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30.06.06 , 13:31 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Steuerverwaltung

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 13 – Steuerverwaltung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 319.06 / 30.06.06



Steuerverwaltung: kompetent und bedarfsgerecht
Die wichtigste Frage in diesem Zusammenhang lautet, ist die Personalsituation der Steuerverwaltung mit ihren Qualifikationen in der Lage, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen oder gibt es hier Defizite?
Auch hier gilt ein Nutzen-Kosten-Verhältnis: wie viele öffentliche Mittel gebe ich in die Ausstattung der Steuerverwaltung und was verliere ich an öffentlichen Einnahmen, wenn Stellen und Qualifikationen wegen der Haushaltskrise nicht ausreichend bezahlt werden können? Darum geht es letztendlich.
Der Personalfehlbetrag wird mit 442 Stellen angegeben, das ist viel, über alle Dienst- gruppen hinweg zirka 10,4 Prozent. Durch die Arbeitszeiterhöhung ab dem 1. August dieses Jahres sinkt der Fehlbedarf auf 87 Stellen.
Diese Zahl macht deutlich, dass Arbeitzeitverlängerung meist auch dazu führt, dass Ar- beitsplätze vernichtet, bzw. Stellen eingespart werden. Da es zurzeit eine Beförderungs- sperre gibt, kann der Funktionsüberhang nicht abgebaut werden.
Eine mögliche Neubewertung der Funktionen wird von der Landesregierung nicht als sinnvoll angesehen, da sonst die Motivation der Beschäftigten absinken würde. Meine Fraktion teilt diese Einschätzung. Beim Ländervergleich zeigt sich, dass die Steuerver- waltung in Schleswig-Holstein personell unterdurchschnittlich ausgestattet ist.
1/2 Bei der Aufteilung der Beschäftigten in den gehobenen und in den mittleren Dienst hat Schleswig-Holstein den dritthöchsten Anteil an Beschäftigten im mittleren Dienst. Das hält die Landesregierung mit Blick auf die quantitative und qualitative Aufgabenerledi- gung für gerechtfertigt. Seit Jahren wirkt sich die Haushaltslage entscheidend auf die Be- förderungssituation aus.
Rund 44 Prozent der Beschäftigten erfüllen die dienstrechtlichen Voraussetzungen für eine Beförderung. Entsprechend lang sind die Zeiträume zwischen den Beförderungen. Lange Wartezeiten kann die Motivation von qualifizierten Mitarbeitern beeinträchtigen. Der Vergleich mit der gewerblichen Wirtschaft zeigt uns aber, dass auch eine gute SchlosserIn oder SchiffbauerIn nicht automatisch die Lohngruppen 7 und 8 erreicht, auch wenn die Erfahrung und die Qualifikation das hergeben.
Überrascht war ich über die sehr geringe Zahl von Abwanderungen aus dem öffentlichen Dienst in die Steuerberatungsberufe. Die 19 seit dem Jahr 2000 gewechselten Mitarbei- terInnen kamen alle aus dem gehobenen Dienst. Für Top-Fachleute scheint sich also ein Wechsel zu lohnen. In der Steuerverwaltung existiert ein Personalentwicklungskonzept mit einem Zeitraum von 10 Jahren. Dazu gehört der Bereich Weiterbildung und der Nachwuchsbedarf. Von den erfolgreichen Absolventen der Ausbildungsgänge konnten 100 Prozent in den Landesdienst übernommen werden, das ist sehr positiv.
Spannend ist der Bereich der gewerblichen Betriebsprüfungen bei den Finanzämtern. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Betriebsprüfungen für die Steuerkassen sehr er- folgreich verlaufen können. Deshalb muss es Ziel sein, die zeitlichen Abstände der Prü- fungen zu verkürzen. Die reale Stellenbesetzung in diesem Bereich hat sich leicht ge- bessert.
Manchmal ist zu lesen, dass geringe Betriebsprüfungskapazitäten ein Standortvorteil für ein Bundesland sein können. Hier möchte ich keinen Wettlauf der Länder sehen. Bei al- len Einkommensgruppen und –arten legen wir Grüne hohen Wert auf Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit. Das soll auch bitte so bleiben.

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