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30.06.06 , 14:17 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 33 - Bürokratie abbauen - Sportboothafenverordnung überarbeiten

Presseinformation
Kiel, den 30.06.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 33 Bürokratie abbauen – Sportboothafenverordnung überarbeiten Drs. 16/873


Der Antrag der Kollegen der FDP nimmt ein beliebtes Thema auf, nämlich die Umsetzung von
EU-Richtlinien 1 zu 1. Die Forderung, nur das nötigste an EU-Recht in nationales Recht
umzusetzen, ist durchaus legitim, aber es darf nicht zum dogmatischen Glaubensatz
verkommen. Es kann durchaus gut begründbare Fälle geben, in denen man von den EU-Normen
nach oben abweicht. Entscheidend ist, ob es diese guten Gründe gibt und ob sie der kritischen
Öffentlichkeit standhalten.


Nun ist das so eine Sache mit Standards. Als abstrakte Norm sind sie schnell dem
Bürokratievorwurf, der Überreglementierung, ausgesetzt. In Deutschland kann man nicht nur
ein Lied davon singen, wir könnten eine ganze Hitparade damit füllen. Wenn aber Unglücke
passiert sind, dann kommen unter dem Eindruck des Geschehenen ebenso schnell die Rufe nach
strengeren Regeln und höheren Standards. „Da muss man doch etwas tun!“ Und wir Politiker, 2
unterstützt von den Fachbrüderschaften in Verwaltung und Verbänden, vergessen schnell
unsere hehren Grundsätze von Bürokratieabbau und Deregulierung.


Eingedenk dieses Spannungsverhältnisses lassen sie uns im Ausschuss die Argumente für und
wider höhere Standards in der Sportbootverordnung vorlegen und dann abwägen, ob sie
vernünftig, das heißt angemessen in Bezug auf Gefahrenabwehr und Freiheitsgrad der Bürger
sind. Aus der Antwort der Kleinen Anfrage des Kollegen Hentschel zur Sportbootverordnung
wissen wir, dass in den letzten zehn Jahren 14 Bootsbrände polizeilich registriert worden sind mit
einem Sachschadensvolumen von ca. 45.000 €. Bei rund 250 Sportboothäfen mit ca. 30.000
Liegplätzen im Land sind das im Durchschnitt pro Jahr 18 € je Sportboothafen oder 15 Cent je
Liegeplatz.


Nun bin ich nicht der Richtige, um hier im Landtag versicherungstechnische Berechnungen
anzustellen, abgesehen davon, dass Personenschäden selbstverständlich anders zu gewichten
sind. Meines Erachtens spricht jedoch einiges dafür, dass die Landesregierung im Bezug auf den
Brandschutz über das Ziel hinausgeschossen ist.


Was die Schiffabfälle angeht und die Verpflichtung vor dem Auslaufen diese in die dafür
vorgehaltenen Hafenauffangeinrichtungen zu verbringen, kann ich der Argumentation der
Landesregierung durchaus folgen, da die Ausnahmeregelung in der EU-Richtlinie nicht
Sportboote unter zwölf Passagieren umfasst. Es scheint mir nicht nur rechtlich korrekt und EU-
konform zu sein, eine Abfallentsorgung vor dem Auslaufen verpflichtend zu machen, es ist
einfach auch guter Seemannsbrauch, die Umwelt zu schonen. Daher kann ich mit dieser
Regelung gut leben.


Ob für kleinere Sportboothäfen ein größerer Intervall für die Erstellung von
Abfallbewirtschaftungsplänen oder ein pauschal geringerer Detaillierungsgrad angemessen ist,
sollten wir im Ausschuss im Dialog gemeinsam mit Ministerium und den Verbänden klären.

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