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Lars Harms zu TOP 43 - Barrierefreies Fernsehen
PresseinformationKiel, den 28.06.2006 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 43 Barrierefreies Fernsehen Drs. 16/773Der SSW begrüßt den Bericht der Landesregierung. Ist doch die Teilhabe von Menschen mitBehinderung am gesellschaftlichen Leben etwas sehr Wichtiges und es sollte eben diesenMenschen auch möglich sein, sich aus Funk- und Fernsehen Informationen zu holen.Schon vor einigen Jahren machten wir deutlich, dass eine Behinderung nicht in erster Linie einMangel des Individuums ist, sondern vielmehr ein Konstruktionsfehler der Gesellschaft. Undwenn man sich dann einmal die Zahl der Menschen mit Behinderung vor Augen hält, immerhinhaben in Deutschland über 10% der Menschen eine Behinderung, dann wird es ersichtlich wieevident eben auch dieser Bericht und das Thema „barrierefreies Fernsehen“ sind. Und beiBarrieren denke ich nicht nur an dicke Mauern und unüberwindbare Treppen. Hindernisse fürMenschen mit Behinderung sind all diese Dinge, die der Teilhabe dieser Menschen amgesellschaftlichen Leben im Wege stehen.Diese große Minderheit der Menschen mit Behinderung hat ebenso wie alle anderen Menschendas Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen, und das ist das Fernsehen nun mal,ungehindert zu unterrichten. So schreibt es unser Grundgesetz. Zwei Artikel früher schreibt das 2Grundgesetz sogar, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Aberwie man aus dem Bericht entnehmen kann, ist dieses eben nicht der Fall. Nur eine ausgesuchteZahl an Sendern bietet überhaupt den Dienst der Untertitelung oder der Gebärdensprache-Dolmetschung. Und das obwohl die Gebärdensprache vor Jahren als Sprache anerkannt wordenist.Guckt man sich nun die Zahlen aus dem Bericht an, dann sieht man die Unterschiede. Dieöffentlich-rechtlichen Sender, allen voran das ZDF mit über 74.000 untertitelten Sendeminuten,sind führend, was das barrierefreie Fernsehen angeht. Dazu kommen dann in den gemeinsammit ARD getragenen Kanälen noch einige Sendungen, wie die „Tagesschau“ und das „heutejournal“, die mit Gebärdensprachendolmetscher ausgestrahlt werden. Natürlich gibt es bei denprivaten Ausnahmen, dennoch ist die Versorgung mit Informationen nicht befriedigend. Es kannsich bisher eben doch nicht ein jeder und immer mit Informationen aus allen Quellen versorgen.In anderen Ländern sieht das anders aus. So ist es in Großbritannien so, dass der öffentlich-rechtliche Sender BBC bis zum Jahre 2009 alle Sendungen mit Untertiteln versehen muss. Nochbesser ist es derzeit in Kanada. Seit einigen Jahren ist es nun so, dass alle Nachrichten und 90%des restlichen Programms bereits zugänglich sind für Gehörlose und hörgeschädigte Personen. Jaselbst die USA haben ein Behindertengesetz, dass jedem öffentlich-rechtlichen Sender zurAuflage macht, jede ihrer Sendungen mit Untertiteln zu versehen. Wir können derzeit nurappellieren und die Sender und Rundfunkanstalten auffordern, ähnlich bei uns zu agieren. DerSSW begrüßt es daher auch, wenn im Bericht steht, dass sich die Landesregierung weitervehement für barrierefreies Fernsehen einsetzen will. Und wir hoffen, dass es nicht nur beimVersuch bleibt, sondern dass die Landesregierung das auch tut.Wenn ich dann aber sehe, dass es bereits 1999 einen Beschluss gab, der das barrierefreie Sehenfördern und unterstützen sollte, und wenn ich dann sehe, was bisher passiert ist, dann bleibt nurzu sagen; Weiter machen und nicht aufhören. 3Etwas Positives ist schon mal zu sehen, denn im Frühjahr nächsten Jahres will der NDR seintägliches aktuelles Journal „DAS!“ mit Untertiteln versehen und ausstrahlen. Das ist ein Anfang,aber es ist ganz bestimmt noch weiter auszubauen.Der Bericht hat einen Einblick in die Problematik verschafft, aber nun heißt es, wie bereitserwähnt, weiter machen. Wir, die Politiker und die Landesregierung müssen weiterhin denEinfluss ausüben, der nötig ist, damit auch Menschen mit Behinderung teilhaben können amLeben hier bei uns.Wenn im Fazit des heutigen Berichts steht, dass ein wichtiges Instrument der in § 11 Abs. 4 desRundfunkstaatsvertrages genannte Bericht ist, der alle zwei Jahre veröffentlicht wird, sage ich,dass es nicht nur alle zwei Jahre zu einer Diskussion über barrierefreies Fernsehen kommen soll.Nein, es ist ebenso wichtig, dass man in den Rundfunkanstalten über Barrierefreiheit diskutiert.Und dieses sind dann wie eingangs bereits erwähnt nicht nur die physischen Barrieren. Es gehtnicht nur um Sonntagsreden oder Schönrederei – es geht um die Teilhabe der Menschen mitBehinderung am alltäglichen Leben.Ich freue mich auf eine gute Diskussion im Ausschuss.