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Ekkehard Klug: "Erweiterte Länderaufgaben ohne auskömmliche Finanzausstattung führen das Bildungswesen in eine Dauerkrise"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 212/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, 30. Juni 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Föderalismusreform und BildungspolitikEkkehard Klug: „Erweiterte Länderaufgaben ohne auskömmliche Finanzausstattung führen das Bildungswesen in eine Dauerkrise“ In der Landtagsdebatte zu TOP 31 - Fortentwicklung des Bildungswesens im Rahmen der Föderalismusreform - erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Der Bildungsbereich ist bei den Beratungen zur Föderalismusreform einer der wesentlichen Streitpunkte gewesen.Anders als die Landtagsfraktionen von CDU und SPD halten wir die zwischen Union und Sozialdemokraten auf Bundesebene gefundene Kompromisslinie nicht für ausreichend. Sicher, das starre ‚Kooperationsverbot’ im Bereich der Hochschulen ist zuletzt ein wenig aufgeweicht worden. Bund und Länder sollen nunmehr bei Vorhaben der Wissenschaft und der Forschung miteinander zusammenwirken können.Der Bund wird also nicht auf den engen Sektor der Forschungsförderung beschränkt, sondern kann zum Beispiel auch beider Schaffung zusätzlicher Studienplätze - zum Beispiel für befristete Sonderprogramme – mit den Ländern zusammenwirken. Dies setzt allerdings voraus, dass alle Bundesländer zustimmen. Das Einstimmigkeitsprinzip der KMK wird also auf den gesamten Bereich der Bund-Länder-Kooperation in Hochschule und Wissenschaft übertragen.Für andere Teile des Bildungswesens bleibt es im Übrigen beim Kooperationsverbot. Auch dies kann sich eines Tages als Hindernis für vernünftige Lösungen herausstellen. Grundsätzlich vermag ich nicht einzusehen, weshalb zum Beispiel Förderprogramme der Europäischen Union im Bildungsbereich allseits begrüßt werden, während andererseits entsprechende Angebote des Bundes prinzipiell des Teufels sein sollen.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Wenn die Länder, wofür es ja auch gute Argumente gibt, im Rahmen der Föderalismusreform stärker für originäre Aufgaben im Bildungsbereich in die - weitgehend ‚exklusive’ - Pflicht genommen werden sollen, dann setzt dies zumindest eine auskömmliche Finanzausstattung voraus. Wann die als ‚Föderalismusreform II’ versprochene Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen folgen wird, steht jedoch in den Sternen. Die Mehrzahl der Bundesländer hat heute & auf absehbare Zeit keine verfassungskonformen Haushalte. Wie die Länder angesichts dieser Ausgangslage die im Bildungswesen stetig wachsenden Aufgaben finanzieren können, bleibt schleierhaft.Ich nenne die aus meiner Sicht wesentlichen Punkte für Aufgaben im Bildungswesen, die ohne auskömmliche Finanzausstattung nicht zu bewältigen sind: 1. Mehr Bildung im Vorschulalter. 2. Ganztagsangebote an Schulen. 3. Die Bekämpfung der Bildungsarmut - d.h. die für unser Land lebenswichtige Verringerung der Problemgruppe geringqualifizierter bzw. ohne Bildungsabschlüsse aus den Schulen entlassener junger Menschen. 4. Personelle und sächliche Ausstattung der beruflichen Bildung auf einem Niveau, das wachsenden Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht wird. 5. Bedarfsgerechte Ausstattung der Hochschulen auf einem Niveau, das mit anderen Staaten, die im internationalen Maßstab unsere Konkurrenten sind, mithalten kann.Wenn sich die Bundesrepublik Deutschland zu einem Staat entwickelt, in dem nur noch wohlhabende Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg und vielleicht noch zwei oder drei andere diesem Maßstab gerecht werden können, dann gerät unser Bundesstaat in eine schwere politische Schieflage. Diese Beispiele zeigen, dass Kompetenzzuweisungen zwischen Bund und Ländern und Fragen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eigentlich nicht voneinander getrennt werden können. Genau dies aber wird die Große Koalition im Bund mit ihrer Zweidrittelmehrheit voraussichtlich beschließen. Erweiterte Länderaufgaben ohne auskömmliche Finanzausstattung führen das Bildungswesen in eine Dauerkrise - jedenfalls in den meisten, den finanziell schwächeren Ländern.Ich will die Probleme beispielhaft für den Bereich des Hochschulbaus verdeutlichen. Im Durchschnitt der letzten 5 Jahre hat unser Land jährlich vom Bund rund 27,5 Mio. Euro Hochschulbaumittel erhalten. In entsprechender Höhe mussten Landesgelder eingesetzt werden. Künftig erhält Schleswig-Holstein (bis 2013) jährlich zweckgebunden 17,7 Mio. Euro Kompensationsmittel für den Bereich Hochschulbau, eine Ergänzung durch komplementäre Landesmittel liegt in der Entscheidungsfreiheit des Landtages. Das Wissenschaftsministerium schreibt in Umdruck 16/663: „Die für die ‚alte’ GA Hochschulbau vorgesehenen 70% Kompensationsmittel reichen - auch bei gleich hoher Komplementierung durch Landesmittel - nicht aus, um die Baubedarfe der Hochschulen und des UKSH zu decken. Schon die GA Hochschulbau war in den letzten Jahren dramatisch unterfinanziert“.Der Wissenschaftsrat hatte für den 35. Rahmenplan Hochschulbau ein Bauvolumen nach Kategorie I in Höhe von 2,8 Milliarden Euro empfohlen, die tatsächlichen Mittelansätze von Bund & Ländern lagen jedoch um fast 1 Milliarde Euro niedriger!Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/