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Jutta Schümann zu TOP 18: Wir setzen auf regionalisierte, gut erreichbare Beratungsangebote
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 30.06.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 18 – Pflegeportal Schleswig-Holstein / Pflege stärken (Drucksache 16/847 + 16/891)Jutta Schümann:Wir setzen auf regionalisierte, gut erreichbare BeratungsangeboteDie Ungewissheit über die Zukunft ist im Falle einer Pflegebedürftigkeit oft die schlimmste Be- lastung für Betroffene und Angehörige. Sowohl die Pflegebedürftigen selbst als auch ihre An- gehörigen stehen plötzlich vor einem Berg bedrohlich wirkender Fragen: Wer hilft uns jetzt? Wie können wir das schaffen? Wie können wir das finanzieren?Dabei steht fest: Jeder Fall ist einzigartig, keiner ist vergleichbar mit dem anderen. Dabei steht auch fest, Pflegebedürftigkeit tritt zwar häufiger im Alter auf, aber es gibt auch zu- nehmend jüngere Pflegebedürftige. Es ist bekannt, dass auch im Falle von Pflegebedürf- tigkeit Menschen - soweit es geht - unabhängig in ihrer eigenen Häuslichkeit, in ihrer eigenen Wohnung leben möchten, mit ihren Angehörigen oder aber auch allein. Deshalb muss es uns darum gehen, geeignete Versorgungsangebote und Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein solches gewünschtes Leben auch ermöglichen.Einer angemessenen, konkret am Einzelfall ausgerichteten Beratung kommt daher eine Schlüsselfunktion zu. Insofern sind wir uns einig, wenn wir Beratungsangebote fordern und unterstützen. Ob allerdings die Errichtung eines Pflegeportals für Schleswig-Holstein, wie es im Antrag der Grünen gefordert wird, ein geeignetes Instrument ist, möchte ich bezweifeln. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Sie fordern nicht nur eine Auflistung der schleswig-holsteinischen Angebote. Das mag viel- leicht noch möglich sein, quasi in Form eines elektronischen Branchenbuchs, obwohl dieses unter Berücksichtigung des sich ständig verändernden ambulanten Dienstleistungsmark- tes wohl aktuell kaum darzustellen sein wird. Sie fordern allerdings auch eindeutige Quali- tätsvergleiche jeweils nach einheitlichen Qualitätskriterien. Wie das erfolgen soll, kann ich mir nicht vorstellen, da für unterschiedliche Angebote bisher kaum einheitliche Qualitätskriterien überhaupt zur Verfügung stehen.Genauso scheint es mir kaum möglich, permanent, möglicherweise täglich, aktuell die zur Verfügung stehenden Platzkontingente in so einem Portal auszuweisen. Ich bezweifle, dass das von Ihnen quasi idealtypisch geforderte Konzept mit dem anspruchsvollen Namen „Pfle- geportal Schleswig-Holstein“ das, was es verspricht, auch einlösen kann, weil es nicht prak- tikabel und auch wegen des hohen Aufwandes nicht finanzierbar ist.Wir setzen stärker auf regionalisierte Beratungsangebote, wohnortnah, gut erreichbar von den Betroffenen und von den Angehörigen. Im Übrigen arbeiten die im Bundesgebiet vorwie- gend in Baden-Württemberg bisher errichteten Pflegeportale vorwiegend auch auf regionaler Ebene und nicht auf Landesebene.Wir meinen, dass mit den unabhängigen Pflegeberatungsstellen, die inzwischen in Schleswig-Holstein in fast allen Kreisen und kreisfreien Städten etabliert wurden, das geeig- netere Instrument zur Verfügung steht. Die Pflegeberatungsstellen informieren Betroffene und ihre Angehörigen nicht nur über das vorhandene Versorgungsangebot im direkten Umfeld des Pflegebedürftigen, sondern dort wird auch ausgelotet, welche zusätzlichen Dienstleistun- gen zur Verfügung stehen und in Anspruch genommen werden können. Das heißt, vor Ort wird direkt mit den Menschen ein Konzept entwickelt, das passgenau auf die jeweilige Situa- tion zutrifft. -3-Wir sind der Auffassung, dass die Arbeit der Träger unabhängigen Beratungsstellen sich nicht nur für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bewährt hat. Sondern ein erster Er- fahrungsbericht der in der letzten Legislaturperiode vorgelegt wurde, zeigt auch auf, dass es auch zu Einsparungen in den öffentlichen Haushalten gekommen ist und zwar deshalb, weil in vielen Fällen der Umzug in eine stationäre Einrichtung entweder ganz verhindert werden konnte oder aber auch hinausgeschoben werden konnte.Deshalb sollten wir die trägerunabhängigen Beratungsstellen weiterhin ausbauen und uns darüber Gedanken machen, wie wir auch die Arbeitsqualität weiter verbessern können und dieses eben nicht nur von Landesebene aus, sondern gemeinsam mit den Kommunen. Denn auch die Kommunen müssen ein Interesse daran haben, das Pflegebedürftige ange- messen vor Ort betreut und versorgt werden und dass sie weiterhin teilhaben können am gemeinschaftlichen Leben, so gut es geht. Und natürlich sollte mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Mittel die Kostenseite überprüft werden. Eine angemessene Lösung ist nicht im- mer automatisch eine teure Lösung.Insofern beantragen wir einen Bericht zur 15. Tagung, in der dann auch ein Bericht zur ge- samten ambulanten Versorgung vorgelegt werden soll. Uns geht es darum, dass noch mal aufgelistet wird, welche Angebote zur Zeit zur Verfügung stehen in den Kreisen und kreisfreien Städten, wie die Kostenentwicklung war und möglicherweise Kostenentlastungen der Sozialhilfeträger erfolgt sind.Selbstverständlich muss man natürlich immer wieder auch nach neuen Instrumenten fragen und insofern haben auch wir ein Interesse, von der Landesregierung zu hören, inwieweit In- ternet gestützte Informations- und Beratungsangebote realisierbar sind und wie auch die Nut- zung von Seiten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen eingeschätzt wird. Denn zu- mindest heute noch muss man ja bedenken, dass sehr viele ältere Menschen gar nicht in der Lage sind sich dieser Medien zu bedienen, weil sie es entweder nie gelernt haben, mit -4-diesen Technologien umzugehen, oder aber weil ihre persönliche Verfassung es gar nicht ermöglicht, solche Beratungs- und Informationsquellen zu nutzen.Insofern sollten wir im September die Debatte über die ambulante Versorgung in Schleswig- Holstein führen und dazu gehört dann auch die Prüfung, inwieweit die Informations- und Be- ratungsangebote weiter verbessert bzw. ausgebaut werden können.