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30.06.06 , 13:19 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 2 - PACT-Gesetz

Presseinformation
Kiel, den 30.06.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 2 Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz) Drs. 16/819

Zwischen beiden heute vorliegenden Gesetzentwürfen, gibt es in der Zielsetzung keine
Unterschiede. Auch das Instrument ist das gleiche. In beiden Gesetzen sollen die
Rechtsgrundlagen geschaffen werden, damit in Innenstadtbereichen oder in anderen
abgegrenzten Regionen Bereiche geschaffen werden, die besonders vermarktet werden können.
Dafür muss insbesondere eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung der Maßnahmen
geschaffen werden, die in diesen Gebieten durchgeführt werden sollen. Und das Ziel ist die
Regionen durch die Maßnahmen noch attraktiver zu gestalten. Die Vorgehensweise ist aber in
beiden Gesetzentwürfen sehr unterschiedlich. Der Gesetzentwurf der Grünen will am besten
gleich alles im Vorwege genau regeln, damit es zu keinen allzu unterschiedlichen
Handhabungen des Gesetzes führt. 2
Wir haben seinerzeit bei der ersten Lesung des Gesetzes gesagt, dass wir dieses Verfahren für zu
kompliziert halten. Bei der Unterschiedlichkeit der Strukturen unserer Städte und bei der oft sehr
unterschiedlichen Aufgabenstellung der einzelnen Vermarktungsregionen bevorzugen wir eine
dezentrale Lösung. Die Vermarktung der Lübecker Innenstadt wird anders sein als die der
Innenstadt von Itzehoe oder von Westerland auf Sylt. Dieser Vielfalt muss auch ein
Gesetzentwurf Rechnung tragen und deshalb haben wir uns damals schon dafür ausgesprochen,
dass hier eine Lösung von unten nach oben mit Rahmenbestimmungen, die auf die örtlichen
Verhältnisse zugeschnitten werden können, besser ist.


Dieser Vorgehensweise kommt der Gesetzentwurf der Landesregierung wesentlich näher. Wir
sind natürlich immer noch der Auffassung, dass eine Zwangsabgabe in diesem Bereich
eigentlich nicht in Ordnung ist. Viel lieber wäre es uns, wenn freiwillige Vermarktungs-
kooperationen, Stadtteilgemeinschaften oder Innenstadt-Werbegemeinschaften auf einer
freiwilligen Grundlage weiter machen könnten, wie bisher. Allerdings haben die Anhörungen zu
den Gesetzen gezeigt, dass man einen solchen gesetzlichen Rahmen, wie vorgeschlagen, grund-
sätzlich positiv sieht und wenn ein Gesetzesentwurf von den Betroffenen positiv gesehen wird,
dann kann man da ja nicht darüber hinweg gehen. Wir sehen daher in der Regelung, dass bei
einem Widerspruch von einem Drittel der Betroffenen keine Satzung zur Errichtung einer PACT-
Region erlassen werden kann, eine Sperrminorität, die verhindert, dass über die Köpfe der meis-
ten Beteiligten hinweg etwas gemacht und finanziert wird, mit dem dann keiner zufrieden ist.


Wir zweifeln allerdings weiter daran, dass die Nichtaufnahme der Freiberufler wirklich gerecht
ist. Auch Freiberufler profitieren von den Maßnahmen, die in den PACT-Regionen durchgeführt
werden und daher wäre es nach unserer Auffassung nur richtig gewesen, sie zumindest auf der
gleichen Basis wie die Gewerbetreibenden zu beteiligen. So bleibt ein wenig ein bitterer
Beigeschmack, weil sich die Gewerbetreibenden an einer gemeinsamen PACT-Region beteiligen
können, die Freiberufler aber draußen vor bleiben. Eine einheitliche Linie wäre hier sicherlich 3
besser gewesen, auch wenn die Freiberufler – wie die Gewerbetreibenden – auf jeden Fall über
ihre Mietkosten an den Ausgaben für PACT beteiligt werden.


Richtig ist es, den Beteiligten vor Ort im Detail selbst zu überlassen, wie ihre Innenstadt am
besten gestärkt werden kann und wie dies finanziert werden soll. Es liegt dabei in der Hand der
Kommune aktiv zu werden und Beschlüsse zur Bildung von PACT-Regionen zu fassen. Und
danach setzt eine Beteiligungs- und Umsetzungsphase ein. Wenn man ein solches Gesetz haben
will, dann ist dies ein Kompromiss, den man machen kann.


Wir sind aber immer noch in einigen Punkten skeptisch, ob ein solches Gesetz wirklich
weiterhilft. Letztendlich schafft es verwaltungsmäßigen Mehraufwand und basiert eben gerade
nicht auf der völligen freien Entscheidung des Grundeigentümers oder des Unternehmers, sich
an einer gemeinsamen Vermarktung zu beteiligen. Grundlage dafür, dass Innenstadtbereiche
wieder attraktiver werden, sind in allererster Linie der Abbau von Beschränkungen. Dann muss
man eher über die Ladenöffnungszeiten oder die Sperrstunde sprechen.


Und in den Kommunen muss man ordnungsrechtliche Regelungen bei Veranstaltungen so
schlank wie möglich halten und auch baurechtliche Auflagen müssen nicht immer so restriktiv
ausfallen, wie bisher. Vor dem Hintergrund, dass man sich wirklich nicht sicher sein kann, dass
die Möglichkeiten des PACT-Gesetzes in großem Umfang wahrgenommen werden und dass sie
wirklich zu einer massiven Attraktivitätssteigerung beitragen werden, wäre das PACT-Gesetz
eigentlich ein klassisches Beispiel für ein Gesetz gewesen, dass mit einer Befristung hätte
versehen werden sollen.

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