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Monika Heinold zum Haushalt
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 321.06 / 04.07.06Landesregierung jongliert leichfertig mit ZahlenZur heutigen Kabinettspressekonferenz zum Entwurf des Doppelhaushalten 2007/2008 erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Hei- nold:Die Landesregierung verkündet Zahlen, die weder ordentlich gerechnet noch belegbar sind. So sind weder die Einsparungen bei der Verwaltungsreform noch die Kompensati- onsmaßnahmen für die Kommunen nachvollziehbar.Die Landesregierung hat heute erneut bestätigt, dass sie den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich in keinster Weise durch den Abbau von Aufgaben kompensieren kann. Zu Recht stehen die Kommunen Kopf.Die Landesregierung nimmt den Kommunen Geld weg, um anschließend als Geschenke- Onkel wieder zu kommen. Das ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und ei- ne Bevormundung der Kommunen. Wir fordern die Landesregierung auf, die 20 Mio. Eu- ro aus dem Schleswig-Holstein-Fonds direkt an die Kommunen zu geben und damit den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich zu reduzieren.Auch die Sparliste macht deutlich, wie leichtfertig die Regierung mit Zahlen jongliert. So stehen 7,3 Mio. Euro auf der Sparliste, obwohl es sich um keine Einsparung, sondern um eine Umschichtung innerhalb des Haushaltes handelt (Reduzierung der Bindung der Grundwasserentnahmeabgabe). Will die Landesregierung die Bevölkerung für dumm verkaufen?Mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit hat das nichts zu tun.1/2 Die Kommunen werden sich bei der Aufstellung ihrer Haushalte die Augen reiben: der Kürzung der Schlüsselzuweisungen trifft alle Gemeinden, Entlastungen kommen nur ei- nigen zu Gute. Wie absurd die Berechung der Entlastung der Regierung sind, zeigt fol- gendes Beispiel:Erst beschließt die Landesregierung eine Ämterfusion, die zwangsläufig zu mehr haupt- amtlichen Gleichstellungsbeauftragten führt. Dann beschließt die Landesregierung, dass diese Stellen nicht geschaffen werden müssen. Und dann rechnet die Landesregierung aus, in welcher Höhe sie die Kommunen damit entlastet hat. ***