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Lars Harms zu TOP 2 - PACT-Gesetz
PresseinformationKiel, den 30.06.2006 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 2 Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz) Drs. 16/819Zwischen beiden heute vorliegenden Gesetzentwürfen, gibt es in der Zielsetzung keineUnterschiede. Auch das Instrument ist das gleiche. In beiden Gesetzen sollen dieRechtsgrundlagen geschaffen werden, damit in Innenstadtbereichen oder in anderenabgegrenzten Regionen Bereiche geschaffen werden, die besonders vermarktet werden können.Dafür muss insbesondere eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung der Maßnahmengeschaffen werden, die in diesen Gebieten durchgeführt werden sollen. Und das Ziel ist dieRegionen durch die Maßnahmen noch attraktiver zu gestalten. Die Vorgehensweise ist aber inbeiden Gesetzentwürfen sehr unterschiedlich. Der Gesetzentwurf der Grünen will am bestengleich alles im Vorwege genau regeln, damit es zu keinen allzu unterschiedlichenHandhabungen des Gesetzes führt. 2Wir haben seinerzeit bei der ersten Lesung des Gesetzes gesagt, dass wir dieses Verfahren für zukompliziert halten. Bei der Unterschiedlichkeit der Strukturen unserer Städte und bei der oft sehrunterschiedlichen Aufgabenstellung der einzelnen Vermarktungsregionen bevorzugen wir einedezentrale Lösung. Die Vermarktung der Lübecker Innenstadt wird anders sein als die derInnenstadt von Itzehoe oder von Westerland auf Sylt. Dieser Vielfalt muss auch einGesetzentwurf Rechnung tragen und deshalb haben wir uns damals schon dafür ausgesprochen,dass hier eine Lösung von unten nach oben mit Rahmenbestimmungen, die auf die örtlichenVerhältnisse zugeschnitten werden können, besser ist.Dieser Vorgehensweise kommt der Gesetzentwurf der Landesregierung wesentlich näher. Wirsind natürlich immer noch der Auffassung, dass eine Zwangsabgabe in diesem Bereicheigentlich nicht in Ordnung ist. Viel lieber wäre es uns, wenn freiwillige Vermarktungs-kooperationen, Stadtteilgemeinschaften oder Innenstadt-Werbegemeinschaften auf einerfreiwilligen Grundlage weiter machen könnten, wie bisher. Allerdings haben die Anhörungen zuden Gesetzen gezeigt, dass man einen solchen gesetzlichen Rahmen, wie vorgeschlagen, grund-sätzlich positiv sieht und wenn ein Gesetzesentwurf von den Betroffenen positiv gesehen wird,dann kann man da ja nicht darüber hinweg gehen. Wir sehen daher in der Regelung, dass beieinem Widerspruch von einem Drittel der Betroffenen keine Satzung zur Errichtung einer PACT-Region erlassen werden kann, eine Sperrminorität, die verhindert, dass über die Köpfe der meis-ten Beteiligten hinweg etwas gemacht und finanziert wird, mit dem dann keiner zufrieden ist.Wir zweifeln allerdings weiter daran, dass die Nichtaufnahme der Freiberufler wirklich gerechtist. Auch Freiberufler profitieren von den Maßnahmen, die in den PACT-Regionen durchgeführtwerden und daher wäre es nach unserer Auffassung nur richtig gewesen, sie zumindest auf dergleichen Basis wie die Gewerbetreibenden zu beteiligen. So bleibt ein wenig ein bittererBeigeschmack, weil sich die Gewerbetreibenden an einer gemeinsamen PACT-Region beteiligenkönnen, die Freiberufler aber draußen vor bleiben. Eine einheitliche Linie wäre hier sicherlich 3besser gewesen, auch wenn die Freiberufler – wie die Gewerbetreibenden – auf jeden Fall überihre Mietkosten an den Ausgaben für PACT beteiligt werden.Richtig ist es, den Beteiligten vor Ort im Detail selbst zu überlassen, wie ihre Innenstadt ambesten gestärkt werden kann und wie dies finanziert werden soll. Es liegt dabei in der Hand derKommune aktiv zu werden und Beschlüsse zur Bildung von PACT-Regionen zu fassen. Unddanach setzt eine Beteiligungs- und Umsetzungsphase ein. Wenn man ein solches Gesetz habenwill, dann ist dies ein Kompromiss, den man machen kann.Wir sind aber immer noch in einigen Punkten skeptisch, ob ein solches Gesetz wirklichweiterhilft. Letztendlich schafft es verwaltungsmäßigen Mehraufwand und basiert eben geradenicht auf der völligen freien Entscheidung des Grundeigentümers oder des Unternehmers, sichan einer gemeinsamen Vermarktung zu beteiligen. Grundlage dafür, dass Innenstadtbereichewieder attraktiver werden, sind in allererster Linie der Abbau von Beschränkungen. Dann mussman eher über die Ladenöffnungszeiten oder die Sperrstunde sprechen.Und in den Kommunen muss man ordnungsrechtliche Regelungen bei Veranstaltungen soschlank wie möglich halten und auch baurechtliche Auflagen müssen nicht immer so restriktivausfallen, wie bisher. Vor dem Hintergrund, dass man sich wirklich nicht sicher sein kann, dassdie Möglichkeiten des PACT-Gesetzes in großem Umfang wahrgenommen werden und dass siewirklich zu einer massiven Attraktivitätssteigerung beitragen werden, wäre das PACT-Gesetzeigentlich ein klassisches Beispiel für ein Gesetz gewesen, dass mit einer Befristung hätteversehen werden sollen.