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Lars Harms zu TOP 33 - Bürokratie abbauen - Sportboothafenverordnung überarbeiten
PresseinformationKiel, den 30.06.2006 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 33 Bürokratie abbauen – Sportboothafenverordnung überarbeiten Drs. 16/873Der Antrag der Kollegen der FDP nimmt ein beliebtes Thema auf, nämlich die Umsetzung vonEU-Richtlinien 1 zu 1. Die Forderung, nur das nötigste an EU-Recht in nationales Rechtumzusetzen, ist durchaus legitim, aber es darf nicht zum dogmatischen Glaubensatzverkommen. Es kann durchaus gut begründbare Fälle geben, in denen man von den EU-Normennach oben abweicht. Entscheidend ist, ob es diese guten Gründe gibt und ob sie der kritischenÖffentlichkeit standhalten.Nun ist das so eine Sache mit Standards. Als abstrakte Norm sind sie schnell demBürokratievorwurf, der Überreglementierung, ausgesetzt. In Deutschland kann man nicht nurein Lied davon singen, wir könnten eine ganze Hitparade damit füllen. Wenn aber Unglückepassiert sind, dann kommen unter dem Eindruck des Geschehenen ebenso schnell die Rufe nachstrengeren Regeln und höheren Standards. „Da muss man doch etwas tun!“ Und wir Politiker, 2unterstützt von den Fachbrüderschaften in Verwaltung und Verbänden, vergessen schnellunsere hehren Grundsätze von Bürokratieabbau und Deregulierung.Eingedenk dieses Spannungsverhältnisses lassen sie uns im Ausschuss die Argumente für undwider höhere Standards in der Sportbootverordnung vorlegen und dann abwägen, ob sievernünftig, das heißt angemessen in Bezug auf Gefahrenabwehr und Freiheitsgrad der Bürgersind. Aus der Antwort der Kleinen Anfrage des Kollegen Hentschel zur Sportbootverordnungwissen wir, dass in den letzten zehn Jahren 14 Bootsbrände polizeilich registriert worden sind miteinem Sachschadensvolumen von ca. 45.000 €. Bei rund 250 Sportboothäfen mit ca. 30.000Liegplätzen im Land sind das im Durchschnitt pro Jahr 18 € je Sportboothafen oder 15 Cent jeLiegeplatz.Nun bin ich nicht der Richtige, um hier im Landtag versicherungstechnische Berechnungenanzustellen, abgesehen davon, dass Personenschäden selbstverständlich anders zu gewichtensind. Meines Erachtens spricht jedoch einiges dafür, dass die Landesregierung im Bezug auf denBrandschutz über das Ziel hinausgeschossen ist.Was die Schiffabfälle angeht und die Verpflichtung vor dem Auslaufen diese in die dafürvorgehaltenen Hafenauffangeinrichtungen zu verbringen, kann ich der Argumentation derLandesregierung durchaus folgen, da die Ausnahmeregelung in der EU-Richtlinie nichtSportboote unter zwölf Passagieren umfasst. Es scheint mir nicht nur rechtlich korrekt und EU-konform zu sein, eine Abfallentsorgung vor dem Auslaufen verpflichtend zu machen, es isteinfach auch guter Seemannsbrauch, die Umwelt zu schonen. Daher kann ich mit dieserRegelung gut leben.Ob für kleinere Sportboothäfen ein größerer Intervall für die Erstellung vonAbfallbewirtschaftungsplänen oder ein pauschal geringerer Detaillierungsgrad angemessen ist,sollten wir im Ausschuss im Dialog gemeinsam mit Ministerium und den Verbänden klären.