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Heiner Garg zum Thema Pflegeportale
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 211/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, den 30.06.2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Soziales/PflegeportaleHeiner Garg zum Thema Pflegeportale In seinem Redebeitrag zu TOP 18 (Pflegeportale) erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Die Interessen und Bedürfnisse derjenigen, die eine stationäre Einrichtung, eine Tages- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung, einen ambulanten Dienst oder sonstige Unterstützungs- und Hilfsangebote in Anspruch nehmen möchten oder müssen, verdienen besondere Beachtung.Ziel von Pflegeportalen ist es einerseits, die vielfältigen Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsangebote in einer Region vorzustellen, aber andererseits auch eine Vielzahl von Informationen um diese Themen herum bereitzuhalten. Pflegeportale können also ein wichtiger Baustein zur Information für künftige Nutzer von Pflegediensten und für Angehörige sein, die Fragen zum Thema Pflege haben.Pflegeportale haben aber auch eine positive Wirkung für eine Region.So bezeichnet sich beispielsweise die Region Aachen in ihrem Pflegeportal als Pflegeregion und informiert über die verschiedensten Angebote von Pflegediensten.Insofern kann ein Pflegeportal als Internetangebot oder als Broschüre, wie immer das dann ausgestaltet sein soll oder wird, durchaus ein zusätzliches Informationsangebot zu den Pflegeberatungsstellen sein.Insofern können wir auch den Berichtsantrag von Bündnis90/Die Grünen unterstützen.Allerdings verbleiben dennoch einige Fragen zum zweiten Teil des Antrages von Bündnis90 / Die Grünen, der einen Prüfauftrag enthält.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Die Landesregierung soll nach diesem Antrag Wege aufzeigen, wie ein Pflegeportal Schleswig-Holstein errichtet werden kann, welches die Angebote nach Versorgungsformen, Regionen und Trägern bündelt, Kosten und Preise der Angebote im Portal ausweist und unter anderem auch die Angebote qualitativ bewerten soll.Und da bedarf es doch der Nachfrage, wer beispielsweise die Qualitätsmaßstäbe für diese Bewertung der Pflegeangebote festlegen bzw. wer letztlich die Bewertung vornehmen soll?Darüber hinaus bleibt die Frage, ob nicht auch ein Hinweis auf Pflegeberatungsstellen vor Ort zu erfolgen hat, wenn hier die persönliche Beratung doch eher erwünscht ist. Ingesamt sollten wir diesen Teil des Antrages noch einmal im Ausschuss besprechen, statt ihn hier heute so zu verabschieden.Und damit kommen wir zum zweiten Antrag von CDU und SPD, bei dem man sich zunächst einmal fragen kann, ob er geschäftsordnungsmäßig als Änderungs- oder Alternativantrag zulässig ist. Er behandelt nämlich auch das Thema Pflege bzw. Pflegeberatung geht aber in keinster Weise auf das eigentliche Thema des heutigen Tagesordnungspunkts ein – nämlich Pflegeportale. Pflegeberatungsstellen und Pflegeportale haben zwar grundsätzlich die gleiche Zielrichtung – über Pflegeangebote zu informieren.Sie stehen aber aus unserer Sicht nicht in Konkurrenz zueinander, sondern machen nur in Ergänzung Sinn.Pflegeberatungsstellen sind ein Anlaufpunkt für die Beratung vor Ort. Pflegeportale hingegen sind ein Informationsangebot, welches sich – weil sie beispielsweise durch das Internet aufgerufen werden können – an Informationssuchende außerhalb einer Region oder innerhalb einer größeren Region richtet.Es richtet sich an diejenigen, die eben keine Beratungsstelle vor Ort haben, die selbst nicht aus der Region kommen oder die nach einer Beratungsstelle vor Ort suchen.Nicht umsonst handelt der Antrag von Bündnis90/ Die Grünen ja von einem „zentralen“ Portal.Der Berichtsantrag von CDU und SPD enthält darüber auch Fragen, die nicht gerade neu sind.So wurde beispielsweise bereits in der Großen Anfrage der CDU vom Herbst 2004 beantwortet, in welchem Umfang Einsparungen bei den Sozialhilfeträgern durch die Pflegeberatung erreicht wurden.So haben die Pflegeberatungsstellen zu einer jährlichen Minderbelastung der Sozialhilfeträger von 2,9 Mio. Euro geführt.Da gleichzeitig der Aufwand für die Beratungsstellen bei lediglich 1,4 Millionen Euro lag, ergab sich unterm Schnitt eine jährliche Ersparnis in Höhe on 1,5 Mio. Euro.Wir sehen zumindest nicht, warum es hier zu großen Veränderungen bei den Zahlen gekommen sein sollte.Dennoch können wir im Prinzip auch diesem Berichtsantrag zustimmen weil insbesondere interessant ist, wie die Landesregierung die Qualität der Pflegeberatungsstellen weiter optimieren will.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/