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Karl-Martin Hentschel zur Aussetzung der Rundfunkgebühren
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 14 – Aussetzung der Rundfunkgebühren Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel für PCs und Handys Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende der Telefax: 0431/988-1501 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 379.06 / 14.09.06Rundfunkgebühren für PCs und Handys aussetzen – geräteunabhängige Medienabgabe schaffenZum 1. Januar 2007 läuft das Moratorium für Rundfunkgebühren auf Computer aus – ab diesem Zeitpunkt müssen Besitzer internetfähiger PCs auch für diese Rundfunkge- bühren zahlen.Da dies über die sogenannte Zweitgeräteregelung nur für einen eingeschränkten Perso- nenkreis gilt, trifft die Regelung vor allem gemeinnützige Vereine und Betriebe, die neben internetfähigen Computern keine Fernseher, Radios oder sonstige Rundfunkempfänger besitzen. Einige Privatpersonen wird die Regelung aus demselben Grund natürlich auch treffen.Die Tatsache, dass ein Computer internetfähig ist, ist kein Beleg dafür, dass dieser auch tatsächlich in der Lage ist Radio- oder Fernsehprogramme via Internet zu empfangen, denn dafür sind entsprechend schnelle Internetverbindungen nötig.Was schwerer wiegt, ist das heutige Rundfunkangebot im Internet. Komplette Fernseh- programme sind dort nicht zu finden und die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender stellen, wenn überhaupt, nur Einzelsendungen im sogenannten Live-Stream zur Verfügung. Bes- ser, aber auch noch nicht vollständig ausgebaut, ist das Angebot des öffentlich- rechtlichen Hörfunks. Auch hier bietet nur ein Teil der Sender das komplette Programm im Internet an.Eine Gebühr, die sich dezidiert auf internetfähige Rechner bezieht, ist also derzeit schlicht nicht gerechtfertigt.Sie würde auch bei einer späteren Einführung zu einer weiteren Verkomplizierung des jetzt schon umständlichen gerätegebundenen Gebührensystems führen. Deshalb fordert die Grüne Fraktion die Einführung einer haushaltsgebundenen Mediengebühr.1/2 Nur so können wir immer neue Diskussionen um immer neue Empfangsgeräte vermei- den und mehr Transparenz und Vereinfachung in das Gebührensystem bringen.Bis zur Einführung einer Mediengebühr ist es geboten, den Rundfunkgebührenstaatsver- trag dahingehend abzuändern, dass auch einkommensschwache Haushalte und ge- meinnützige Vereine, die keine Transferleistungen erhalten, eine Befreiung oder Ermäßi- gung der Rundfunkgebühr beantragen können und dass das Befreiungsverfahren daten- schutzgerecht gestaltet wird.Datenschutzgerecht heißt, dass die Sozialleistungsbehörden aufgefordert werden, Leis- tungsempfängerInnen eine einfache Bestätigung über den Bezug von Leistungen auszuhändigen, so dass die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nur diese Bestätigung er- hält, jedoch keine weiteren personengebundenen Daten.Der Antrag der FDP sieht ebenfalls eine vorläufige Aussetzung der Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und einen besseren Datenschutz bei Erhebung und Befreiung von der Gebühr vor und möchte als Sanktionsmaßnahme den Staatsvertrag – ich zitiere – „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ kündigen.Der nächstmögliche Zeitpunkt ist laut Staatsvertrag der 31.12.2008. Damit nimmt die FDP-Fraktion in Kauf, dass in diesen zwei Jahren eine Rundfunkgebühr auf internetfähi- ge Rechner erhoben wird und außerdem die Kompromissbereitschaft der anderen Län- der dank „Elefant-im-Porzellan-Laden-Taktik“ erheblich sinkt.Die FDP verpasst es, in ihrem Antrag eine alternative Finanzierung öffentlich rechtlicher Rundfunkanstalten aufzuzeigen. Mit der Holzhammermethode kommen wir hier nicht weiter.Die zentrale Aufgabe ist derzeit, vernünftige Lösungen für eine zukünftige Gestaltung der Rundfunkgebühr zu finden und einkommensschwachen Haushalten den kostenfreien oder ermäßigten Zugang zu Rundfunkangeboten zu ermöglichen.Die Grüne Fraktion hat deshalb das vorläufige Aussetzen der geplanten Rundfunkgebühr für PCs und Handys und die Neufassung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gefor- dert, um die Möglichkeit zu eröffnen, die bisher gerätegebundene Rundfunkgebühr dau- erhaft in eine haushalts- und betriebsbezogene Medienabgabe umzuwandeln. ***