit in der Hilfe und Unterstützung von Menschen, die sich im Gesetzesdschungel nicht zurechtfinden, bewiesen. In fast 88% aller Fälle konnte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten hilfreich eingreifen. Dies ist eine enorme Quote und verdient Respekt und Anerkennung. Ihnen, Frau Wille-Handels, und Ihrem Team ein herzliches Danke- schön für diese Arbeit und auch für den vorliegenden Bericht. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Im vorliegenden Bericht für das Jahr 2005 wird deutlich, dass die gesetzliche Neurege- lung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu einem Tätigkeitsschwer- punkt für die Bürgerbeauftragte geworden ist. Mit 30% aller Eingaben, die sich im Jahr 2005 an die Bürgerbeauftragte gerichtet haben, ist dies der Hauptbereich der Eingaben, die bearbeitet wurden. Aus den Eingaben geht ganz klar hervor, dass es noch Einiges an der Umsetzung dieser Arbeitsmarktreform zu verbessern gilt.Deutlich wird dies daran, dass die derzeitige Organisationsform der Arbeitsgemeinschaf- ten von Kommunen und Agenturen für Arbeit darunter leidet, dass die Verantwortlich- keiten in der Entscheidung nicht klar genug geregelt sind. Dies spürt auch die Bür- gerbeauftragte, wenn sie anmerkt: „Eine Folge der Umstrukturierungen der Arbeitsagen- tur war, dass bei der Bearbeitung der Eingaben die Bürgerbeauftragte nicht mehr direkt mit den verantwortlichen Mitarbeitern zur Sachverhaltsklärung in Kontakt treten konnte. Die Kontaktaufnahme wird nunmehr zentral über die Regionaldirektion gelenkt. Hier ist es wünschenswert, dass nach dem Prozess der organisatorischen Umgestaltung wieder unmittelbar mit den Verantwortlichen vor Ort Kontakt aufgenommen werden kann.“Dies scheint umso notwendiger zu sein, da sich knapp 80% der 852 Eingaben im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende mit der Frage der Leistungsgewährung an sich befassen, also Fragen zu den einzelnen Anspruchsvoraussetzungen der Anspruchsbe- rechtigten zu den Regelleistungen, den Mehrbedarfen, den Einkommens- bzw. Vermö- gensanrechnungen und den sich daraus ergebenden Freibeträgen.Die Bürgerbeauftragte weist darauf hin, „dass die Grundsicherung für Arbeitssuchende bei vielen Bürgerinnen und Bürgern große Unsicherheit und häufig Existenzängste be- gründete, denen nur durch eine umfassende Beratung und Aufklärung entgegen zu treten war“. So ist es denn auch nur konsequent, dass im Kapitel „Anregungen und Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung gesetzlicher oder anderer Regelungen“ von zehn Vor- -3-schlägen acht auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen sind. Hier sind im Wesentlichen die Adressaten die Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen.In einem Fall haben wir als Landtag bereits durch ein einstimmiges Votum des Hohen Hauses reagiert und die Landesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Erziehungsbeitrag des Pflegegeldes nicht als Einkommen im Rahmen der Grundsi- cherung angerechnet wird. Mit diesem wie auch mit den meisten anderen Forderungen der Bürgerbeauftragten gibt es für mich Übereinstimmung.Eine wichtige Forderung der Bürgerbeauftragten ist es auch, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht darauf haben, ihre Leistungsbescheide verstehen zu können. Ein Großteil der Ratsuchenden beklagt, dass sie die Bescheide nicht nachvollziehen und die Berechnungen nicht verstehen können. Zum einen sind die Bescheide unübersichtlich aufgebaut, zum anderen lassen sich aus den Bescheiden wegen des Fehlens der Be- rechnungsgrundlagen die Anrechung von Vermögen und Einkommen sowie die Berech- nung der Unterkunftskosten nicht nachvollziehen. Dies ist keine gute Grundlage, um die Reformen am Arbeitsmarkt auch den Betroffenen nahe zu bringen.Eine Feststellung, die auch der Ombudsrat zu Hartz IV deutlich gemacht hat. Der Om- budsrat, der am Freitag letzter Woche seinen Abschlussbericht vorgelegt hat, hat diesen Umstand ebenfalls mit an vorderster Stelle beklagt. Der Ombudsrat der Bundesregierung zu Hartz IV hat trotz Fortentwicklungsgesetz und vieler ungelöster Probleme mit Vorlage seines Abschlussberichtes seine Arbeit eingestellt. Da haben die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein es besser. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten wird auch in diesem und den nächsten Jahren ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.Die Reformen am Arbeitsmarkt, wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende, machen deutlich, dass gerade bei so komplexen Reformwerken die Verunsicherung der Bür- -4-gerinnen und Bürger groß ist und dass viele Menschen Unterstützung brauchen, wenn sie sich mit neu geschaffenen Behörden auseinander setzen müssen.Noch einmal herzlichen Dank an Sie, Frau Wille-Handels, und die Arbeit wird Ihnen si- cher auch in den nächsten Jahren mit der Reform im Gesundheitswesen und der Fort- entwicklung der Reformen am Arbeitsmarkt nicht ausgehen.