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Heiner Garg: "Auch beim Fernsehen keine Ausgrenzung durch Barrieren!"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 202/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 28. Juni 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Medien/BarrierefreiheitHeiner Garg: „Auch beim Fernsehen keine Ausgrenzung durch Barrieren!“ In seinem Redebeitrag zu TOP 43 (Barrierefreies Fernsehen) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Nach dem WHO-Report von 2004 leben in Deutschland 164.000 blinde und 1.066.000 sehbehinderte Menschen. Schätzungsweise 14 Millionen Deutsche leiden unter Schwerhörigkeit – davon sind rund 300.000 gehörlos. Über 15 Mio. Menschen in Deutschland – das sind mehr Menschen, als Thomas Gottschalk bei seiner „Wetten das“ - Sendung im März 2006 erreicht hat (da waren es nach Senderangaben nur 13,04 Mio. Zuschauer).Diese Menschen werden aufgrund ihrer Behinderung von einem der grundlegenden Informations- und Unterhaltungsweg, den es in unserer Gesellschaft gibt – dem Fernsehen – ausgegrenzt. Aufgrund ihrer Sinnesbehinderung ist es ihnen nicht möglich, einer Fernsehsendung so zu folgen, wie es Menschen ohne Handikap möglich ist. Ihnen entgehen wichtige Informationen, weil Fernsehsender ihre Sendungen kaum untertiteln – anders als in den USA – oder in Gebärdensprache übersetzen – wie in Großbritannien. In noch weniger Sendungen werden die Handlungen und das Umfeld beschrieben.Welchen Informationsgehalt haben aber Sendungen im Fernsehen für diese Bevölkerungsgruppe? Haben Sie schon einmal versucht, eine Nachrichtensendung oder einem Spielfilm bei geschlossenen Augen oder ohne Ton zu verfolgen? Für Menschen ohne Handikap mag diese Erfahrung nur annähernd eine kleine Ahnung davon geben, was ihnen entgeht. Für Menschen mit einer solchen Behinderung ist das der Alltag. Deshalb muss es uns ein Anliegen sein, Barrierefreiheit auch in diesem Bereich herzustellen.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Und dies nicht nur deshalb, weil Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes bestimmt, dass niemand wegen seine Behinderung benachteiligt werden darf oder das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes oder des Landes der Politik einen entsprechenden Auftrag erteilt.Leider stellt sich die Realität im Verhältnis zur politisch gewollten Situation nach wie vor nicht sonderlich zufrieden stellend dar – trotz machen Anstrengungen gerade bei den öffentlich- rechtlichen Sendern. Zwar steigt die Zahl der Sendungen, in denen die entsprechenden Untertitel eingeblendet werden können oder eine Audiodeskription angeboten wird. Doch der prozentuale Anteil dieser Programme liegt immer noch im niedrigen einstelligen Bereich. Nachrichtensendungen, wie sie bei Phoenix mit eingeblendetem Gebärdendolmetscher gesendet werden, sind immer noch die Ausnahme. In regionalen Programmen sowieso. Gerade bei tagesaktuellen Berichterstattungen ist noch nicht viel passiert.Umso erfreulicher ist es, dass der NDR angekündigt hat, sein Magazin „DAS!“ ab Frühjahr 2007 mit Videotext-Untertiteln auszustrahlen. Das ist bestes Infotainment!Warum fällt es in Deutschland aber so schwer, den selbst gesetzten Anspruch in die Realität umzusetzen? An den technischen Möglichkeiten kann es kaum liegen. Muss tatsächlich erst ein entsprechendes Kommunikationsgesetz mit festen Quoten erlassen werden, wie in den USA oder Kanada, um Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte zu geben? Ich glaube nicht. Denn eine älter werdende Gesellschaft wird genau diese Barrierefreiheit immer stärker einfordern. Wer dann als Fernsehsender die entsprechenden Marktanteile frühzeitig gesichert hat, wird gegenüber der Konkurrenz die Nase vorn haben.Aber so lange wollen wir nicht warten. Deshalb ist die Protokollerklärung des NDR- Staatsvertrages mit der Bitte, mehr barrierefreie Angebote aufzunehmen, zwar nur ein kleiner, aber ein erster richtiger Schritt, der jetzt mit Leben gefüllt werden muss. Gerade öffentlich- rechtlichen Fernsehsendern muss es selbstverständlich sein, diesen Auftrag ernsthaft weiter zu verfolgen. Hier ist die Landesregierung gefordert, die Zusammenarbeit zwischen den Sendern und den Betroffenen zu fördern. Mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen steht darüber hinaus ein kompetenter Ansprechpartner bereit.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/