Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Jahrestagung der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland in Lübeck
117/2006 Kiel, 29. August 2006Jahrestagung der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland in LübeckKiel (SHL) – Das jährliche Arbeitstreffen der parlamentarisch ge- wählten Bürgerbeauftragten der Bundesländer fand in diesem Jahr in Schleswig-Holstein statt. Auf Einladung der schleswig-holsteini- schen Bürgerbeauftragten, Birgit Wille-Handels, tagten die Bürger- beauftragen vom 28. bis 29. August in Lübeck.Die Tagesordnung umfasste mehr als 14 Gesprächspunkte. Dies macht deutlich, wie breit das Spektrum der Anliegen im Beauftragtenwesen ist. Schwerpunktthema war die Einführung der Arbeitsmarktreform Hartz IV (SGB II). Alle Bürgerbeauftragten berichteten über eine hohe Anzahl von Eingaben der Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich. In Schleswig- Holstein betrafen mehr als ein Drittel der Eingaben des Jahres 2005 die Re- formgesetzgebungen zum Arbeitsmarkt. Übereinstimmend stellten alle Bür- gerbeauftragten fest, dass Schwierigkeiten und Probleme sowohl in Bezug auf die Gesetzesauslegung wie auch im Bereich der Verwaltungsausführung bestanden und bestehen. Der Schwerpunkt der Petitionen lag eindeutig im Bereich der Kosten der Unterkunft. Hier sind die Kommunen gefordert, die Ermittlungsgrundsätze für die so genannten Mietobergrenzen offen und transparent darzulegen. Kritisiert wurden von den Bürgerbeauftragten dar- über hinaus die unverständlichen und für den Bürger nicht nachvollziehbaren Bescheide und die lange Bearbeitungszeit von Widersprüchen. Die unklaren Zuständigkeiten zwischen Bund, Land und Kommunen führen ebenfalls zu erheblichen Problemen in die Arbeitsgemeinschaften. Die Bürgerbeauftrag- ten hoffen hier auf eine baldige Klärung dieser Zuständigkeitsfragen.Außerordentlich kritisch äußerten sich alle Bürgerbeauftragten zur Neurege- lung der Gebührenbefreiung durch die zum 1. April 2005 in Kraft getretene Änderung des Rundfunkstaatsvertrages. So stellt das neue Verfahren der 2Antragstellung für viele Bürgerinnen und Bürger eine Erschwernis dar und führte darüber hinaus bei der GEZ zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten. Ebenso werden vielfach von den Antragstellern die neuen Regelungen zur Befreiung kritisiert. Insbesondere eine Vielzahl von bisher gebührenbefreiten Personen werden nicht mehr von den Rundfunkgebühren befreit, obwohl sich ihr Einkommen nicht verändert hat. Sie fallen nicht in den Katalog des § 6 Absatz 1 des Staatsvertrages. Für diese Fälle sollte die Möglichkeit einer Befreiung nach der Härtefallregelung des § 6 Absatz 3 größere Bedeutung bekommen.Auch beschäftigten sich die Bürgerbeauftragten mit der derzeit im Bundestag diskutierten Änderung der Prozesskostenhilfe. Diese Änderung wird von allen Bürgerbeauftragten als außerordentlich bedenklich angesehen. Sie kann dazu führen, dass vielen Bürgerinnen und Bürgern zukünftig keine Pro- zesskostenhilfe mehr zur Verfügung steht. Die Bürgerbeauftragten sehen hier die Gefahr, dass die verfassungsrechtlich verankerte Rechtsweggarantie von unbemittelten Parteien zukünftig nicht wahrgenommen werden kann.